Berechnung Elternunterhalt

  • Ging mir anfangs genauso. Wichtig ist nur zu wissen, dass man sich nicht von einem SA über den Tisch ziehen lassen muss. Egal ob neues Gesetz ab 2020 oder nach alter Rechtssprechung. Wer sich rechtzeitig informiert und alle Unklarheiten hinterfragt, kann eine Menge Geld sparen. Ich darf gar nicht an die denken, die den (An)forderungen einfach blind nachkommen und dann völlig überzogene Zahlungen leisten...

  • - Nein, mein Vater ist noch nicht im Pflegeheim...befindet sich noch bis Anfang November in Reha, wird aber nach dieser in ein Heim müssen...(aber vielleicht wird er nun doch daheim gepflegt, sofern es sein Zustand zulässt - diese Entscheidung wurde gestern getroffen.... dennoch bin ich gern auch für den schlechtesten Fall vorbereitet.


    - einen Antrag auf Erstattung der Heimkosten habe ich bereits gestellt


    - die Grenze nicht zu überschreiten ist zwar von daher gesehen das sinnigste, würde aber meine berufliche Karriere komplett stillegen. Ich habe die letzten 20 Jahre dafür gearbeitet, um zu stehen wo ich nun bin... ich müsste entweder meine komplette Arbeitsweise auf Dauer ändern (mein Vater ist erst 61 und körperlich eigentlich ganz gesund...nur im Kopf stimmt es gar nicht mehr) auf alle künftigen Erhöhungen verzichten, nur um diesen Unterhalt nicht zahlen zu müssen...


    daher habe ich mich eigentlich entschieden, lieber den EU zu zahlen, mich aber beruflich nicht deswegen ins Aus katapultieren zu lassen.

    Ich versuche aber natürlich da so günstig wie möglich rauszukommen...

    dass ich meinen Teil dazu beitrage, da steht ja gar nichts dagegen, aber wenn ich meine Daten durch diverse Rechner jage, kommen Summen zwischen 800-1300€ auf mich zu und ganz ehrlich... dafür habe ich nicht die letzten 20 Jahre auf Kosten von Familie, Freunden und Privatleben jeden Tag zwischen 12-16h + Wochenende gearbeitet.

  • Ich versuche aber natürlich da so günstig wie möglich rauszukommen...

    GuMo, das ist hier ja von allen Betroffenen das Ziel.


    Du hast aber noch einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Leuten, die schon eine RWA erhalten haben.


    Ich würde an deiner Stelle erstmal alles versuchen, das er nicht in ein Pflegeheim kommt und keine Sozialhilfe beantragt werden muss.

    Kommt das Gesetz im Januar, dann gilt die Vermutung, das du unter 100.000€ liegst und wenn bis dahin keine Anhaltspunkte vorliegen, das du diese Grenze "reißt" wird sich auch kein Amt bei dir melden.


    Ich war vor zwei Jahren in der gleichen Situation mit meiner Mutter. Habe etwa ein halbes Jahr die Pflege zu Hause organisiert, bis es nicht mehr ging.

    Dann erst wurde der Weg ins Pflegeheim gegangen.

    Schau auch mal, ob es nicht eine ambulante Plegeeinrichtung für Demenzkranke in der Region gibt.

    Es muss nicht immer gleich ein Heim sein, auch eine Senioren-WG mit ambulanten Pflegedienst ist da eine Möglichkeit.


    Verlass dich nicht auf die Rechner im Internet, die hatten bei meinen Angaben ca. 400€ ausgegeben, das Amt forderte fast das Doppelte, bei ca. 70.000€ Bruttoeinkommen. Da hab ich auch geschluckt und bin mit Hilfe der Information aus dem Forum (Dank an awi) und einer Anwältin dageben vorgegangen.


    Bis heute ist es aber unklar, ob und wie ich noch zur Kasse gebeten werde.


    VG frase

  • daher habe ich mich eigentlich entschieden, lieber den EU zu zahlen, mich aber beruflich nicht deswegen ins Aus katapultieren zu lassen.

    in Ergänzung zu meinem letzten Beitrag.

    Du hast wirklich die einmalige Chance, wenn das Gesetz kommt und bis dahin keine Sozialleistungen bezogen wurden, komplett aus der Sache raus zu kommen.

    Andernfalls zahlst du bis zum Lebensende deines Vaters, das würde ich mir wirklich überlegen.


    VG frase

  • - einen Antrag auf Erstattung der Heimkosten habe ich bereits gestellt

    Achte darauf, dass der SHT keine Anzeichen bekommt, wie viel du verdienst. Sie könnten auch deinen Vater befragen. Vielleicht hast du Glück und das Amt geht davon aus, dass du zu wenig verdienst. Daher ist es wichtig, dass du nicht zwei Monate vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes Auskunft gibst. Besser wäre in dem Fall, den Heimaufenthalt hinauszuzögern oder die Kosten bis Januar selber zu zahlen, damit das Amt dir keine RWA schickt.


    Aber die Ungewissheit wird bleiben. Daher ist es wichtig, dass du dich mit deinen Möglichkeiten beschäftigst. Dazu gehört auch das Thema Bedürftigkeit. Nicht alles, was die Ämter fordern, stellt auch unterhaltsrechtlicher Bedarf dar. Gerade bei hoher Leistungsfähigkeit spielt die Höhe der Bedürftigkeit eine große Rolle. Dabei gibt es aber Fallstricke. Wenn du das Heim für deinen Vater auswählst und es ist ein teures, dann wirst du dich nicht darauf berufen können, dass ein Unterhaltsberechtigter nur Anspruch auf einen günstigen Heimplatz hat. Wenn aber jemand anders einen teuren Heimplatz für deinen Vater besorgt, dann kannst du widersprechen und beweisen, dass auch ein günstiger Heimplatz frei gewesen wäre.

  • damit das Amt dir keine RWA schickt.

    selbstverständlich kann das Sozialamt auch im Jahr 2020 eine Rechtswahrungsanzeige verschicken, denn

    wie das Wort schon sagt, es geht darum das Recht zuwahren, also den Unterhaltspflichtigen in Verzug zu setzen, denn ab RWA kann Unterhalt gefordert werden

    ob tatsächlich eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt besteht, ergibt sich daraus, unter oder über der Grenze

  • selbstverständlich kann das Sozialamt auch im Jahr 2020 eine Rechtswahrungsanzeige verschicken

    nach meiner Meinung aber nur, wenn es entsprechende Anhaltspunkte gibt.

    Sonst hätten ja bisher alle eine RWA bekommen, deren Eltern GS, also Sozialleistungen beziehen.

    Das ist aber nicht der Fall gewesen, denn die Vermutung, das man unter 100.000€ Einkommen liegt, hemmte diese Vorgehensweise.


    VG frase

  • nach meiner Meinung aber nur, wenn es entsprechende Anhaltspunkte gibt.

    die RWA ist unabhängig von dem Auskunftsersuchen, RWA immer, Auskunftsersuchen nur wenn die Vermutung widerlegt wird

    so ist die Rechtslage, wie die Sozialämter sich verhalten werden, wird die Zukunft zeigen


    wie ja allgemein bekannt ist, jedes Sozialamt kocht ihr eigenes Süppchen

  • ok, das ist aber wirklich nicht zu verstehen.

    Alle Leute, die ich in meinem Umfeld kenne und deren Angehörige GS beziehen, hatten noch nie eine RWA erhalten.

    Erst mit Antrag auf "Hilfe zur Pflege" stand das Amt auf der Matte, auch bei mir.


    VG frase

  • Hallo zusammen,


    ich habe vorab auch mal eine gute Nachricht erhalten...

    nach der Reha Anfang November 2019 wird eine sehr enge Freundin meines Vaters ihn in ihrer Wohnung in Pflege nehmen... ob das klappt kann man natürlich nicht sagen, aber es ist eine Win-Win Situation :)

    Für Ihn ist natürlich alles besser als das Pflegeheim, Sie wird finanziell etwas aufgepeppt und ich muss vorerst kein EU bezahlen.


    Ich werde hier aber dennoch weiter mitlesen und möchte mich noch einmal aufrichtig bei den vielen Menschen bedanken, die hier Wildfremden mit Ihrer Erfahrung und Beratung unterstützen ! Herzlichen Dank :thumbup:


    Falls sich aber herausstellen sollte, dass die Pflege nicht funktioniert und er dennoch ins Heim kommt, beschäftigt mich noch eine Frage:


    unbillige Härte

    ich habe hierzu einige Urteile gelesen und stelle mir nun die Frage, ob ich das evtl. auch zur Sprache kommen lassen soll ?


    mein Vater leidet unter dem Korsakow-Syndrom... dies ist eine Schädigung des Gehirns welche auf langjährigen Alkoholmißbrauch zurückzuführen ist...


    ich sage es einfach nmal direkt raus, auch wenn es sich vielleicht sehr egoistisch anhören mag, was es irgendwo ja auch ist:

    da er sich selbst das Hirn kaputtgesoffen und somit in eine Pflegebedürftigkeit gebracht hat, soll ich jetzt dafür zahlen ?


    Was meint ihr dazu ? Habe ich hier auch nur ansatzweise die Chance um den EU rumzukommen oder eher nicht ?

  • Was meint ihr dazu ? Habe ich hier auch nur ansatzweise die Chance um den EU rumzukommen oder eher nicht ?

    Eher nicht.

    Alkoholsucht wird von SHTS und Gerichten in der Regel als Krankheit eingestuft.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Habe ich hier auch nur ansatzweise die Chance um den EU rumzukommen oder eher nicht ?


    "ansatzweise" - ja, wenn du damit meinst, ob deine Chanchen > 0 sind, dabei solltest du auch bedenken, dass deine potenzielle Unterhaltspflicht in einem solchen Fall nicht unbedingt komplett wegfallen muss, sondern auch reduziert werden kann


    "eher nicht" ist allerdings auch (leider) nicht falsch



    https://www.bundestag.de/resou…/wd-7-203-06-pdf-data.pdf

    4.3. Wegfall der Unterhaltsverpflichtung, § 1611 BGB
    Zweck dieser Norm ist es, ein grobes Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten zu sanktionieren, so z.B. die selbstverschuldete Bedürftigkeit, die Folge einer vorwerfbaren
    Außerachtlassung allgemein anerkannter Sittlichkeitsgebote ist. Das Verschulden des
    Berechtigten muss für den Eintritt seiner Bedürftigkeit ursächlich geworden sein. Dies
    wird unter anderem bei Alkohol- oder Drogensucht bejaht



    https://www.buergerservice.bre…nStichwortverzeichnis.pdf

    s. "6 Verwirkung", insbesondere 6.2



    ich wünsche dir Kraft, Glück und Optimismus !

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • einfach nmal direkt raus, auch wenn es sich vielleicht sehr egoistisch anhören mag, was es irgendwo ja auch ist


    ich kenne eure Situation nicht wirklich, aber es hört sich für mich nicht egoistisch an




    da er sich selbst das Hirn kaputtgesoffen und somit in eine Pflegebedürftigkeit gebracht hat, soll ich jetzt dafür zahlen


    die frage wird sein, ob du es beweisen kannst dass seine Pflegebedürftigkeit so entstanden ist wie du es beschreibst

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • sowa sin die Richtung dachte ich schon.... die Diagnose und ärztliche Bestätigung habe ich mehrfach von dem Krankenhaus der Ersteinlieferung als auch von der Reha-Klinik... ich werde dies auf jeden Fall mit zur Sprache bringen, wenn ich den Brief vom Sozialamt bekomme...

    Wie gesagt, jetzt wird erst einmal versucht ihn zu Hause zu pflegen, das verschafft auf jeden Fall Zeit und ist auch für ihn besser.


    Danke aber nochmal für eure Hilfe !!! :thumbup: