Gestern Berechnung bekommen

  • Eigentlich brauchst du noch keinen Anwalt.

    Wenn du freiwillg zahlen willst, dann doch den Teil, den du als akzeptabel ansiehst.

    Schau was awi schreibt, beginne mit der Altersvorsorge und teile dem Amt mit, das du nur Summe x zahlen wirst.

    Dazu ziehst du den Autokredit von deinem bisher bereinigten Einkommen ab und teilst den Rest, der über dem SB liegt durch zwei.


    Das Amt kann ja dann klagen, scheint ja "Gott" auf seiner Seite zu wissen.


    Letztendlich ist es immer eine Ermessensentscheidung und die Frage, was muss man sich noch alles gefallen lassen?


    VG frase

  • allen vielen Dank für die Mühe. Sicher hätte ich vielleicht nicht anrufen sollen , aber ich konnte ganz klar ihre Position erkennen. Sie war da 0 einsichtig.

    Aber ich erzähle euch mal was anderes zum Thema Anwälte!! Als das Formular kam haben wir einen Beratungstermin beim Anwalt gemacht, war eine Fachanwältin für familienunterhalt. Kostete 240 EUR. Ihr Tipp an meinen Mann: machen Sie Schulden!! Brauchen sie ein auto? Jetzt finanzieren!!! Alles angeben!!! Fazit: gut das sich mein Mann nicht auf sowas einlässt. Er sagte, naja, muss ja auch bezahlt werden!!! So jetzt stellt euch mal vor der hätte das gemacht. Bei mir kommen die mit der LL 10.2 und dabei ist der über 3 Jahre her!!

    Anwälte wollen auch nur Geld verdienen, das Interesse an den Leuten haben sie nicht. Das sind Verkäufer (ich war 8 Jahre schöffe und das hat mein Richter immer gesagt) auf Gericht und hoher See ist alles möglich.

    Wird das Gesetz im Januar kommen?

  • Im übrigen wären alle der falschen Meinung das alle Verbindlichkeiten vor der RWA anerkannt werden müssten, es hätte auch nicht anders aussehen können wenn es zb eine Küche wäre!!!

    Hier irrt die SB.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1603 Leistungsfähigkeit

    (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.


    Ein Kreditverpflichtung, die man vor Kenntnis der Bedürftigkeit des Elternteils eingegangen ist, ist eine "sonstige Verpflichtung".


    Zu diesem Punkt gibt es höchstrichterliche Urteile.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ich mache morgen ein Schreiben für das SA fertig. Hab mal meine tatsächlichen Fahrtkosten ermittelt das sind 203,94 Euro ohne Reparatur vonn 990 euro und Abschleppkosten von 200 euro auf dem weg zur Arbeit und 153,80 EUR kreditkosten für das Auto (im geforderten Zeitraum von 7/18 bis 7/19.

    Von der Vermietung und Verpachtung bleiben wir auf ca. 300 euro hängen. Lass ich mir nicht gefallen.

    Eine Frage noch an die Fachleute hier:

    Ist es richtig wenn Fahrtkosten zum Pflegeheim und Fahrten zur schule nur mit 0,15 EUR anerkannt werden?

    Wenn ich jetzt damit beginne die 5 % Altersvorsorge auf ein Konto mit Dauerauftrag und der Verwendung Altersvorsorge zu überweisen, kann ich dann ein bestehendes Konto mit paar Euro drauf nehmen oder muss ich ein ganz neues beantragen?

    Lg

  • Wenn ich jetzt damit beginne die 5 % Altersvorsorge auf ein Konto mit Dauerauftrag und der Verwendung Altersvorsorge zu überweisen, kann ich dann ein bestehendes Konto mit paar Euro drauf nehmen oder muss ich ein ganz neues beantragen?

    Nur nicht das Konto nehmen, von dem der Lebensunterhalt bestritten wird.
    Ich würde ein Kostenlos-Konto bei einer Direktbank nehmen und wenigstens die 0,1-0,3 Prozent Zins mitnehmen.

  • Ist es richtig wenn Fahrtkosten zum Pflegeheim und Fahrten zur schule nur mit 0,15 EUR anerkannt werden?

    Die Fahrten zum Pflegeheim sind in der Regel mit der gleichen Pauschale anzusetzen wie die Fahrten zur Arbeitsstätte, in der Regel mit 0,30 EUR pro gefahrenen km. Allerdings sind die LL des OLG Koblenz ja anders. Über Fahrten zur Schule kenne ich kein Urteil. Die würde ich nur angreifen, wenn sie absolut notwendig sind und gut begründet werden können.


    kann ich dann ein bestehendes Konto mit paar Euro drauf nehmen oder muss ich ein ganz neues beantragen?

    Wichtig wäre vor allem, dass von diesem Konto dann nichts mehr abgehoben wird, zumindest so lange nicht, wie der EU akut ist, also nicht das normale Girokonto nehmen. Am besten einen Dauerauftrag einrichten und dem SA mitteilen, dass ab sofort (Oktober 2019) eine zusätzliche Altersvorsorge in besagter Höhe betrieben wird.


    Auch der Ehemann sollte das tun. Der ist jedoch nicht auf 10 % beschränkt.


    Noch mal zu folgendem Punkt:


    Also wuasi waren die 206 euro Belastung übrig die das SA als Altersvorsorge angerechnet hat. Sonst nix.

    Das erschließt sich mir nicht richtig. Als Altersvorsorge kann maximal der Tilgungsanteil der Kreditrate für die eigene Immobilie angerechnet werden.


    Vergiß nicht die Kreditraten für die vermieteten Immobilien.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • ja die 206 EUR war der Anteil für die selbstbewohnte Immobilie, auch so angewiesen.

    Von den vermieteten einen teil nicht ca 300 euro nicht anerkannt. Lt SA darf mein Mann nur 9 % anerkannte Altersvorsorge betreiben, ich 5 %.

    Das mit dem Dauerauftrag mache ich morgen. An die pauschale für den Schulweg gehe ich nicht dran. Hat man denn eine Chance auf tatsächliche Berechnung der Fahrtkosten oder muss man mit der pauschale leben. Werde berichten.

    Vielen Dank an eure Mühe

  • ja die 206 EUR war der Anteil für die selbstbewohnte Immobilie

    Du sprichst von Anteil, ich vom Tilgungsanteil.

    Ich weiß nicht ob wir das Gleiche meinen.

    Lt SA darf mein Mann nur 9 % anerkannte Altersvorsorge betreiben,

    9% kommt ja zumindest mal an die 10% heran.

    Wenn er ein Brutto von 4000 EUR hätte, dann wären das 360 EUR.

    Fließen denn diese 9% voll in die Berechnung ein?


    Aus den Infos, die du uns gibst, kann man sich kein richtiges Bild machen.

    Ich habe den Eindruck wir sprechen manchmal aneinander vorbei.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • oh tut mir leid, vielleicht fasse ich das entscheidende zu kurz.

    Also wir haben 806 euro Privat Tilgung und Zinsen für Eigenheim. Das Haus ist nur meinem Mann. Er hat davon 600 Euro wohnvorteil angerechnet bekommen und die anderen 206 euro als Altersvorsorge. Er hatte bei Altersvorsorge nichts angegeben, das hat das SA allein gemacht.

  • und die anderen 206 euro als Altersvorsorge.

    Ob das so richtig ist kann ich immer noch nicht beurteilen.


    Beträgt denn der Tilgunsanteil für den Kredit genau 206 EUR?


    Es könnte durchaus sein, dass da noch Luft nach oben ist und er weitere Altersvorsorge betreiben könnte.


    Siehe dieses Urteil


    a) Neben den Zinsen sind die Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnvorteils vom Einkommen des Elternunterhaltspflichtigen abzuziehen, ohne dass dies seine Be-fugnis zur Bildung eines zusätzlichen Altersvorsorgevermögens schmälert.


    b) Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist als Vermögens-bildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Alters-vorsorge auf die Altersvorsorgequote von 5 % des Bruttoeinkommens des Eltern-unterhaltspflichtigen anzurechnen

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Diese Passage der hier geltenden LL finde ich bemerkenswert.


    "Bei gehobenen Einkünften können Aufwendungen zur Vermögensbildung, die bereits die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben und nach dem vorhandenen Einkommen vom Standpunkt eines vernünftigen Betrachters aus als angemessen erscheinen, einkommensmindernd berücksichtigt werden (BGH FamRZ 2007, 1532)."


    Sicherlich viel "kann", gerade vor dem Hintergrund der Immobilien aber schon ein Ansatzpunkt.


    VG frase