Gestern Berechnung bekommen

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage zu meiner Berechnung, die ich gestern bekommen habe.

    Ich bin die Uhr Tochter und mein Mann Vollzeit schwiegerkind.

    Meine erste Frage bezieht sich auf die Fahrtkosten.

    Ich habe seit 3 Jahren ein finanziertes Auto mit 153 euro Raten.

    Mein einfache Entfernung ist 63 km, ich fahre 3 x die Woche.


    Nun kam die Berechnung:

    30 entfernungskilometer + (33 Entfernungskilometer zur Hälfte) x 10 eur/km / 220 Tage x 135 Tage. Entspricht 285,34 EUR.

    Die Finanzierungskosten wären damit abgegolten. Aber faktisch müsste ich dann ja noch draufzahlen da ich damit nicht die tatsächlichen Kosten abgedeckt habe.

    Ist es auch richtig das nur die einfache Fahrt zugrunde gelegt wird?


    Meine 2. Frage:

    Mein Mann hat 3 Mietwohnungen, schon lange vor unserer Ehe.

    Nun wurden die mieteinnahmen voll zugerechnet, jedoch nicht 1 Euro Finanzierungrate. Faktisch sind die Wohnungen nicht bezahlt.

    Das kann doch so nicht sein, oder?

    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

  • Hallo Melmus, willkommen bei den Ratsuchenden.


    Welches OLG ist für die zuständig, da stehen die Richtlinien der Berechnung für dein Bundesland.


    In den mir bekannten Richtlinien wird die gesamte Fahrtsterecke, also Hin- und Rückfahrt berücksichtigt.
    Kreditraten vor der RWA sind auch für das Auto zusätzlich anzuerkennen, da würde ich widersprechen.

    Das machen die Sachbearbeiter gerne, denn ab RWA bekommst du einen Kredit wirklich nur schwer anerkannt.

    Mein Mann hat 3 Mietwohnungen, schon lange vor unserer Ehe.

    Nun wurden die mieteinnahmen voll zugerechnet, jedoch nicht 1 Euro Finanzierungrate. Faktisch sind die Wohnungen nicht bezahlt.

    Das kann doch so nicht sein, oder?

    Das ist eine komplizierte Sache, ohne weitere Informationen nur schwer einzuschätzen.

    Auch hier haben die OLG´s Richtlinien, die eigentlich besagen, das Einkünfte aus VuV mit deren Verlussten verrechnet werden.

    Wenn also in euren Einkommenssteurbescheid an dieser Stelle Verlusste auftreten, würde ich auch widersprechen.


    VG frase

  • zur Vermietung

    bei der Ermittlung des Gewinn und Verlustes im Einkommensteuerbescheid bleibt selbstverständlich die Tilgung aussen vor da dies keine kosten sind. Wie ist es dann im elternunterhalt da die Tilgung der Restschuld des Kredite eine monatliche Verbindlichkeit gegenüber der Bank darstellt. Das schmälert zwar nicht den gewinn aber das monatliche zur Verfügung stehende haushaltseinkommen

  • 30 entfernungskilometer + (33 Entfernungskilometer zur Hälfte)

    Was meinst du mit "33 Entfernungskilometer zur Hälfte"?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ok ich habe es gefunden:


    LL OLG Koblenz


    10.2.2. Als notwendige Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kön-nen in der Regel 10 € pro Entfernungskilometer im Monat angesetzt werden. Hierin sind alle mit dem Kfz verbundenen Kosten enthalten (einschließlich Finanzierungskos-ten). Bei längerer Fahrtstrecke (über 30 Entfernungskilometer) kommt eine Kürzung der Pauschale (ab dem 31. Kilometer) auf die Hälfte in Betracht.


    Berechnung nach diesen LL:


    30 x 10 + 33 *5 = 465 EUR.


    Es geht um Entfernungskilometer.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo,

    Was meinst du mit "33 Entfernungskilometer zur Hälfte"?

    das OLG Koblenz hat spezielle Regeln für die Anrechnung der Fahrtkosten.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Kreditraten vor der RWA sind auch für das Auto zusätzlich anzuerkennen, da würde ich widersprechen.

    Dem stimme ich zu.

    Diese Regelung kann m.E. nur gelten, wenn die Finanzierung nach der RWA erfolgt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • OLG Leitlinien, nr 10.2.2 (da steht auch das Finanzierungrate drin ist, aber nichts von hin und Rückweg.


    Berechnung nach diesen LL:


    30 x 10 + 33 *5 = 465 EUR.


    Es geht um Entfernungskilometer.

    Dann müssten doch aber 60x10 +66*5 gerechnet werden und auch die 3 Fahrten pro Woche nach der Formel 220/135 Berücksichtiugung finden.

    in 10.2.2. geht es um Entfernungskilometer, nicht um "einfache Entfernung" wie bei der Steuererklärung!

    Das klingt für mich auch merkwürdig, du musst die Strecke aber ja auch zurückfahren.

    Ich komme aus Brandenburg, da gilt Hin- und Rückweg.

    Richtig ist das die Kreditkosten in dieser Berechnung enthalten wären, wenn du den Kredit erst jetzt aufnehmen würdest.

    Du hast diese Verbindlichkeiten aber weit vor der RWA aufgenommen, das sind also alte Schulden, sollten also erstmal das Einkommen mindern.

    im elternunterhalt da die Tilgung der Restschuld des Kredite eine monatliche Verbindlichkeit gegenüber der Bank darstellt.

    Es werden nur die Zinsen anerkannt, denn die Tilgung wäre eine Form der Vermögensbildung, die im Unterhalt nich zu Lasten der UHB erfolgen darf.

    Das ist kompliziert. Die Altersvorsorge bei dir und deinem Mann sind auch unterschiedlich hoch möglich (5% und 10%)


    VG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

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  • Hallo,


    in 10.2.2. geht es um Entfernungskilometer, nicht um "einfache Entfernung" wie bei der Steuererklärung!

    lies mal beim OLG Koblenz nach, da weichen die Leitlinien ab.


    edy

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  • Nun wurden die mieteinnahmen voll zugerechnet, jedoch nicht 1 Euro Finanzierungrate. Faktisch sind die Wohnungen nicht bezahlt.

    Das kann doch so nicht sein, oder?

    Das ist falsch.

    Finanzierungskoten müssen voll anerkannt werden.

    Maßgeblich ist die Steuererklärung bzw. der Steuerbescheid.

    Was nicht anerkannt und heraus gerechnet wird ist die Abschreibung, die Vermögensbildung ist.

    Das Schwiegerkind ist aber in seiner Vermögensbildung nicht in gleichem Maße beschränkt wie der UHP selbst.

    Um das genauer beurteilen zu können müsste man weitere Infos haben.

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  • Entfernungskilometer, nicht um "einfache Entfernung

    Für mich ist das das gleiche.

    Wie weit ist der Arbeitsplatz entfernt = Entfernungskilometer.



    Die meisten OLG z.B. OLG Köln, gewähren 30 CT pro gefahrenen Kilometer und 20 CT ab dem 31. km Entfernungskilometer.


    Dann würde so gerechnet:


    ((30 x 2 * 0,30) + (33 * 2 * 0,20)) * 220 /12 = 572 EUR.


    Gleichheitsgrundsatz ade.

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  • Dann stimmt die Berechnung von Amt

    Nur, bei 135 Arbeitstagen.

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  • und muss akzeptieren das die Kreditrate für das Auto von 153 Euro nicht anerkannt wird?

    Ich würde das nicht akzeptieren.

    Siehe mein Beitrag #9.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Noch ein Gedanke zu Mieteinkünften.


    Schau mal in euren Einkommenssteuerbescheid.

    Sind die Einkünfte aus VuV gleichmäßig auf beide Steurpflichtige verteilt?

    Oder sind diese Einkünfte nur bei deinem Mann berücksichtigt?


    VG frase