Der Vater hat ein Einfamilienhaus müssen die Kinder Unterhalt zahlen?

  • Die Mutter ist im Pflegeheim, wir haben eine RWA im März erhalten und warten jetzt auf eine Entscheidung des SA.

    Wir Kinder sind der Meinung das das Elternhaus erst verwertet werden soll. Das Haus stellt ein Vermögen dar und dient als Altervorsorge und wird von meinem Vater bewohnt.

  • Die Mutter ist im Pflegeheim, wir haben eine RWA im März erhalten und warten jetzt auf eine Entscheidung des SA.

    Wir Kinder sind der Meinung das das Elternhaus erst verwertet werden soll. Das Haus stellt ein Vermögen dar und dient als Altervorsorge und wird von meinem Vater bewohnt.

    Das ist richtig.

    Wenn die Eltern Vermögen haben, sind sie nicht bedürftig.

    Verweist auf

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 1602 Bedürftigkeit

    (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


    Es muss nicht einmal Auskunft gegeben werden.

    Wie das SA das Vermögen der Eltern verwertet, braucht euch auch nicht zu interessieren.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Das SA sagt das Haus ist angemessen für meinen Vater und wurde mit sozialen Mitteln in den 70iger Jahren erbaut, und kann derzeit nicht verwertet werden.

    Richtig ist, dass der Vater nicht ausziehen muss und das Haus nicht sofort vom Vater verwertet werden muss.

    Gleichwohl ist Vermögen vorhanden, dass unterhaltsrechtlich anzurechnen ist, evtl. erst nach dem Tod des Vaters.

    Das SA verwechselt hier Sozialrecht und Unterhaltsrecht.


    Das SA kann das auf verschiedene Art lösen, z.B. durch ein Darlehen und eine Sicherungshypothek.

    Das braucht euch aber nicht zu interessieren.

    Hier gilt nicht Sozialrecht sondern Unterhaltsrecht.


    Wenn ein Bescheid kommt und Unterhalt gefordert wird, weist die Forderung zurück und lasst euch ggf. verklagen.

    Dann einen guten Anwalt einschalten.

    Den und die Kosten des Verfahrens zahlt dann das SA.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • die weiteren Kosten der Pflege versucht das SA bei den Kindern in Höhe von 1900 Euro ein zutreiben.

    Das versuchen sie in den meisten Fällen.

    Es scheint so zu sein, dass viele Sachbearbeiter nicht den Unterschied zwischen Sozialrecht und dem Familienrecht kennen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Aber durch die RWA wird unsere weitere Lebensplanung direkt beeinflußt, wir können nicht mehr planen weil wir nicht wissen was auf uns zukommt.

    zb.: den Bau eines Einfamilienhauses, aber andere Anschaffungen.

    Wenn die Kinder weniger als 100.000 Euro verdienen, könnte der Fall für euch mit dem neuen Gesetz erledigt sein. Bis dahin haltet ihr euch den SHT vom Hals, indem ihr auf das vorhandene Vermögen hinweist.

  • Aber durch die RWA wird unsere weitere Lebensplanung direkt beeinflußt, wir können nicht mehr planen weil wir nicht wissen was auf uns zukommt.

    zb.: den Bau eines Einfamilienhauses, aber andere Anschaffungen.

    Ich bekam meine "erste" RWA auch schon bevor das SA überhaupt etwas bezahlt hatte. Diese kannst Du als gegenstandslos betrachten, wenn es der Fall ist, dass elterliches Vermögen vorhanden ist und dieses verwertet werden kann.


    Dank der "Vorwarnung" vom SA, dass sie aber bald "Hilfe leisten" werden, habe ich noch etliche Vorkehrungen treffen können... Kredit für Auto hier, noch ne private Pflege-VS (als Geldanlage) da...