Kindesunterhalt und erneute Heirat

  • Hallo :),


    meinem Lebensgefährten und mir stellen sich aktuell ein paar Fragen und wir hoffen, dass ihr Licht ins dunkel bringen könnt.


    Mein Lebensgefährte lebt seit dem 01.04.2016 von seiner Ex-Frau getrennt und die Scheidung wurde im Mai 2018 rechtskräftig.


    Er hat ein Kind mit seiner Ex-Frau (aktuell 11 Jahre) für das er Kindesunterhalt zahlt. Bis 1900€ (Düsseldorfer Tabelle).


    Letztes Jahr haben wir im August ein gemeinsames Kind bekommen.


    Wir überlegen/planen in naher Zukunft zu heiraten. Hier stellt sich jedoch die Frage, ob mein Gehalt mit Anrechnungsfähig für den Kindesunterhalt des 11-jährigen Kindes ist oder ob mein Gehalt außen vor bleibt.


    Wir würden uns über eine Sachkundige Antwort sehr freuen.


    Liebe Grüße :S

  • Hallo,


    Nein dein Einkommen wird für den Unterhalt des 11 jährigen Kind nicht angerechnet.


    Wer hat die Berechnung vorgenommen? wurde euer gemeinsames Kind mit berücksichtigt?


    Wurde sein Einkommen bereinigt?


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Danke für die schnelle Antwort edy :thumbsup:


    Der Fall ist ein bisschen blöd und ehrlich gesagt weiß ich manchmal nicht, ob die Anwältin das alles so richtig gemacht hat.


    Nachdem unser gemeinsames Kind geboren wurde, hat seine Anwältin eine Mangelfallberechnung eingereicht, da nach der Bereinigung des Nettoeinkommens weniger als der Grundbetrag zur Verfügung stand. Die Gegenseite war natürlich nicht einverstanden und somit hat die Anwältin Klage vor Gericht eingereicht. Diese wurde abgeschmettert, da ihm ein 450€ Job zuzumuten ist (sein Arbeitgeber verbietet das jedoch und alle 14 Tage hat er am Wochenende seine Tochter). Naja ok, haben wir hingenommen. Blieb uns ja nicht anderes übrig und im Grunde komme ich ja nun aktuell für alles auf.


    Die Anwältin der Ex-Frau lässt halbjährlich erfragen, ob wir bereits verheiratet sind, da dann in ihren Augen der Unterhalt steigen würde. Deswegen waren wir immer verunsichert und haben das Thema "Heirat" aufgeschoben, bis seine Tochter irgendwann eine abgeschlossene Berufsausbildung hat (was natürlich noch Jahre dauern wird). Ich frag mich nur, warum die Anwältin der Gegenseite immer wieder anfragt ob wir verheiratet sind. Könnte es sonst sein, dass seine EX-Frau ggfs. noch Unterhaltsansprüche geltend machen könnte? Generell könnte mein Gehalt dafür aber doch auch nicht angerechnet werden oder?


    Seine Ex-Frau hat das Arbeiten nicht unbedingt erfunden :rolleyes: und versucht natürlich immer an Geld zu kommen. Das war übrigens damals der Trennungsgrund der beiden.


    Danke für die Hilfe :S

  • Hallo,


    Ich glaube nicht dass die Anwältin ein Recht auf Auskunft hat ob ihr geheiratet habt?


    Sie kann alle 2 Jahre Auskunft über das Einkommen deines Partners verlangen.


    edy

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  • Ja, meinetwegen soll sie ja so oft fragen wie sie will. Bisher war das Thema "Heirat" nie im Gespräch, nur aktuell würden wir halt schon gerne heiraten. Könnte mein Einkommen denn für die Berechnung des Ehegattenunterhaltes mit einfließen? Aktuell bekommt die Ex-Frau ja keinen Ehegattenunterhalt.


    LG