• Guten Abend,

    Meine Frau und ich werden uns trennen und voraussichtlich auch scheiden lassen.

    Unsere Situation:

    Derzeit wohnen wir zusammen mit unserem Sohn in einer gemeinsamen Wohnung. Ich werde kommenden Monat ausziehen. Wir waren insgesamt 12 Jahre zusammen, 2 Jahre davon verheiratet. Also am 11.10.2019 waren es 2 Jahre. Unsere Trennung ist ca. 3 Monate her.

    Das Aufenthalts,- und Sorgerecht unseres fünfjährigen Sohnes werden wir uns teilen. Eine Woche ist er 3 Tage bei mir und 4 Tage bei meiner Frau. Die Folgewoche umgekehrt. Muss ich bei diesem Modell Unterhalt für meinen Sohn zahlen? Eine weiter Frage wäre, ob ich Unterhalt für meine Frau bezahlen muss. Sie hat einen Nettoverdienst von ca. 1300 Euro und ich bekomme aufgrund eines Burnouts und 2 Bandscheibenvorfällen derzeit Krankengeld (1600 Euro). Ich werde in den kommenden Monaten, nach einer ambulanten Reha wieder arbeiten und verdiene dann ca. 2300 bis 3000 Euro Netto. Bin ich dann Unterhaltpflichtig für meine Frau?

  • Hallo,


    am besten wäre es, wenn ihr euch ohne Gericht einigen könntet.


    Als erstes werden beide Einkommen bereinigt. Jeder hat dem Kind gegenüber einen Selbstbehalt


    von 1080€.


    Bei gleicher Betreuung des Kindes sollte sich der Kindesunterhalt "aufheben".


    Das wird dir aber nichts nutzen,da du dann mehr Geld für den Trennungsunterhalt zur Verfügung hast.


    In der Trennungszeit sollte jedem das gleiche Geld zur Verfügung stehen. Wer mehr verdient muss bis zum Selbstbehalt von 1200€


    mit dem anderen ausgleichen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • was genau heißt denn ausgleichen. Sorry für die vielen Fragen, aber ich bin völlig unbedarft was dieses Thema angeht. Wir waren ja nicht einmal 2 Jahre verheiratet, muß ich dann überhaupt Unterhalt zahlen? Wenn wir uns scheiden lassen wären welche Schritte zu gehen? Also bei einer einvernehmlichen Scheidung brauchen wir ja nur einen Anwalt, wie geht's dann weiter? Zunächst hat man ja ein Trennungsjahr, muss dies irgendwo festgehalten werden?

  • Hallo,


    Trennungsunterhalt steht dem anderen Partner zu , ab dem Tag der Forderung.


    Wenn man sich einigt ist, genügt ein (1) Anwalt.


    Trennungsdatum sollte man notieren. An darauf folgendem Jahr des Trennungsjahres muss die Steuerklasse geändert werden.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)