Unterhalt bei Mangelfallberechnung

  • Hallo,


    ich habe Fragen zum Unterhalt bei Mangelfallberechnung und Privatinsolvenz.


    Mein Ex hat 3 Kinder. Unseres ist das letzte.

    Ich bin in den letzten Wochen immer wieder darüber gestolpert, dass alle Kinder gleiches Recht haben und es aufgeteilt wird.

    Wieso aber bekommen wir dann so gut wie keinen Unterhalt?


    Das älteste Kind ist 10 Jahre alt. Bekommt laut ihm 400 Euro.

    Das zweite Kind ist 5 Jahre alt, bekommt laut ihm 270 Euro.

    Unser Kind ist 2 Jahre alt und bekommt 100 Euro(mit Zuzahlung der UVK 150 euro).


    Wie kann es sein, dass das erste Kind sogar mehr Geld bekommt als ihm zusteht? Düsseldorfer Tabelle

    Kind 1 = 427 Euro - hälftiges Kindergeld = 325 Euro

    Kind 2 = 372 Euro - hälftiges Kindergeld = 270 Euro

    Kind 3 = 372 Euro - hälftiges Kindergeld = 270 Euro


    Wenn ab 3 Kindern sogar die zuvorige Stufe angewendet wird also diese Beträge:


    Kind 1 = 406 Euro - hälftiges Kindergeld = 304 Euro

    Kind 2 = 354 Euro - hälftiges Kindergeld = 252 Euro

    Kind 3 = 354 Euro - hälftiges Kindergeld = 252 Euro


    Da würde sogar das 2.Kind mehr als ihm zusteht bekommen. Dann kommt die Mangelfallberechnung. Diese sollte aber dann doch zu gleichen teilen aufgeteilt werden.

    Also das Kind 1 mehr bekommt ist ja klar, weil es in der nächsten Altersstufe drin ist, aber Kind 2 und 3 müssten doch denselben Betrag erhalten, wenn es zu gleichen teilen aufgeteilt werden muss.

    Ich verstehe nicht, warum Kind 2 über das doppelte(fast das 3 fache) mehr bekommt, als Kind 3 und Kind 1 sogar mehr als eigentlich gezahlt werden müsste (in der 2.Berechnung sogar Kind 1 und 2).


    Das ganze wird wohl bereits von den anderen Müttern vom Jugendamt berechnet, bzw.unterhaltsvorschusskasse.

    Deswegen dachte ich bisher, dass es schon seine Richtigkeit hat. Nachdem ich nun aber gehört habe, was die anderen bekommen, glaube ich irgendwie nicht mehr an die Richtigkeit und finde es nicht fair.

    Das er nicht mehr bezahlen kann ist mir klar und fordere ich auch nicht. Denke nur, dass was er bezahlen kann sollte gerecht aufgeteilt werden.


    Noch dazu stolpere ich halt gerade immer wieder darüber, dass bei Mangellfallberechnung gleich aufgeteilt werden muss.

    Heißt für mich also, wenn Kind 2 und 3 in der gleichen Altersgruppe sind und der Vater zusammen für Kind 2 und 3 370 Euro bezahlen kann, müssen diese 370 Euro durch 2 dividiert werden. Also beide Kinder erhalten je 185 Euro.


    Bei uns, also Kind 3 wird der Rest von der Unterhaltsvorschusskasse bezahlt. Also wir bekommen 150 Euro, 100 Euro zahlt er davon an die Kasse zurück.

    Es würden dem Staat, bzw.letztlich dem Steuerzahler ja dann auch keine Kosten entstehen, wenn jedes Kind die 185 Euro erhält.


    Alle Kinder sind aus verschiedenen Teilorten, heißt 3 verschiedene Jugendämter zuständig. Kind 2 hat eine Beistandschaft.

    Kann es sein, dass da die Beistandschaft von Kind 2 da einfach mehr drauf haut, obwohl es eigentlich zum Teil Kind 3 zustehen würde?


    Vielen Dank schon mal im Voraus.

    Lg

  • Hallo,


    wie hoch ist denn sein Nettoeinkommen? (durchschnittlich + Steuererstattung /12)


    edy

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  • Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung.

    Es hieß immer, dass er in der Stufe mit den 1900 drin ist. Anfang des Jahres sagte er, dass er bald in die nächste Stufe rutscht und dann einen Selbstbehalt von 1400 Euro hätte. Er müsste also bereits in dieser Stufe drin sein.

    Er hat aber oft Netto zwischen 2300 -2500 Euro im Monat. Sagt aber, dass das aus Bereitschaftsdiensten entstanden ist und somit nicht für den Unterhalt verwendet werden darf.

    Darum geht es mir auch gar nicht.

    Mir geht es ja nur um die Frage, ob das Geld, welches zur Verfügung steht den Kindern zu gleichen Teilen zusteht. Also insbesondere Kind 2 und 3, da gleiche Altersgruppe.

  • Hallo,


    ich stelle die Fragen aus bestimmten Gründen, auch wenn es dir nicht darum geht,ist es oft von Bedeutung!


    edy

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  • Das war auf das zusätzliche Geld aus den Bereitschaftsdiensten bezogen. Also ich wollte damit aussagen, dass es mir nicht darum geht, da nun mehr Geld von ihm erhalten zu wollen von dem Geld das er aus diesen Diensten zusätzlich erhält.


    Wie gesagt, weiß ich das genaue Nettoeinkommen nicht.

    Ich weiß nur das er Anfang des Jahres sagte, dass er in die nächste Gruppe rutscht und somit 1400 Euro Selbstbehalt hat. Heißt ja sein Netto müsste zwischen 2301 und 2700 Euro liegen.

    Da er aber zuvor immer von 1901-2300 Euro gesprochen hat(also dieser Stufe mit Selbstbehalt 1300 euro), habe ich das in der Stufe oben so berechnet.

  • Hallo,


    also der Selbstbehalt minderjährigen Kindern gegenüber ist z.Zt. 1080€ (2019).


    Das Netto-EK ist zu bereinigen ( es kann also um verschiedene Posten verringert werden).


    Das bereinigte Netto, sind dann die Beträge der Düsseldorfer Tabelle.


    Kann der Mindestunterhalt nicht geleistet werden, liegt ein Mangelfall vor.


    Im Mangelfall wird der zur Verfügung stehende Betrag auf alle Berechtigten aufgeteilt.


    Wenn ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde besteht,muss dies bedient werden (da sonst pfändbar).


    Man muss den Titel /JA-Urkunde in eurem Fall ändern/anpassen lassen. Evtl. mit einer Klage.


    Das JA muss also evtl. eine Neuberechnung vornehmen.




    edy

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  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Was den Selbstbehalt angeht, steigt dieser doch, je höher das Einkommen ist?

    Er sagt selbst, dass er ein höheren Selbstbehalt hat und in der Düsseldorfer Tabelle steht das ja auch hinten drin.


    Das Nettoeinkommen ist zu bereinigen. Bedeutet das, dass z.b. Einkommen das er erhält, welches nicht angerechnet werden darf?


    Das heißt, wenn ein Titel oder eine Jugendamtsurkunde besteht, muss dieser/diese erst voll bedient werden, bevor mehr an das andere kind(Kind 3) geht?

    Bei Kind 2 liegt genau so etwas vor. Bei Kind 1 und Kind 3 nicht.

    Aber ich könnte mit einer Klage dagegen vorgehen? Verklage ich da letztlich das Jugendamt oder den Vater? Der Vater kann ja in diesem Fall gar nichts dafür.

    Er zahlt das was das Jugendamt sagt.

    Ist das überhaupt rechtens, was da das Jugendamt macht? Ich meine die wissen von Kind 3. Da wird ja Kind 3 bewusst Geld weggenommen. Und nur wer es sich leisten kann, kann dagegen vorgehen?

    Oder geht das auch über eine Beistandschaft? Ich habe diese nicht. Haben wir nicht benötigt.


    So viele Fragen, tut mir echt Leid. Ich kenne mich da Null aus.