Selbstbehalt erhöhen wegen Miete

  • Hallo liebe Forumsleser,


    ich habe eine Frage zum Thema Selbstbehaltserhöhung.


    In meinem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 480 berücksichtigt. Ich ziehe nun in eine 1-Zimmer.Wohnung die warm 720 kostet (kein Luxus sondern reale Mietpreise in Freiburg).

    Ich habe nun gelesen dass sich mein Selbstbehalt nun um die Differenz erhöhen würde. Dies wären ja 240 € ?!

    Oder wird die Differenz nur bis zu einer bestimmten Höhe als Erhöhung gewährt ?


    Und wie genau kann ich eine Erhöhung bewerkstelligen ?

    Wir haben bei einer Anwältin eine Unterhaltsberechnung machen lassen und diese in die Trennungsvereinbarung aufnehmen lassen.

    Müsste ich eine Erhöhung meines Selbstbehalts nun bei Gericht einklagen ?

    Falls ja kann man die Kosten hierfür vorher abschätzen ( es ist ja auch immer eine Frage von Kosten und nutzen. Die 240€ mehr im Monat können ja schnell durch hohe Gerichtskosten aufgebraucht sein)

    Oder kann ich dies der Unterhaltsempfängerin mitteilen, dass ich die Zahlung kürze und sie müsste dagegen klagen ?


    Viele Grüße

    Chris

  • Hallo ChristianB,


    geht es dir um Kindesunterhalt oder Trennungsunterhalt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,

    es geht um beides.

    Es wurde mein Selbstbehalt mit bereinigtem Nettoeinkommen berechnet.

    Danach müsste ich

    - für meine Tochter 253€ Unterhalt

    - 38€ Mehrbedarf für den Kindergarten

    - 170 € Trennungsunterhalt

    bezahlen.


    Liebe grüße

  • Hallo ChristianB,

    Wir haben bei einer Anwältin eine Unterhaltsberechnung machen lassen und diese in die Trennungsvereinbarung aufnehmen lassen.


    War das deine Anwältin oder die Anwältin deiner Noch-Frau?


    Die Vereinbarung ist noch nicht notariell beurkundet?


    Eure Ehewohnung war auch in Freiburg?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    nein, die Berechnung wurde von einer neutralen Anwältin die als Mediatorin tätig war erstellt und von mir und meiner Frau so angenommen. Von der Möglichkeit meinen Selbstbehalt zu erhöhen habe ich erst im Nachhinein erfahren.

    Unsere gemeinsame Wohnung war auch in Freiburg.


    LG Christian

  • Hallo,


    dann beim Notar evtl. erst nach Berichtigung unterschreiben


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)