AEG - wie geht ihr vor, wenn es Realität wird?

  • Hallo!


    Ich hatte die Frage schon im „großen Thread“ zum Thema AEG gestellt, aber ich mache das gerne noch einmal in einem separaten Thread:


    Denken wir mal positiv und gehen davon aus, dass das AEG Realität wird.

    In dem Moment bin ich ja mit meinem Bruttoeinkommen unter TEUR ein „freier Mensch“.


    Was macht ihr? Stellt ihr kommentarlos die Zahlung ein? Wendet ihr euch nochmal schriftlich ans Amt?


    Das Amt kennt meine Bezüge (etwas komplexer, da Selbständig) zu Genüge. Das Brutto liegt nicht nah an TEUR 100. Kann ich einfach darauf verweisen oder muss ich denen jetzt erstmal noch alles offen legen? Ich bin ganz ehrlich: Diese Offenlegung empfand ich als entwürdigend. Klar muss ich auch alles für die Steuer offen legen, aber da gibt es klare Gesetze und Spielregeln und auch Steuerberater, die sich damit auskennen. Mir ist in dem Fall viel Willkür und persönliche Meinung meines Sachbearbeiters aufgefallen. Ich möchte also nicht noch einmal durch diese „Mühle“.

    Was ist also der richtige Weg? Zahlung einstellen oder Brief schreiben?


    Und eine weitere Frage: Muss ich nun damit rechnen, dass ich dem Amt regelmäßig „beweisen“ muss, dass ich unter TEUR 100 liege, oder geht man - nachdem man bei mir nun schon seit vielen Jahren ähnliche Einkommen „gesehen“ hat davon aus, dass ich zu den Bürgern gehöre, die es vermutlich nie in diese Einkommensregion „schaffen“ werden.

    Ich freue mich über eine in eine bessere Zukunft gerichtete Diskussion. Und „fun fact“: Meine monatliche Zahlung hält sich in Grenzen und ich würde auch weiter zahlen, weil ich es als fair empfinde, einen Beitrag zu leisten, aber als Bürger, der brav seine Steuern zahlt und niemandem etwas getan hat, plötzlich eine so entwürdigende Offenlegung mit solchen persönlichen Freiheiten eines einzelnen Sachbearbeiters zu erleben, war für mich ein echter Schock.


    Liebe Grüße


    Kai

  • Beim Einkommenssteuerbescheid, nur Name, Anschrift und das Gesamtbrutto wird zu sehen sein.

    Ich würde dem Sozialamt einen kurzen Brief schreiben, das du die Zahlung zum 01.01.2020 einstellst, erwähne kurz das neue Gesetz. Den Brief per Einwurfeinschreiben schicken.


    Gruß Houbs

  • Die Werbungskosten sind doch beim Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigt.

    Ganau wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb und VuV.

    Es geht keinen etwas an, wie ich meine Einkünfte erziele und welchen Anteil die einzelnen Bereiche dabei haben.


    Daher wir nur diese Zahl (Gesamtbetrag der Einkünfte aus Seite 2) zu sehen sein.


    VG frase

  • Meine monatliche Zahlung hält sich in Grenzen und ich würde auch weiter zahlen, weil ich es als fair empfinde, einen Beitrag zu leisten

    Das kann ich verstehen. Lass doch das Geld deinem Angehörigen direkt zukommen, oder starte eine Bestattungsvorsorge wenn noch nicht vorhanden.

    Es gibt doch viele Gestaltungsmöglichkeiten. Ich hätte auch meine Mutter weiter freiwillig unterstütz, dann hat es das Amt aber übertrieben und wollte fast 20% von meinem Netto.


    VG frase

  • Hallo!


    ich unterstütze meine Eltern sowieso weitgehend und lasse ihnen zusätzliches „Taschengeld“ zukommen und zahle Telefon und Internet. Dass der Sachbearbeiter bei der Berechnung des EU solche Kosten nicht anerkannt hat, versteht sich von selbst.

    Also es wird sich Verwendung für das Geld finden.


    Ich werde also die (freiwilligen) Zahlungen zum 31.12. einstellen und auf die Gesetzesänderung verweisen. Einen Verweis auf mein Bruttoeinkommen spare ich mir, damit da nicht wieder eine „Nachweisschlacht“ anfängt.


    Angenommen der Sachbearbeiter möchte dann einen Nachweis, dass ich weiterhin unter TEUR 100 bin (obwohl er meine Einkünfte seit vielen Jahren kennt und sie DEUTLICH unter den TEUR 100 liegen), kann ich dann darauf bestehen, dass er mir den konkreten Anlass seines Informationsbegehrens nachweist?


    Er müsste dann ja einen konkreten Anlass haben. Und den gibt es nicht, denn es hat sich nichts verändert.

  • kann ich dann darauf bestehen, dass er mir den konkreten Anlass seines Informationsbegehrens nachweist?

    ja, siehe § 35 SGB X



    (1) 1Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. 2In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. 3Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.


    ein Auskunftsersuchen gemäß § 117 SGB XII ist ein Verwaltungsakt

  • Vielen Dank, Unikat!


    Dann kann ich zukünftig darauf bestehen, dass man mir die Anhaltspunkte mitteilt, die zum Auskunftsersuchen führen, richtig?


    Es müssen ja Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ich plötzlich mehr verdiene, damit „das Spiel“ von vorne losgeht, richtig?

  • Gibt es schon Prognosen von den Experten, wie es bei vorab bekannten ca. 87.000 € brutto aussieht?

    Ist das dann der Anhaltspunkt, den das SA nicht begründen muss ?


    Eigentlich ist man "drunter", muss sich dann trotzdem in allen, wie auch immer gearteten Intervallen, rechtfertigen ?


    So gut das Gesetzt ist, so schlecht ist es auch !


    Schaut ein bisschen nach Zwei-Klassen-Gesellschaft aus.


    Menschen vor dem Gesetz und nach dem Gesetz...….

  • GuMo Lemming,


    da ja die Einkommen der Bürger aus völlig unterschiedlichen Quellen stammen können ist es auch nicht klar wie die Ämter agieren werden.

    Bei Bürgern mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wird es der letzte Einkommenssteuerbescheid sein.

    Hier könnte man dann die Vermutung äußern, das bei 87 tsd. € kein Anhaltspunkt besteht, denn eine Steigerung von 10 % in 2 Jahren ist eher unrealistisch.

    Das ist aber alles kaffeesatzleserei:saint:


    LG frase

  • Guten Morgen,

    ich bin neu hier, absoluter Laie und verfolge dennoch das Forum sehr interessiert und finde es gut, dass es so etwas gibt!

    Bislang habe ich den Weg zum Amt gescheut, um gerade diesen bürokratischen Akt mit all seinen Unannehmlichkeiten zu umgehen (das Prozedere ist mir hinlänglich von meiner Schwiegermutter aus früheren Jahren bekannt) und habe daher die letzten 4 Monate für meine Eltern freiwillig eine gewisse Summe bezahlt (Vater ist im Heim, Mutter mit Mini-Rente zu Hause). Nun würde ich (falls alles wunsch- und fristgerecht zum 1.1.20 kommt) die Leistungen des Staates in Anspruch nehmen und die freiwilligen Zahlungen als "Extra-Goodsie" meinen Eltern zukommen lassen. Wisst Ihr wie das Vorgehen dann ist? Melde ich im Heim dann den Anspruch zur finanziellen Unterstützung an und wer prüft dann, dass ich unter der 100.000€ Grenze liege? Wie ist das Vorgehen in der Praxis - durch einfache Abgabe des Einkommensteuerausgleichs oder auch durch das Offenlegen der Einkünfte der letzten Jahre? Gibt es da schon konkrete Pläne?

    Vielleicht ist das alles schon irgendwo dargelegt und ich bin kein Fachmann, daher bitte ich jetzt schon um Entschuldigung für diese unprofessionelle Frage und bedanke mich für Eure Antwort! :)

    VG kik

  • Hallo kik, willkommen hier im Forum.


    Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?

    Gibt es ein MDK-Gutachten das eine stationäre Unterbringung anrät?

    Bei deiner geschilderten Konstellation kommen viele Aspekte zusammen.

    Mutter mit Minirent zu Hause, ist da GS im Spiel?


    Schau dir mal diesen Link an:

    https://www.wegweiser-demenz.d…unterhalt-ehepartner.html


    Den Antrag auf Sozialhilfe müsste dein Vater (Mutter) stellen. Du kannst natürlich beim ausfüllen behilflich sein oder du hast eine Vorsorgevollmacht.

    Wenn du kannst, warte wie geplant auf das Gesetz, dann gilt die Vermutung, das du unter 100.000€ liegst.


    Das Amt wird sich dann melden oder auch nicht, dann kann man weiter sehen.


    VG frase

  • Bei Bürgern mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wird es der letzte Einkommenssteuerbescheid sein.

    Hier könnte man dann die Vermutung äußern, das bei 87 tsd. € kein Anhaltspunkt besteht, denn eine Steigerung von 10 % in 2 Jahren ist eher unrealistisch.

    Das ist aber alles kaffeesatzleserei

    die finanziellen Grenzfälle werden zu Auseinandersetzungen führen, das ist anzunehmen

  • Hallo Frase,

    vielen Dank für Deine schnelle und kompetente Antwort.

    Mein Vater hat PG 5 wegen Demenz, Mutter ist seit 2 Monaten in PG 2 und noch daheim, bezieht keine Grundrente um den Gang (Schmach, peinlich) zu den Ämtern zu vermeiden. Die Vollmacht habe ich und ebenso habe ich den Heimvertrag unterschrieben. Ich denke - falls das Gesetz zum 1.1.20 greift - ich warte noch bis Februar, dann werden auch die zuständigen Behörden schon ein wenig praktische Erfahrung mit den "Neuen Fällen" haben. Ich will nur diese ewige und nervige Offenlegung vermeiden.

    Nochmals ein großes Kompliment an Euch alle!

    Vielen Dank und VG

    kik

  • Ich denke - falls das Gesetz zum 1.1.20 greift - ich warte noch bis Februar, dann werden auch die zuständigen Behörden schon ein wenig praktische Erfahrung mit den "Neuen Fällen" haben. Ich will nur diese ewige und nervige Offenlegung vermeiden.

    wenn bereits Auskunft gegeben wurde, dann kennt das Sozialamt die finanzielle Situation, und darauf aufbauend wird das Sozialamt im Jahr 2020 Auskunft verlangen oder nicht