Kindesunterhalt bei Geschwistertrennung - Nur Ex-Mann hat Einkommen

  • Hallo zusammen,


    ich heiße André und suche Hilfe zum Thema Kindesunterhalt bei Geschwistertrennung.

    Ich hoffe, dass ich in diesem Forum zu meinen Fragen Antworten bekommen kann und freue mich auf eure Antworten.


    Folgender Sachverhalt:

    Meine Frau hat zwei Kinder (aktuell Mädchen 17 Jahre und Junge 15 Jahre) mit in die Ehe gebracht. Wir leben mit den Kindern mittlerweile seit 8 Jahren zusammen.

    Meine Frau ist nicht berufstätig, ihr Ex-Mann (~4200€ netto) zahlt für jedes Kind 540€ Kindesunterhalt, desweiteren bekommt meine Frau für beide Kinder das Kindergeld.


    Ab nächsten Monat zieht der Junge (15) zu seinem Vater, da er dort lieber leben möchten und wir hier zu Hause Stress mit ihm haben.

    Wir gehen davon aus, dass der Vater dementsprechend keinen Unterhalt mehr für den Jungen zahlen muss und auch ein Kindergeld bekommt.

    Weiterhin zahlt er 540€ für das 17 jährige Mädchen, dass bei uns lebt.

    Ist das richtig?


    Nun teilte uns der Vater mit, dass er Unterhaltsansprüche an meine Frau stellt, da der Junge nun zu ihm zieht.

    Meine Frau ist jedoch nicht berufstätig, und wird dieses krankheitsbedingt in den nächsten zwei Jahren auch nicht mehr werden.

    Nun will ihr Ex-Mann Unterhaltsvorschuss bei der Stadt beantragen.

    Geht das, und was bedeutet das für uns?


    Ich hoffe ich habe nichts vergessen bei der Schilderung des Sachverhalts und freue mich auf Antworten.


    Andre

  • Hallo Andre,


    UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) ist wie der Name schon sagt, ein Vorschuss den der Staat zahlt, und der Verpflichtete


    evtl zurückzahlen muss,


    Der Vater bekommt UVG nur, wenn er nicht wieder verheiratet ist.


    Die Mutter muss alles tun um den Mindestunterhalt zu leisten, es besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.


    Um einer Rückzahlung an UVG-Kasse zu vermeiden sollte die Mutter nachweisen, dass sie krankheitsbedingt nicht arbeiten kann.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo Edy, vielen Dank für deine Antwort. Vater ist wieder verheiratet. Dann bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss? Ich werde mir das UVG mal anschauen, vielen Dank für den Hinweis.



    Hallo TK,

    ich weiß gerade gar nicht, wie ich die Antwort kommentieren soll. Meine Frau ist leider so krank, dass wir noch gar nicht wissen, ob sie das nächste Jahr überlebt.

    Sie würde sicher lieber arbeiten, als das durchzumachen was sie gerade tut.


    Ich hätte mir einfach eine Antwort auf meine Frage gewünscht, mit den Randbedingungen die ich angegeben habe.

  • Hi,


    nee, dann gibt es keinen Unterhaltsvorschuß.


    Vielleicht zur Erklärung meiner Haltung: es wird immer als gegeben angesehen, dass der Vater alles wirklich alles tun muss, um den Unterhalt der Kids, die bei der Mutter leben, sicher zu stellen. Ich teile diese Haltung. Aber mich stört gewaltig, dass im umgekehrten Fall immer noch wie selbstverständlich davon ausgegangen wird, dass Mutter aus was für Gründen auch immer nicht zahlen kann. Bekommt die Kindsmutter Krankengeld oder EM-Rente?


    Herzlichst


    TK