Keine Post mehr von der Unterhaltsverfolgung der ARGE?

  • Guten Morgen :)


    Ich zahle seit Jahren Unterhalt.


    Nun ist mein Kind 18 Jahre alt.


    Normalerweise bekomme ich so alle 6 Monate (ca.) Post von der Unterhaltsverfolgung der ARGE (da meine Ex arbeitslos ist) und muss meine Verdienstbescheinigungen einschicken.


    Jetzt habe ich schon ZIEMLICH lange nichts mehr bekommen!


    Kann es sein, dass die Stelle aufgrund der Volljährigkeit gar nicht mehr zuständig ist und die Mutter ggfs. selbst tätig werden muss? (nur, wenn es gewünscht ist?)


    Ich mein, ich finde es ja super, da es ziemlich lästig war, aber ich traue der Sache nicht so richtig.


    Ich zahle natürlich weiter die Summe.


    Meine Frage dient lediglich meinem Verständnis, warum ich keine Post mehr bekomme..... oder ich bekomme irgendwann Post und muss für 2 Jahre die Nachweise bringen?


    Wer weiß Rat?


    Danke :)

  • Hallo JensG,


    Nicht die Mutter,die Tochter muss selbst tätig werden.


    Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über die Volljährigkeit hinaus?


    Bezieht die Mutter weiterhin ALGII ?


    Wohnt die Tochter noch bei der Mutter?


    Wohnt die Tochter evtl. außerhalb des Zuständigkeits -Bereiches dieses JC ?


    Hat die Tochter noch einen Untehaltsanspruch?


    Es gibt viele Gründe.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Den Titel hat die Unterhaltsverfolgung - Die Mutter hatte ihn abgetreten - ob die (Unterhaltsverfolgung) allerdings über das 18. Lebensjahr hinaus zuständig sind.... genau DAS weiß ich leider nicht


    Die Mutter bezieht weiterhin ALGII.


    Die Tochter wohnt noch bei der Mutter.


    Die Tochter geht noch zur Schule - somit denke ich, dass sie noch Anspruch auf Unterhalt hat.


    "Besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über die Volljährigkeit hinaus?" - dazu kann ich leider nichts sagen, das weiß ich nicht :(


    Die Tochter wohnt seit Jahren im selben Haus.


    Ich hoffe, dass die Infos helfen


    Danke

  • Hi,


    du solltest doch eine Ablichtung des Titels haben. Unterhaltsverfolgung bedeutet nicht, dass ein Titel existiert, nur dass nunmehr das Job-Center für die Verfolgung zuständig ist. Das wäre zunächst zu klären. Was mich nachdenklich stimmt: entweder ein Titel ist dynamisch, dann erhöht sich der Betrag jeweils bei Erreichen der neuen Altersstufe oder aber er ist nicht dynamisch, dann besteht ein Auskunftsanspruch alle zwei Jahre. die Halbjahresfrist ist die, in der die Ansprüche von ALG II Empfängern überprüft werden. Hinzu kommt noch, dass sich der Anspruch des Kindes in seiner Höhe ab Volljährigkeit reduziert, einfach weil das Kindergeld ab dem Zeitpunkt auf den möglichen anspruch gegen dich voll und nicht nur hälftig angerechnet wird.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    Den Titel hat die Unterhaltsverfolgung - Die Mutter hatte ihn abgetreten - ob die (Unterhaltsverfolgung) allerdings über das 18. Lebensjahr hinaus zuständig sind.... genau DAS weiß ich leider nicht


    Die Frage ist ob der Titel/JA-Urkunde noch gültig ist.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Guten Abend.


    Wie es der Zufall will.... heute in der Post (Anhang)


    Vielleicht könnt ihr mir jetzt mehr sagen.... wegen des Titels usw.


    Danke schonmal

    Bilder

    • IMG_20191126_205450.jpg
    • IMG_20191126_205450.jpg
  • Hallo,


    Vielleicht könnt ihr mir jetzt mehr sagen.... wegen des Titels usw.


    Nein,dann müsste man den Titel sehen..


    Lass ihn dir vom Jobcenter zeigen.(achte darauf ob eine Begrenzuing bis zur Volljährigkeit


    eingetragen ist).


    Wie TK schon schrieb: Deine Zahlung müsste sich nun mindestens um die hälftige Kindergeldhöhe verringrn.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)