Auskunftsersuchen des Sozialamts vor Bewilligung und kann ich ab 2020 wieder so viel Vermögen ansparen, wie ich möchte?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin ganz neu mit dem Thema Elternunterhalt konfrontiert und hätte ein paar Fragen - toll, dass es so ein Forum gibt!


    Mein Vater hatte im April einen schweren Schlaganfall, seit 01.11. ist er in einem Heim der Phase F untergebracht - der Eigenanteil hierfür beträgt 4500 EUR monatlich. Er bekommt vermutlich Pflegestufe 5.

    Entschieden hat das Ganze meine Mutter, die selbst jedoch nicht dafür aufkommen kann.

    Es ist ein noch nicht abbezahltes Haus vorhanden, mein laut Einkommen voraussichtlich nicht leistungsfähiger Bruder wohnt noch zuhause.

    Mein Papa erhält noch ein Erbe, leider stellt sich einer seiner Brüder aktuell quer. Das würde jedoch den Heimaufenthalt zumindest für ein paar Monate finanzieren.


    Rente wurde beantragt, Entscheid steht noch aus. Eine private Pflegeversicherung hatte er keine.

    Das Sozialamt erhielt den Antrag meiner Mutter über Sozialleistungen für meinen Vater am 05.11. Das Amt schickte mir in der folgenden Woche bereits einen Brief mit der Bitte um Auskunft, immerhin noch ohne Frist, aber unter Androhung von Zwangsgeld, falls ich meiner Auskunftspflicht nicht nachkomme. Das Amt selbst hat noch keine Hilfe bewilligt. Ich habe daraufhin versucht zu recherchieren, ob ich damit bereits jetzt auskunftspflichtig bin und habe dazu nur eine Antwort einer Anwältin gefunden, die das verneint:

    https://www.anwalt.de/rechtsti…r-sozialhilfe_067511.html


    Naja, ich werde wohl trotzdem halbwegs zeitnah (oder um den 29.11. herum :-)) Auskunft erteilen...


    Kurz zu mir:

    Ich bin 29, arbeite nach meinem Studium seit knapp 5 Jahren. Mein Gehalt war noch nie üppig, aber ich kann sparen.

    Leider errechnen mir sämtliche Schonvermögenrechner, dass ich nur zwischen 8.000 und 11.000 EUR an Erspartem behalten dürfe, wenn ich zu Unterhalt herangezogen würde.

    Schade, dass sich das Schonvermögen an den Berufsjahren bemisst, so ist man als junger Sparer natürlich nochmals gesondert gestraft :-)

    Mein Selbstbehalt wird im Wesentlichen nur durch eine Großtstadtmiete erhöht, die 200 EUR über der, die von Haus aus veranschlagt wird, liegt, sowie durch eine BU und Fahrtkosten zur Arbeit und zum pflegebedürftigen Vater...


    Ich möchte nicht rumjammern, jeder, der unterhaltspflichtig ist, hat sein Päckchen zu tragen - emotional und finanziell.

    Deshalb hoffe ich für uns alle auf das neue Gesetz.


    Wie ist es bisher?

    Wenn das Sozialamt feststellt, dass ich nur minimal leistungsfähig bin (vielleicht zwischen 25 und 50 EUR im Monat) oder gar nicht - packen sie dann mein Vermögen an? Und wenn ja, wie? Muss ich dann auf einen Schlag das überweisen, was sie als zu viel erachten?

    Wie viel darf ich dann sparen, ohne dass sie es mir gleich wieder wegnehmen? Und damit meine ich nicht die max. 5% vom Brutto für die Altersvorsorge, sondern von welchem Geld darf ich mir Urlaube etc. leisten? Nur vom Selbstbehalt?


    Vielen lieben Dank fürs Durchlesen, ich freu mich über jeden Tipp/ jede Anregung.


    Eure Twentysomething

  • das Auskunftsersuchen gemäß § 117 SGB XII ist soweit korrekt, es ist Auskunft zu erteilen

    jedoch löst dieses Auskunftsersuchen keinen Unterhaltsanspruch aus,


    Unterhalt kann ab Eingang der Rechtswahrungsanzeige gefordert werden, die Voraussetzung ist jedoch, das tatsächlich bereits Sozialhilfe gezahlt wird


    siehe dazu § 94 SGB XII


    (4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat.


  • Hallo UN,


    super, danke für die Antwort!


    Eine "Rechtswahrungsanzeige" erkenne ich woran? Dass der Betreff im Schreiben so lautet und auch schon ein fixer Geldbetrag von mir gefordert wird?

    Ich habe auch irgendwas von einer Zustellung in einem gelben Briefumschlag gelesen...


    Viele Grüße

    TW

  • Noch eine Frage: Ich bin im Dezember im Urlaub und damit nicht erreichbar für das Sozialamt - muss/ soll ich das denen mitteilen? Nicht, dass sie mir eine Frist setzen bzw. schon eine Zahlungsaufforderung eintrudelt und ich wegen Abwesenheit nicht darauf reagieren kann...

  • Wenn dein Vater eine Immobilie hat, auch wenn noch Schulden drauf sind, muss diese zunächst verwertet werden, bevor du irgendetwas bezahlst. darauf würde ich das Sozialamt hinweisen und ebenfalls Auskunft über deinen Vater fordern, Kosten des Heim etc. fordern.


    Wann/Wo du in Urlaub fährst, würde ich dem Amt nicht mitteilen. Ich würde, dass Gesetzgebungsverfahren abwarten und im Fall der Fälle nur eine Lohnabrechnung - alles schwärzen, was das Amt nichts angeht - hinschicken mit dem Hinweis, dass du unter 100.000 Euro verdienst. Weiteres würde ich nicht offenlegen und dann erstmal abwarten, ob noch was kommt.


    Gernerell sollte man niemals den Auskunftsbogen der Sozialämter verwenden.

  • Liebe Claudia,


    vielen Dank für deine Antwort!


    Das Einfamilienhaus gehört meinen Eltern gemeinsam, meine Mutter und mein Bruder wohnen noch darin.

    Der sozialmedizinische Dienst hat ihr gesagt, dass sie das Haus auch behalten dürfe.

    Das würde ja bedeuten, dass sie ihren Lebensstandard nicht spürbar senken muss?!


    Das wäre natürlich auch eine Idee... Also das Gesetzgebungsverfahren abwarten und dann nur mein Gehalt darzulegen. Allerdings gilt es dann ja erst ab 01.01.2020 - und bis dahin hätte ich vermutlich schon eine Erinnerung des SA im Briefkasten - vielleicht sogar nebst einer Zwangsgeldvollstreckung?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich ja ggf. trotz Gesetz zumindest für November und Dezember 2019 zahlen, sofern sich eine Leistungsfähigkeit ergibt, oder?


    Warum sollte man niemals die Auskunftsbögen der Sozialämter verwenden?

    Damit sich der Sachbearbeiter bisschen schwerer in der Bearbeitung tut? :-)


    Liebe Grüße

    TW

  • Sie dürfen im Haus wohnen bleiben, aber trotzdem ist es Vermögen - spätestens nach dem Tod deiner Mutter kann es verwertet werden. Auch das Privatvermögen deines Vaters spielt hierbei eine Rolle - du hast von einem Erbe gesprochen. Darauf würde ich das Sozialamt auch hinweisen, dass dieses zuerst verwertet werden muss.


    Es besteht keinerlei Rechtanspruch der Sozialämter das ein Auskunftpflichtiger diese Bögen ausfüllt. Sie sind so erstellt, dass falsche - zu Ungunsten des Auskunftspflichtigen - meist die Folge sind. Eine eigene Auflistung ist da sinnvoller.


    Ich glaube, du machst dich etwas zu verrückt. Da kommt weden in ein paar Wochen ein Zangsvollstreckung noch sonst irgendwas. Ein Gericht müsste zunächst entscheiden, ob du überhaupt Unterhaltspflichtig bist.


    Ich gehe davon aus, dass du sowieso nicht zahlen musst. Dein Vater hat Vermögen. Ich denke, falls das Gesetz kommt, kannst du sämtlichen Drohungen des Sozialamts entspannt entgegen schauen.


    Wie viel Vermögen hast du konkret?

  • Ich hoffe jetzt einfach mal, dass meine Mutter ihre Vermögensverhältnisse richtig und vollständig wiedergegeben hat...

    Aber das Vermögen wird meiner Mutter jetzt nicht angerechnet, oder? D.h. sie kann ganz normal im Haus wohnen bleiben und ihrem 450 EUR-Job nachgehen, d.h. unterm Strich ändert sich für sie nichts an ihren finanziellen Verhältnissen.


    Genau, es soll ein Erbe geben, allerdings wird das wohl noch lange nicht ausbezahlt. Einer meiner Onkel stellt sich quer :-/

    Daher kann es wohl zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Berechnung herangezogen werden, oder?


    Bei ungünstiger Berechnung müsste ich im Monat wohl um die 50 EUR zahlen - gerne würde ich aber auch das vermeiden.


    Das Vermögen ist an sich lächerlich, aber vielleicht für meine erst 5-jährige Berufstätigkeit doch zu viel? 18.000 EUR. Aber auch nur, weil ich mir schon letztes Jahr (weit vor dem Schlaganfall meines Vaters) was davon gegönnt habe...


    Im Verrücktmachen bin ich leider weltklasse :-)

  • Hallo Twentysomething, du hast ja noch keine RWA (Rechtswahrungsanzeige) bekommen in einem gelben Umschlag, richtig? :) Du erkennst sie daran, dass das Wort Rechtswahrungsanzeige im Betrefft steht (bei mir stand Rechtswahrungs Mitteilung im Wortlaut). Sie kam zusammen mit dem Auskunftsersuchen und bereits mit der Höhe der ungedeckten Heimkosten.


    Erst wenn du die Auskunft erteilt hast, bekommst du den vorläufigen Betrag, den du zu zahlen hättest, wenn du leistungsfähig befunden wärst. Dieser vorläufige Betrag ist noch keine Zahlungsaufforderung, du kannst noch Sachen nachreichen, die du ggf. vergessen hast einzureichen. Ich z.B. bekam eine Frist von 3 Wochen für eine evtl. Nachreichung.

  • Eine "Rechtswahrungsanzeige" erkenne ich woran? Dass der Betreff im Schreiben so lautet und auch schon ein fixer Geldbetrag von mir gefordert wird?

    die Rechtswahrungsanzeige ist ein Schriftstück des Sozialamts, er leiste Sozialhilfe, und begründet damit seinen Anspruch auf Unterhalt

    in der Regel schreiben die Sozialämter nicht, um welchen Betrag es sich handelt

  • Noch eine Frage: Ich bin im Dezember im Urlaub und damit nicht erreichbar für das Sozialamt - muss/ soll ich das denen mitteilen? Nicht, dass sie mir eine Frist setzen bzw. schon eine Zahlungsaufforderung eintrudelt und ich wegen Abwesenheit nicht darauf reagieren kann...

    das Sozialamt hat ja für die Auskunft keine Frist gesetzt, somit braucht der Unterhaltspflichtige auch vorerst in keiner Weise reagieren, ansonsten würde ich Fristverlängerung bitten


    kommt die Rechtswahrungsanzeige erst im Jahr 2020, dann kann das Sozialamt zwar Unterhalt fordern ab RWA, liegt der Unterhaltspflichtige im Jahr 2019 unterhalb der 100.000 € Grenze, dann ist kein Unterhaltsanspruch entstanden, sofern das Gesetz kommt

  • Deine Mutter ist deinem Vater vorrangig unterhaltspflichtig und zwar mit ihrem Einkommen und Vermögen


    mit 29 Jahren würde ich nicht befürchten, von 18.000 Euro Unterhalts zahlen zu müssen, auch während des Studiums kann man Altersvorsorge betreiben. Vorerst würde ich dem Sozialamt das aber nicht mitteilen. warte einfach ab, ob die sich nochmal melden...


    wie viel verdienst du?

    Hast du Kredite laufen, Bafög, Studienkredite etc. ? Wie viel Miete bezahlst du?

  • Ihr seid ja super, vielen Dank!


    mar_kise : Ok, good to know. Nein, bei mir stand nicht RWA im Betreff, sondern nur "Sozialleistungen für Ihren Vater" und der Absatz, dass sie erstmal nur eine Auskunft wollen.


    Unikat : Das mit der Frist stimmt eigentlich...


    ClaudiaP : Aber das Haus muss nicht zwangsläufig verkauft werden, richtig? Wenn sie und mein Bruder darin wohnen und es "angemessen" ist. Es gehört auch zur Hälfte meinem Vater und der ist nicht mehr geschäftsfähig...


    Ich habe im vergangenen Jahr mit Haupt- und Nebenjob brutto 42500 EUR verdient. Nebenjob ist auf 450 EUR-Basis.

    Ich bin schuldenfrei (BAföG "leider" letztes Jahr auf einen Schlag zurückgezahlt, ebenso einen Privatkredit)

    Meine Warmmiete beträgt 674 EUR im Monat.

  • Manche "Schonvermögen"-Rechner werfen einem bei obigen Gehalt und 5 Jahren Berufstätigkeit nur irgendwas zwischen 8.000 und 11.000 EUR aus, was man behalten darf... Deshalb meine Angst.


    Problem bisher ist, dass ich keine adäquate Geldanlage habe, ich war gerade dabei, ein Depot zu eröffnen, bevor das Schreiben vom SA kam. Meine Altersvorsorge liegt somit noch lapidar (und damit vermutlich anfechtbar) auf einem stinknormalen Tagesgeldkonto. Drauf kommt monatlich das, was ich gerade "übrig" habe...

  • Das Amt schickte mir in der folgenden Woche bereits einen Brief mit der Bitte um Auskunft

    Nicht die mitgeschickten Formulare benutzen.


    Hier sind ein paar nützliche Links, auch zur Auskunftserteilung:


    https://familienanwaelte-dav.d…herbsttagung/2010/Hau.pdf https://hilferundumsfamilienre…ilt-man-auskunft-t82.html https://hilferundumsfamilienre…m-schonvermoegen-t90.html https://hilferundumsfamilienre…-elternunterhalt-t66.html https://hilferundumsfamilienre…g-von-geschenken-t87.html



    Leider errechnen mir sämtliche Schonvermögenrechner, dass ich nur zwischen 8.000 und 11.000 EUR an Erspartem behalten dürfe, wenn ich zu Unterhalt herangezogen würde.

    8000 bis 11.000 EUR Schonvermögen ist auf jeden Fall Quatsch. Jeder einigermaßen versierte Rechtsanwalt könnte innerhalb von 10 Minuten begründen, dass dir ein AVV von 100.000 EUR zu steht. Im übrigen kenne ich kein Urteil, in dem ein noch berufstätiger UHP zu Unterhalt aus Vermögen verurteilt wurde.


    Der sozialmedizinische Dienst hat ihr gesagt, dass sie das Haus auch behalten dürfe.

    Sozialhilferechtlich ist das richtig. Sie kann im Haus wohnen bleiben.

    Für Unterhaltsforderungen deines Vaters an dich gilt aber nicht das SGB sondern das BGB und da gilt eindeutig.


    ob ich damit bereits jetzt auskunftspflichtig bin und habe dazu nur eine Antwort einer Anwältin gefunden, die das verneint:

    Die Anwältin hat recht.

    Wer Vermögen hat ist nicht bedürftig.


    Problem bisher ist, dass ich keine adäquate Geldanlage habe, ich war gerade dabei, ein Depot zu eröffnen, bevor das Schreiben vom SA kam. Meine Altersvorsorge liegt somit noch lapidar (und damit vermutlich anfechtbar) auf einem stinknormalen Tagesgeldkonto.

    Sekundäre Altersvorsorge bereinigt das Einkommen. 5% des Bruttogehalts dürfen einkommensbereinigend gespart werden. Mit dem Sparen kann jederzeit begonnen werden, auch noch nach der RWA. Das Anlageform kann nicht vorgeschrieben werden. Wichtig wäre jedoch, dass von dem Anlagekonto nichts für Konsumzwecke abgehoben wird, sonst könnte die Altersvorsorge in Frage gestellt werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • Nein, sie muss nicht aus dem Haus - aber das Amt kann sowas wie eine Hypothek eintragen und wenn deine Mutter mal pflegebedürftig ist wird das Haus verkauft bzw. wenn sie stirbt und das Haus verkauft wird, muss das Sozialamt ausbezahlt werden.


    Darum muss sich aber das Sozialamt kümmern, bis das Vermögen aufgebraucht ist, muss du nichts bezahlen.

    Auch die Erbstreitigkeiten zwischen deinem Onkel und deinem Vater sind im Enddefekt nicht dein Problem, auch hier gilt es zu prüfen, inwieweit deinem Vater etwas zusteht und dieses Geld muss zuerst verwertet werden. Prüfen muss das Amt.

  • Ihr Lieben, vielen Dank!


    awi : Danke für die Links, die gehe ich am WE mal durch!


    Ich lege mir dann am besten ein weiteres Tagesgeldkonto an... dann habe ich eines für die Altersvorsorge und eines, von dem ich doch mal was aufs Giro zurückbuchen kann... Guthaben auf einem Depot wird auch als Altersvorsorge anerkannt?

    Einen Anteil zu VL bekomme ich vom Arbeitgeber auch, das ist ja dann als Einnahmen zu werten


    ClaudiaP : Also wenn meine Mutter das alles angegeben hat, wird das Amt das im Normalfall prüfen, oder? Klar, für den Erbstreit kann ich nichts (der Bruder meines Papas muss auch immer querschießen), aber es betrifft mich doch dahingehend, dass dieses Vermögen meines Vaters eben noch nicht abrufbar ist und man deshalb eben mich heranziehen könnte.


    Eine allgemeine Frage:

    Das SA möchte Auskunft über mein Einkommen von November 18 bis Oktober 19.

    Wenn ich jetzt noch etwas herumbummle, verschieben sich dann die Monate z.B. von Dezember 18 bis November 19? Dann wäre auch mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten, ich habe im November 18 einen neuen Job angefangen und im ersten Jahr alles nur anteilig erhalten...

    Oder beginnt der relevante Zeitraum für die Unterhaltsberechnung immer ein Jahr rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist bzw. das SA einen Antrag auf Sozialhilfe erhalten hat, in dem Fall also November?


    Liebe Grüße!

  • beginnt der relevante Zeitraum für die Unterhaltsberechnung immer ein Jahr rückwirkend

    Ja, das ist der zu berücksichtigende Zeitraum. Es wird aus diesen Einkünften auch der Unterhalt für die Zukunft ermittelt.

    Erst mit einem neuen Auskunftsersuchen kann sich dann der Unterhaltsbetrag für die Zukunft ändern.

    Wenn du in diesem Zeitraum weniger Einkünfte hattest, dann solltest du das nutzten.


    VG frase