Durchführung SGB II - Unterhalt nichtehelicher Partner

  • Moin Community,


    prinzipiell ist das genannte Anliegen rechtlich ja klar geregelt, jedoch sehe ich in meinem Fall ein paar Abweichungen. Um das Problem richtig anzugehen, brauche ich euren Rat.
    Ich habe mit meiner Ex-Freundin ein gemeinsames Kind. In der Zeit zwischen 2017/2018 war sie deswegen nicht in Arbeit. Da wird uns stressfrei getrennt haben, haben wir die finanziellen Dinge unbürokratisch untereinander geregelt. Konkret bedeutete das:

    Ich habe ihr monatlich den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (freiwillig im Faktor 1.5) gezahlt. Jede teure Anschaffung für das Kind (ob nun Kinderwagen, Kinderzimmer oder sonst was) habe ich getätigt. Zusätzlich habe ich die Miete (inkl. Nebenkosten) ihrer Wohnung mit rund 800€ bezahlt, sowie 400€ Lebenhaltungskostenzuschuss bezahlt. Ab dem 13. Monat war unser Kind bereits in der Kita, die Kosten von monatlich 400€ habe ich ebenfalls übernommen. Teure Einmalzahlungen (Reparatur Auto, größerer Kühlschrank, neuer Staubsauger.. usw.) habe ich auch übernommen.

    Welche Leistungen sie in der Zeit bezogen hat, war mit nicht bekannt, bzw. hat mich auch nicht interessiert.

    Nun habe ich vom kommunalen Jobcenter ein Schreiben zur Durchführung des SGB II bekommen. Ich werde aufgefordert, mit Zahlungsziel von 14 Tagen rund 6000€ ans Amt zahlen zu sollen, da dies dem Unterhaltsanspruch (geleistet durch die Agentur) entspricht, den ich nun zurückzahlen soll.

    Meine Fragen dazu: Hätte man mich darüber nicht vor Erbringung der Leistungen unterrichten müssen? Warum soll ich jetzt noch einmal rund 6.000€ zahlen, obwohl ich sie jährlich mit über 20.000€ bezuschusst habe? Warum muss ich dafür zahlen, dass sie doppelt kassiert hat?


    Wie gehe ich das ganze sinnvoll an? Die Summe treibt mich nun nicht in den Ruin, aber irgendwo reicht es langsam. Seit 3 Jahren geht mein Geld eigentlich nirgendwo anders hin, als zu meiner Ex. Nun kommt auch noch das Amt hinzu.

    Vielen Dank

  • Hallo,


    Einer Unterhaltszahlung muss ein "in Verzugsetzung" vorausgehen.


    D.h. du musstet aufgefordert werden Unterhalt zu zahlen, ebenso kommt es gleich der Aufforderung deine Finanzen offenzulegen.


    Du kannst das JC darauf hinweisen,dass du bereits eine große Summe für Mutter und Kind bereitgestellt hast.


    Die Mutter war verpflichtet dies dem JC zu melden.


    edy

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  • Hi,


    keine Angst, so schnell schiessen die Preußen nicht. Wenn es sich schon um einen Verwaltungsakt handelt, dann bitte sofort Widerspruch einlegen, per Einschreiben/Rückschein und um saubere Aufgliederung dieses Betrages unter Fristsetzung bitten. Oder ist so eine Aufgliederung schon da? Und dann muss man mal genau rechnen. Wir bräuchten noch einige Infos: dein bereinigtes Jahreseinkommen, was hat die Kindsmutter vor der Geburt verdient?


    Irgendwie drängt sich bei mir die Idee auf, dass da jemand doppelt kassiert hat. Aber, dazu brauchen wir ein paar FAkten mehr. Dann können wir den Fall auch besser einschätzen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo ich bin in einer ähnlichen Situation. Ich habe meinem Ex Partner auch monatlich Unterhalt gezahlt und das mehr wie es gesetzlich vorgesehen ist da es eigentlich dem Kind zu gute kommen sollte. Ebenso habe ich sehr viele Dinge nebenher bezahlt.
    Nun habe ich eine Anzeige durch das Jugendamt UV erhalten. Dem Vater wurde Unterhaltsvorschuss bewilligt. Die „nette Dame“ machte mir deutlich alle Beträge die über den Unterhalt hinaus gehen nennen sich Barunterhalt. Um es auf den Punkt zu bringen Leergeld die für die Behörden die keine Rolle spielen. Ich habe dagegen verstoßen das ich überhaupt Unterhalt an den Ex Partner gezahlt habe. Denn Achtung hier wurde im Hintergrund schon eine Art Verfügung gestickt die besagt alle Zahlung an den Ex Partner nur mit vorheriger Genehmigung durch die Behörde. Du kannst eine Anzeige erstatten und solltest dir einen persönlichen Rechtsbeistand holen. Viel Erfolg aber das Geld ist weg. Selbst wenn sie zurück zahlen sollte von was? Monatlich 50 ? :)


    Auf jedenfall Widerspruch einlegen und darlegen das du monatlich Unterhalt gezahlt hast. Es muss explizit als Unterhalt betitelt sein zb. auf der Überweisung. Mögliche Instanz der Behörde ein Strafverfahren. Jedoch wird die ermittelte Staatsanwaltschaft keinen Finger groß krum machen da kein öffentliches Interesse vorliegt.