Fragen bzgl Ehevertrag...was geht, was nicht?

  • moin,


    Ich möchte mich, bevor ich heirate, informieren, was alles in einem Ehevertrag abgedeckt ist und welche Kosten dafür in etwa auf einen zukommen.

    Ich hab mit meiner Freundin bereits geklärt, da ich aufgrund vieler Rückschläge meiner Vergangenheit nicht ohne Ehevertrag heiraten will.


    Ich bin es gewohnt verarscht und ausgenutzt zu werden,

    weshalb ich, abgesehen vom baldigen Kind, alle weiteren Unterhaltszahlungen, sowie Abgaben eigens beschafter Gegenstände, wie TV etc, verhindern möchte.

    Also keine Versorgung des Ehepartners, oder was sonst noch möglich ist.


    Meines Wissens also Gütertrennung für beschaffte Gegenstände, "Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt " (laut einem Text auf dieser Seite)

    und was die Ehepartnerin sonst noch einklagen könnte.


    Was also ließe sich verhindern und welche Kosten kommen zustande bei einem Vertrag.

    Und gäbe es keinen Vertrag, wie lange wäre man zu Zahlungen verpflichtet?

    (Lohnt sich der Vertrag gegenüber dem Risiko?)

  • Hallo,


    Sobald die Frau auf staatliche Leistungen angewiesen sein sollte, verliert ein Vertrag i.d.R seine Gueltigkeit..


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hallo,


    wie schon geschrieben, sind viele Verträge im nachhinein anfechtbar bzw. ungültig.


    z.B. Wenn von vorne herein absehbar ist dass der Partner irgendwann staatliche Hilfen benötigt.


    Dann nutzt kein Ehevertrag über Unterhaltsausschluss ( Kindesunterhalt kann man sowieso nicht ausschließen).


    Versorgungsausgleich greift nicht wenn eine Mittellosigkeit absehbar ist. usw.


    Auch ohne extra Ehevertrag gelten gesetzliche Vorschriften, damit solltest du dich auseinander setzen.


    edy

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  • Hi,


    wer in einem Forum eine Frage stellt, der muss damit rechnen, dass er auch Antworten erhält, die ihm nicht wesentlich erscheinen.


    Abgesehen davon ist meine Frage schon berechtigt. Denn das Kennzeichen der Ehe ist nicht nur, dass sie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht, sondern sie beinhaltet auch die Verpflichtung, füreinander einzustehen. Und um die Grenze zwischen Nichtigkeit und Sittenwidrigkeit auf der einen Seite und legaler Sicherung eigener Interessen auf der anderen Seite auszuloten, dazu bedarf es ein paar mehr Angaben.


    Auf einen Punkt hat edy schon hingewiesen. ES können noch andere Fakten vorliegen, die die Aufhebung gegenseitiger Verantwortung füreinander nichtig machen können.


    Da hilft dir dein Anwalt weiter, nicht unbedingt der Notar, da der unparteiisch sein muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    du scheinst es nicht verstehen zu wollen. Es geht hier nicht um einen Aspekt, sondern um eine Gesamtschau. da können Krankheiten dazwischen kommen, eigene oder auch die von Kindern, andere Unwägbarkeiten, die im augenblick nicht absehbar sind. Man weiß es halt nicht. Jedenfalls ist das kein Fall, in welchem man mal so locker in einem Forum raten kann.


    Ab zum Anwalt!


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    lass dich von einem Anwalt im Erstgespräch beraten (Beratung ca. 200€)


    edy

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