Haus, Kinder, Scheidung... Klassiker...

  • Servus hier im Forum,


    vieles habe ich gelesen, dennoch bin ich in meiner Situation nicht wirklich sicher bzw. muss bei euch Experten nachfragen, falls ich und mein Mann die Scheidung nun in die Wege leiten...


    Ablauf

    2014 - Hochzeit

    2014 - Kind 1

    2015 - Hausbau

    2018 - Kind 2

    2019 - Chaos


    Kapital 2014

    ER: ca. 260.000, zzgl. Grundstück

    SIE: ca. 20.000

    beide berufstätig


    Kapital 2015 ff.
    Fianzierung Immobilie, Wert ca. 510.000

    ER: 240.000

    SIE: 10.000

    Kredit: 260.000


    Eigentümer Grundstück -> ER

    Kreditnehmer -> ER und SIE

    Abtragung monatlich -> 100% ER


    ER berufstätig, SIE Hausfrau




    Fragen:

    Wie ist nun er Zugewinn bei ER und SIE im Falle einer Scheidung 2020?

    Welche Ansprüche hat SIE, wenn SIE mit Kinder in eine neue Wohnung zieht und ER im Haus bleibt?

    Welche Ansprüche hat ER, wenn ER ohne Kinder auszieht und SIE im Haus bleibt?



    Ich hoffe, ich konnte grob schildern wie die Lage ist und würde mich über eine Antwort sehr freuen um Klarheit zu haben....


    :thumbsup: DANKE :thumbsup:

  • Hallo,


    die aktuelle Restschuld beträgt ca. 220.000 und der aktuelle Wert...schwierig... würde einfach Mal von ca. 475.000 im Falle eines Verkaufes ausgehen (geschätzt)


    Weiteres Vermögen (ca.)

    ER: Liquide 10.000, sonst klassische Kapitalversicherungen

    SIE: Liquide 5.000, ebenfalls klassische Kapitalversicherung


    VG und DANKE,

    dtagazb

  • Hallo,


    werde morgen mal eine "Überschlagberechnung" durchführen natürlich unverbindlich.


    edy

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  • Hallo,


    I

    Kapital 2014

    ER: ca. 260.000, zzgl. Grundstück

    SIE: ca. 20.000

    beide berufstätig


    Er hatte also 260000 Euro plus Grundstück am Hochzeitstag ...


    edy

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  • Hallo,


    Das Haus hat nun Zugewinn-Technisch einen Wert von 255000€ (der Rest gehört ja noch der Bank).


    Er hat somit z.Zt. keinen Zugewinn.


    Du hast nun weniger als am Hochzeitstag also auch kein Zugewinn.


    Es ist also kein Zugewinnausgleich gegeben.


    Für den Kredit müsst ihr beide weiterhin haften, aber die Immo ist mehr wert als der Restkredit , sollte also kein Problem sein.


    Ich empfehle zur Sicherheit einen Fachanwalt zur Überprüfung, Beratungsgespräch(ca.200€) zu beauftragen.


    edy

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  • Hallo edy,


    zunächst, DANKE für die Antwort und deine Mühen. :thumbsup::love:

    Kein Zugewinnausgleich, das bedeutet, meine erste Frage (s.u.) ist damit beantwortet. DANKE dafür!


    Fragen:

    Wie ist nun der Zugewinn bei ER und SIE im Falle einer Scheidung 2020?

    Welche Ansprüche hat SIE, wenn SIE mit Kinder in eine neue Wohnung zieht und ER im Haus bleibt?

    Welche Ansprüche hat ER, wenn ER ohne Kinder auszieht und SIE im Haus bleibt?

    Kannst du mir auch eine Antwort auf die beiden letzten Antworten versuchen zu geben? Denn diese Fälle könnte je nachdem anstehen..


    Lieben Dank und wieder schönen Abend

  • Hallo,


    Zugewinn wird sich nicht veraendern.


    Wenn er alleine im Grundbuch steht muss er dir keine Nutzungsentschaedigung zahlen.


    Nach dem Trennungsjahr wird man ihm allerdings einen Wohnvorteil anrechnen, was somit sein Einkommen erhoeht.


    Wohnen die Kinder bei dir, steht dir Kindesunterhalt zu. Zumindest im Trennungsjahr steht dir evtl Trennungsunterhalt zu.


    Wohnst du mit den Kindern im Haus, musst du eine Miete an ihn zahlen.


    Wie alt sind die Kids .


    edy

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  • Hallo edy,


    ok, verstanden, DANKE dafür. :thumbsup:

    Ich will IHM da auch keine finanziellen Steine in den Weg legen, gleichzeitig aber verstehen, was auf mich zukommen könnte bzw. welche Rechte ich theoretisch hätte.


    Meine zwei Würmer sind 5 und 1