• Hallo, ich Vater zwei Kinder die bei meine Ex Frau leben. Der Sohn wird im kommenden Jahr 18 Jahre alt und die Tochter 13 Jahre alt. Ich bezahle Unterhalt für die zwei regelmäßig ob wohl ich keinen Kontakt seit 5 Jahre habe. Ich bin auch vor Gericht gewesen aber die Kinder wollten keinen Kontakt mehr zu mir haben. Jetzt bin wieder seit 2,5 Jahren neu Verheiratet und wir haben eine kleine Tochter die 1 Jahr und neun Monate alt ist. Da mein Sohn wie erwähnt bald 18 wird und ich habe keine Informationen was der so macht interessiert mich wie soll ich vorgehen weiter mit Unterhalt. Meine neue Frau ist Hausfrau und hat kein Einkommen und wir werden noch mal bald wieder Eltern. Vielleicht kann mir hir jemand helfen. Danke

  • Hallo Kudro,


    Auch jetzt schon hättest du evtl. eine Neuberechnung vornehmen lassen sollen.


    Wenn du gut verdienst wäre eine Abstufung möglich.


    Bei weniger Einkommen könnte es zur Mangelfallberechnung kommen.


    Zum bald 18 Jährigen:


    besteht ein Titel/Jugendamtsurkunde über die Volljährigkeit hinaus?


    edy

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  • Eine Jugendamtsurkunde ist eine in einer kindschaftsrechtlichen Angelegenheit vor dem Jugendamt errichtete Urkunde. Vor dem Jugendamt können insbesondere die Anerkennung der Vaterschaft und die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt beurkundet werden. Dem Schuldner steht dadurch eine kostenfreie Möglichkeit zur Verfügung, das Titulierungsinteresse des Gläubigers zu befriedigen.


    Danke Edy für dein Antwort erstmal. Was ich aber nicht verstehe obere Text habe ich aus Wiki kopiert. Und dort steht etwas über Schuldner. Ich bezahle aber regelmäßig Kinder unterhalt ans Jugendamt für die zwei Kinder aus erste Ehe. Was ich Fragen wollte ist wie soll ich vor gehen mit dem Sohn jetzt wo er Volljährig wird?

  • Hallo Kudro,


    Als erstes klären ob der Titel/Jugendamtsurkunde noch Gültigkeit hat.


    Wenn nein,Unterhalt einstellen. Dann muss der 18 Jährige von beiden Elternteilen Unterhalt fordern. (und nachweisen ob er berechtigt ist).


    In der bisherigen Berechnung ist euer jüngstes Kind noch nicht berücksichtigt. Bitte das Jugendamt um Berücksichtigung.


    edy

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  • Hallo,


    Titel oder JA-Urkunde sich vom Sohn oder JA zeigen lassen.


    Nachweis der Berechtigung: Sohn muss in Schule oder Ausbildung sein. AZUBI-Lohn wird angerechnet,volles Kindergeld wird angerechnet,.


    danach geht es hier im Forum weiter.


    edy

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  • Viel Dank noch mal Edy, das hilft mir schön weiter. Nein Timekeeper ich habe so was nie bekommen. Einzigste was ich bekomme von JA ist das ich jedes Jahr meine 12 Lohn Abrechnungen bei denen abgeben soll. Die rechnen dann was ich zu bezahlen habe und das wars. Wie erwähnt seit 5 Jahre ist totale kontakt ünterbrechung zwischen mich und die Kinder.