Darf Jugendamt Ratenhöhe für Rückzahlung bestimmen?

  • Hallo Forumsmitglieder,

    im Mai 19 habe ich meine Verdienstbescheinigungen beim Jugendamt, zur Neuberechnung des titulierten Unterhalts für meinen 13 jährigen Sohn eingereicht. Erst jetzt erhalte ich die neue Berechnung und nun wurde der Unterhalt auf 374€ festgesetzt. Ab Januar (mein Sohn wird 14) dann 395€. Diesen soll ich bist 15.01. titulierten lassen.

    Durch die Bearbeitungszeit ist ein Unterhaltsrückstand von rund 1400 € entstanden und die soll ich bis Ende 2020 beglichen haben.

    Auch das soll ich titulierten lassen.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Zeit (Bau) und dieser endet im April 20. Ich erfahre erst im März, ob ich danach fest angestellt werde. Ich bin 56 Jahre alt und es kann sein, dass ich dann in die Arbeitslosigkeit falle oder eben einen weitaus schlechter bezahlten Job annehmen muss. Meine jetzige Frau (aus Gesundheitsgründen erwerbslos) und ich, leben allein von meinem Verdienst und ich habe Angst um unsere Existenz.

    Dieses habe ich dem Jugendamt mitgeteilt und um Aufschub der Titulierung gebeten und auch darum, mir eine geringere Ratenzahlung für den Rückstand einzuräumen.

    Beides lehnt die Dame ab. Wenn ich nicht bis 15.01. die 395€ Unterhalt und Rückzahlung bis Dezember 2020 von 1424€ titulierten lasse, verklagt sie mich... So ihre Drohung. Darf sie das?

    Ich hoffe mir kann hier Jemand helfen. Ich bin wirklich verzweifelt.

  • Hi,


    das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel. Ob die Höhe richtig berechnet ist, das können wir hier nicht abschätzen, jedenfalls ist ab 14 keine neue Altersstufe nach der Düsseldorfer Tabelle vorgesehen. Ob ab 2020 die Unterhaltsbeiträge grundsätzlich erhöht werden, das müsste ich nachprüfen, das schaffst du aber auch gut alleine.


    Herzlichst


    TK

  • Danke timekeeper,

    aber darum geht es mir gar nicht. Von der Berechnung her ist m. E. alles okay und das will ich auch so bezahlen und titulieren lassen. Vorausgesetzt ich kann es und das entscheidet sich eben erst im März 20.


    Mir geht es zum einen darum, ob das JA mich zur Titulierung zum 15.01. zwingen kann, wenn ich erst im März absehen kann ob ich mir diese Titulierung leisten kann. Es geht nur um den Zeitpunkt der Titulierung, nicht um die Zahlung. Der komme ich natürlich regelmäßig nach.


    Und zum Zweiten geht es um die Rückzahlung. Ich würde das mit 50€ abzahlen und somit wäre das in gut 2 Jahren durch. Das JA besteht aber darauf, den Betrag bis Ende 2020 bezahlt zu haben. Hierbei geht es mir darum, ob das JA einfach so die Ratenhöhe ( bei 12 Monaten wären das ja über 100€ Raten) bestimmen darf und dann auch darauf bestehen, dass genau dieser Tilgungszeitraum tituliert wird.

  • Hm.. Okay. Du weißt also nicht genau, ob das Jugendamt das Recht hat, die Rückzahlungshöhe zu bestimmen?

    Weißt du denn vielleicht, wie lange es ungefähr dauert bis es zur Gerichtsverhandlung kommt, wenn es eingereicht ist?

    Gruß

  • Hi,


    den ersten Teil der Frage kann ich beantworten. Natürlich weiss ich, wie das mit dem Titel läuft. WEnn du einverstanden bist,, dann kann das Jugendamt einen Titel erstellen, das ist gratis. Bist du nicht einverstanden, dann wirst du verklagt, da kommen dann zusätzlich Gerichtskosten, evtl. Anwaltskosten der Gegenseite im Unterliegensfall dazu, Kosten für eigenen Anwalt.


    Ich glaube kaum, dass du dieses Verfahren gewinnen kannst, zumindest nicht, was den laufenden Unterhalt angeht. Der Spass dürfte teurer werden als das, was das Jugendamt jetzt vorschlägt, aber das musst du wissen.


    Wie schnell ein Gerichtsverfahren kommt, keine Ahnung. Das hängt u.a. von der Belastung des Gerichts ab, vom Krankenstand bei den Richtern, Urlaub u.s.w.


    Herzlichst


    TK

  • Ja, danke für den Tipp. Das hat das JA auch geschrieben. Wenn es länger als ein halbes Jahr anhalten sollte. Das kann dann natürlich sehr heikel werde, wenn man 1300€ Alg bekommt, davon über 500€ titulierten Unterhalt (incl Rückzahlung) berappen und von dem Rest zu zweit leben muss. Nur deshalb habe ich Angst vor einer Titulierung, vor März. Wenn man das kurzfristig abändern lassen könnte, wäre es ja alles kein Problem. Denke ich werde doch einen Anwalt auf das ganze gucken lassen. Kostet zwar auch ne Menge, aber wohl letztendlich weniger als ein verlorener Prozeß. Gruß GU

  • Hallo Gusi,


    Klagen kann eigentlich jeder.


    wenn zwei sich streiten, entscheidet ein Gericht.


    was zahlst du denn an laufenden Unterhalt?


    edy

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  • Moin TK, weil meine jetzige Ehefrau (aus gesundheitlichen Gründen) kein eigenes Einkommen hat. Sie ist in der Berechnung nach der 3/7 Methode berücksichtigt. Sollte ich arbeitslos werden, beläuft sich mein Alg auf ca 1300€ /1400€. Davon dann 395€ laufender Unterhalt und 120€ Rückzahlung bleiben im besten Fall 885€, womit ich ja noch mit 5€ über dem Selbstbehalt für Erwerbslose bin. Aber wovon lebt dann meine Ehefrau?

    Deshalb habe ich Angst vor einer Titulierung, solange ich nicht sicher bin, ob ich einen Festvertrag bekomme.

    Gruß GU

  • Moin edi, auch danke für deine Antwort.

    Laufender Unterhalt momentan 374€. In dem Schreiben kündigt JA allerdings an, das dieser sich zum 1.1.20 auf 395€ erhöht. Ohne jede Begründung. Mein Sohn wird im Dezember 14 Jahre alt.

    Gruß GU


    Noch erganzend: Bis zur Neuberechnung habe ich 172€ Unterhalt bezahlt. Durch Eheschließung ist mein Einkommen natürlich gestiegen und so bin ich nachträglich hochgestuft worden. Nun auf 375€. Die Differenz (Bearbeitungszeit der Neuberechnung Mai19-Nov19) ist eine Differenz von 1424€entstanden, die ich innerhalb eines Jahres begleichen soll.

  • Hallo gusi,


    wurde denn die Berechnung des JA von jemanden gegengeprüft?


    Wurde dein Netto bereinigt?


    edy

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  • Hi edy, nein, gegengeprüft wurde noch nicht.

    Bereinigt wurde es allerdings. Es wurden auch Schulden berücksichtigt, die ich noch für die Kindsmutter tilge. Deswegen bin ich (bis jetzt) auch davon ausgegangen, dass die Berechnung richtig ist. Ich muss nun wohl doch eine Anwalt draufgucken lassen.


    Es geht mir um 2 Punkte.

    Um den Titulierungszwang zum 15.01. (Ich will erst im März titulieren lassen, wenn ich einen Festvertrag in der Tasche habe)


    Und um die Festsetzung der Rückzahlung. Die Raten sind sehr hoch, wenn ich es innerhalb eines Jahres abzahlen muss. JA besteht auf Titulierung der Tilgung (muss bis Ende 2020 bezahlt sein)

  • Hallo Gusi,


    lies dir doch mal die Leitlinien deines OLG durch, Punkt Bereinigung


    edy

    Code
    1. https://www.dfgt.de/index.php?tid=15

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  • Hi,


    ich bin immer begeistert, wenn wesentliche Infos, die schon bei der Anfrage hätten mitgeteilt werden müssen, dann mehr zufällig raus kommen. Also nochmals: das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes. Deshalb ist es immer sinnvoll, die Berechnungen selbst nochmals zu überprüfen, oder wenn einen das überfordert, einen Fachmann hinzuzuziehen. Wenn ich so Männer sehe, beim Kauf von Autofelgen alles angestellt wird, geprüft wird ....., aber bei wesentlichen Sachen, da wird dann blind geglaubt.


    Zum x-ten Mal, auch wenn du es nicht wahr haben willst: DAs Kind hat einen anspruch auf Titulierung, und das jetzt und nicht irgendwann. Zumindest des monatlichen Unterhalts, wenn dir das nicht passt, dann lass dich halt verklagen, das wird dann aber mit Prozesskosten, die zusätzlich anfallen, richtig teuer. Wenn du für die Mutter Schulden begleichst, dann ist das ehrenhaft, aber das Kind hat damit nichts zu tun. Wenn das JA das dennoch mit in die berechnung einbezieht, prima. Muss aber nicht der Fall sein.


    Kindesunterhalt geht vor Ehegattenunterhalt. Und dein Selbstbehalt reduziert sich auch bei Berufstätigkeit erheblich, einfach weil das Leben zu zweit preiswerter ist als das Leben als Single. Ich gehe außerdem mal davon aus, dass die Ehefrau nicht so sterbenskrank ist, dass sie nicht mal teilzeitig arbeitend für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen kann. Sollte dies aber der Fall sein, so wäre ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu überprüfen, ebenso, ob aufstockend ALG II oder Wohngeld in Betracht kommt.


    Herzlichst


    TK