Muß neue Ehefrau der Exfrau Unterhalt bezahlen?

  • Hallo,


    mein Mann ist seiner Exfrau zu Unterhalt verpflichtet. Dieser Unterhalt war berechnet auf fiktivem Einkommen, das er nie erzielte und trotz mehrfacher Versuche ihn abändern zu lassen, weiter zahlte, was dazu führte, daß sich ein enormer Schuldenberg anhäufte. Ein Insolvenzanwalt riet ihm dann dringend und umgehend den Unterhalt abändern zu lassen.


    Diese Exfrau hat bis vor genau 3 Jahren ein gemeinsames Kind betreut, gepflegt wurde es in einer Tagesklinik. Als dieses Kind starb, kam ein Monat später ein 2-seitiges Schreiben des Anwalts der Exfrau mit neuen Unterhaltsberechnungen und Unterhaltsforderungen und der Mitteilung in einer Zeile daß das Kind gestorben sei.


    Er ging also zum Anwalt und strebte die Abänderungsklage an. Alles mit meiner Hilfe, denn er ist nicht wirklich in der Lage so etwas durchzuziehen.


    Er ist krank, kam zur Kur, hat einen Schwerbehinderungsgrad und ist nun in Rente. Vollrente.


    Seine Exfrau behauptete, wir hätten mehrere Ferienhäuser, einen Gärtner und eine Haushälterin, die Wohnung voller Antiquitäten und Wertsachen. Sie behauptete auch, ich würde mit meinem Hund zum Psychiater gehen. all das könnte ich mir leisten nur den Unterhalt für sie nicht.


    Seine Exfrau wurde in einer Verhandlung aufgefordert sich eine Arbeit zu suchen.
    Sie äußerte darauf, daß sie seit dreißig Jahren aus ihrem Beruf heraus sei. Der Richter meinte sie hätte dafür dreißig Jahre Erfahrung in der Pflege. Sie äußerte dann wieder, daß sie diese Arbiet nicht machen möchte.


    Die Exfrau bestand auf einer gesundheitlichen Begutachtung meines Mannes und behauptete, der vom Land B-W bescheinigte Schwerbehinderungsgrad sowie die ärztlichen Gutachten seien gekauft.


    Daraufhin bestand ich im Namen mienes Mannes auch auf ihre Begutachtung.


    Der Gutachter befand meinem Mann als nicht mehr arbeitsfähig, seine Exfrau hingegen voll arbeitsfähig.


    Für den Rentenantrag mußte er ebenfalls zu einem Gutachter der Rentenstelle und bekam darauf hin die Vollrente.


    Ich wurde vom Gericht aufgefordert meine Einkünfte und mein Vermögen offen zu legen und zwar alles. Bilanzen, Einkommenssteuerbescheide, Mieteinnahmen, Grundbuchauszüge, Versicherungen etc.


    Ich mußte eine Eidesstattliche Erklärung darüber ablegen, keine Auslandsimmobilien zu besitzen, keine Hausangestellten wie Gärtner und Haushälterin zu beschäftigen und auch sonst keine Wertgegenstände wie Antiquitäten zu besitzen.


    Ich mußte mein gesamtes Gebäude fotografieren, jede Ecke der Wohnung, den Betrieb.


    Ich mußte Erklärungen vom Steuerberater einholen, die belegten, daß Versand- und Frachtkosten nicht zu privaten Urlaubsreisen verwendet wurden.


    Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?


    Wieviele Unwahrheiten darf diese Frau noch verbreiten, ohne jemals auch nur einen Nachweis über ihr eigenes Vermögen vorlegen zu müssen?


    Wieviel Auskunft muß ich noch geben?


    Wie weit muß ich mich als Zweitfrau noch erniedrigen lassen?


    Muß ich dieser Person jetzt etwa auch noch Unterhalt bezahlen, nur weil die Rente meines Mannes nicht auch noch für sie reicht? Ihr Anteil wurde bereits im Versorgungsausgleich berücksichtigt und von seiner Rente abgezogen.


    Weiß mir vielleicht jemand einen Anwalt, der meine Interessen in dieser Angelegenheit vertreten kann?


    Danke


    MfG


    feuermohn

  • Hallo,


    eine Zweitfrau ist einer Ex-Frau niemals unterhaltspflichtig. Allerdings ist es so, dass die Zweitfrau ihrem Ehemann unterhaltspflichtig sein kann, wenn sie ein hohes und er nur ein niedriges Einkommen erzielt. Dann kann sich der Mann seiner Ex-Frau nicht auf einen Selbstbehalt berufen und muss einen weit höheren Unterhaltsanteil zahlen, als ohne das Einkommen der neuen Ehefrau.


    Das Einkommen und Vermögen der Zweitfrau ist also nur indirekt entscheidend für den Unterhaltsanspruch der Exfrau.


    Nach dem reformierten Unterhaltsrecht ist aber jeder geschiede Ehepartner, der kein kleines Kind mehr betreut, verpflichtet, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Grundsätzlich wäre dein Mann dann also nicht mehr unterhaltspflichtig.


    Allerdings, wenn ein Unterhaltstitel bestand und sich Unterhaltsschulden angehäuft haben, dann müssen diese natürlich gezahlt werden, auch wenn der Titel für die Zukunft abgeändert wird. Eine Abänderung wirkt nicht zurück, sondern nur für die Zukunft.


    Ein guter Fachanwalt Familienrecht kann da sicherlich weiterhelfen.


    Viele Grüße