Bezahle bis jetzt den Pflegeplatz meiner Mutter

  • Hallo,


    meine Mutter ist im Pflegeheim. Ist Demenz.

    Meine Mutter hat nur eine Rente von ca. 850€. Damit kann sie natürlich nicht das Pflegeheim bezahlen. Somit bezahle Ich den Rest. Habe nie einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt, weil die hätten eh nicht gezahlt weil ich Zuviel verdiene. Aber noch weit unter 100‘000€.

    Was muss ich tun, das ich auch von dem neuen Angehörigen Entlastungsgesetz profitieren kann?


    wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.


    viele Grüße

    Bruno

  • Hallo,


    vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Echt nur einen Antrag stellen?
    wenn ich z.B. am Montag einen Antrag stelle, zählt dann das Datum von Antragstellung oder der der wo es entschieden wird?

    Ich denke die Ämter bekommen jetzt viele Anträge und es wird auch Eine Zeit gehen bis die dies bearbeitet haben.


    Muss ich bei dem Fragebogen bei etwas aufpassen? Habe noch einen da aus dem Jahr 2012.

    Der Fragebogen hat soviel Seiten, da bekommt man ja schon Angst....

    Da muss man ja schon fast ein Jurist sein. Weis nicht ob ich das alles weis, was da gefragt wird....

    Hat schon fast was von Abschreckung der Fragebogen....


    viele Grüße

    Bruno

  • Echt nur einen Antrag stellen?
    wenn ich z.B. am Montag einen Antrag stelle, zählt dann das Datum von Antragstellung oder der der wo es entschieden wird?

    ab Antragstellung hat das Sozialamt Sozialhilfe zu zahlen, in der Regel dauert die Prüfung geraume Zeit, bis tatsächlich Geld fließt, dies ist aber nicht Sache des Kindes


    ein möglicher Unterhaltsanspruch gegen den Unterhaltspflichtigen ist erst ab Erhalt der sog. Rechtswahrungsanzeige möglich, liegt der Unterhaltspflichtige ab 2020 unter der 100.000 € Grenze, dann ist er befreit

  • Muss ich bei dem Fragebogen bei etwas aufpassen? Habe noch einen da aus dem Jahr 2012.

    Der Fragebogen hat soviel Seiten, da bekommt man ja schon Angst....

    Da muss man ja schon fast ein Jurist sein. Weis nicht ob ich das alles weis, was da gefragt wird....

    Hat schon fast was von Abschreckung der Fragebogen....

    es gibt beispielsweise die Frage, ob der Antragssteller in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt hat, oder ob es mehrere Kinder gibt


    gibt es also mehrere Kinder, und eins davon liegt über der Grenze, dann zahlt nur dieses "reiche" Kind, die "armen" Geschwisterteile nicht


    oder besitzt der Antragssteller in irgendeiner Form Vermögen, dann ist dies zuerst einzusetzen, bevor Sozialhilfe gezahlt wird

  • Da meine Mutter ja Demenz ist und ich auch ihr gesetzlicher Betreuer bin, habe ich den Pflegeheimvertrag mit dem Pflegeheim geschlossen. Somit bekomme ich die Rechnung vom Pflegeheim geschickt und bezahle jeden Monat. Ich kann ja im Januar 2020 nicht einfach aufhören zu bezahlen....

    Die werden mich ja denke ich zurecht Mahnen...


    wie muss ich mich verhalten? Weil habe was wo gelesen, was gezahlt ist, bekommt man nicht zurück. Wenn das Sozialamt sich da 6 Monate Zeit lässt, muss ich ja dann such solange ans Pflegeheim bezahlen?


    viele Grüße

    Bruno

  • es gibt beispielsweise die Frage, ob der Antragssteller in den letzten 10 Jahren Vermögen verschenkt hat, oder ob es mehrere Kinder gibt


    gibt es also mehrere Kinder, und eins davon liegt über der Grenze, dann zahlt nur dieses "reiche" Kind, die "armen" Geschwisterteile nicht


    oder besitzt der Antragssteller in irgendeiner Form Vermögen, dann ist dies zuerst einzusetzen, bevor Sozialhilfe gezahlt wird

  • Ich kann ja im Januar 2020 nicht einfach aufhören zu bezahlen....

    dem Heim mitteilen, Antrag auf Sozialhilfe am xyz gestellt, ich stelle meine Zahlungen ab Januar 2020 ein,

    sofern das Kind den Heimvertrag mit i.V. unterzeichnet hat, also deutlich macht, ich handel nur als Betreuer


    wenn nicht, dann kann sich das Heim weiterhin an das Kind wenden

    wie sich dann das Sozialamt verhält, ..... ?


    siehe § 164 BGB

    (2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.


  • Entschuldigt, das ich hier mal einhake.


    Welche Zuzahlung (Differenz) trägst du denn momentan?

    Jedes Heim kooperiert mit einem SHT, frage im Heim, wie das geregelt ist.

    Bei 850€ besteht möglicherweise auch noch ein kleiner GS Anspruch.


    VG frase

  • es gibt zu diesem Aspekt auch Urteile, Stichwort Betreuerhaftung, Unterschrift ohne Zusatz

    Diese Umstand dürfte also bei dem Fragesteller zu der Erkenntnis führen, den Vertrag zu kündigen.

    Denn warum soll er weiter die Kosten tragen, wenn es laut AEG nur über 100.000€ erforderlich wäre?


    VG frase

  • Komm schon, welche Möglichkeit hat denn der Bevollmächtigte?

    Er kann doch nicht wegen der Unterschrift von vor Jahren jetzt in die Röhre schauen.

    Wenn das Amt den Antrag auf Sozialhilfe ablehnt, weil er der Vertragspartner ist, welche Möglichkeit hat er dann?


    VG frase