Datenschutz " ist die Datenerhebung des SA noch rechtskräftig" ? Im Bezug auf das neue AEG was im Januar 2020 in Kraft geht!

  • aus der Diskussion, und auch aus den früheren Diskussionen, sind bis jetzt keine klar definierte Rechte eines UHP bzw. seines Ehepartners ersichtlich, die es einem UHP erlauben würden den SHT zu zwingen die Daten zeitnah zu löschen, zumindest kann ich solche "Rechte" bis jetzt nicht erkennen, wie ich es schon z.B. unter #11 geschrieben habe


    Ich sehe es ein, dass ein UHP DSGVO speziell nach dem 1.1.2020 nutzen kann und sollte um seine Daten ganz oder teilweise vom SHT löschen zu lassen, allerdings bleibt die Frage offen was der SHT dazu meinen wird

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    ich habs hier schon mehrfach versucht zu erklären, aber, was man nicht verstehen will, das versteht man dann auch nicht. Mein Hinweis ganz konkret auf ex nunc und ex tunc, sogar hier in der Anfrage. Aber nee, dieser wichtige Hinweis wird ignoriert, und Leser werden womöglich in die Irre geführt, aber ist ja egal, hauptsache man kann sich selbst austoben.


    Nun zu der anderen Frage: wie lange werden Akten benötigt? Da haben wir es mit einem unbestimmten Rechtsbegriff zu tun. Der ist erst einmal auszufüllen. Das tun die Aktenordnungen des Bundes/der Länder, die entsprechenden Gesetze. Faustregel ist, dass solange Akten benötigt werden, wie jemand in nicht rechtsverjährter Zeit einen Anspruch auf Akteneinsicht hat bzw. auch Anssprüche daraus herleiten kann. Das müssen nicht andere böse Behörden sein, das können auch Opfer sein. WAs würde denn Joel sagen, wenn seine Frau oder eine andere Person aufgrund von Fehlentscheidungen und Speicherung von Sozialdaten Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen könnte, weil nur noch Fragmente der Akte da sind?


    Die Frage ist doch eine ganz andere: die der Verwertbarkeit und die der Zugängigmachung von Akten.


    Herzlichst


    TK

  • ich habs hier schon mehrfach versucht zu erklären, aber, was man nicht verstehen will, das versteht man dann auch nicht. Mein Hinweis ganz konkret auf ex nunc und ex tunc, sogar hier in der Anfrage. Aber nee, dieser wichtige Hinweis wird ignoriert, und Leser werden womöglich in die Irre geführt, aber ist ja egal, hauptsache man kann sich selbst austoben.

    ist halt ein ein Laienforum, was erwartest du?

  • Unikat, ich erwarte, dass Suchende nicht bewusst in die Irre geführt werden. Ich erwarte, dass man sorgältig "arbeitet," nicht alles ignoriert, was einem nicht in den Kram passt. Das wäre schon ein riesiger Erfolg. Wäre schön, wenn wir diesen Level wieder herstellen könnten, der war nämlich mal da. Laienforum heisst nicht, dass man hier seine mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren Vorstellengen veröffentlichen sollte. Auch ein Laienforum ist keine Spielwiese für grenzenlose Selbstverwirklichung.


    Herzlichst


    TK

  • dass Suchende nicht bewusst in die Irre geführt werden.

    "bewusst in die Irre geführt", da unterstellst du Beitragserstellern "Vorsatz", dem folge ich nicht

    Ich erwarte, dass man sorgältig "arbeitet,"

    keine Ahnung, welcher Maßstab mit dieser Aussage angelegt wird, das Menschen im guten Glauben handeln, und dabei auch Fehler machen können, daran habe ich jedenfalls nichts auszusetzen

    Laienforum heisst nicht, dass man hier seine mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren Vorstellengen veröffentlichen sollte.

    wie hat mal ein Bundesminister des Inneren gesagt,

    „Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen."


    dabei gilt auch für Beamte Artikel 20 des Grundgesetzes:

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


    das hier Beitragsersteller den Boden des Grundgesetzes verlassen haben, muss ich wohl überlesen haben


  • Es geht in erster Linie um meine Daten und die meiner Ehefrau!

    Das Ziel werde ich im neuen Jahr auch verfolgen !!


    Hallo.

    Dein Anliegen an sich ist richtig und wichtig, auch wenn ich deine Erfolgsaussichten aus der Beschreibung bis jetzt nicht einschätzen kann und aus der Beschreibung auch nicht nachvollziehen kann warum du "im neuen Jahr" dein Ziel verfolgst und nicht etwa jetzt schon damit anfängst oder erst in 13 Monaten oder erst in 6 Jahren oder wie auch immer.


    Wenn du der Meinung bist, dass du mit deinem Anliegen prinzipiell im Recht bist, das Amt aber eine andere Meinung dazu hat, kannst du dich beim Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes beschweren:

    https://www.datenschutzbeauftr…te-von-bund-und-laendern/


    Es wäre auch nicht verkehrt gewesen, wenn du dich von einem Anwalt beraten lässt, der sich mit dem Thema Datenschutz und Sozialrecht auskennt.




    Schwerpunkt des Essener Dokumentes ist zwar Jugendhilfe, aber man bekommt den Eindruck wie die Ämter mit dem § 84 SGB X arbeiten.

    Man sieht z.B. dass deine Chancen auf Löschung steigen könnten, wenn die Leistungen an "deinen" UHB angeschlossen werden. Man könnte sich eine Situation vorstellen, dass ein UHB glücklicherweise keine SGB Leistungen mehr braucht, z.B. wegen Veränderung seines Gesundheitszustandes oder durch eine Veränderung seines Vermögens. Dann hättest du m.E. bessere Chancen deine Daten beim SHT löschen zu lassen. Wenn dann einige Zeit, z.B. 2-3 Monate später die Leistungen wieder benötigt würden, sind die Daten immer noch gelöscht, nicht mehr vorhanden.


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen