Überzahlung von EU wird vom Sozialamt erstattet!

  • Hallo liebes Forum,


    ich lese hier schon eine Weile mit und habe die Entwicklung des AEG über dieses Forum mit Spannung verfolgt.

    Betroffen bin ich vom AEG indirekt, durch meine Schwiegermutter, die jetzt seit einigen Jahren im Heim lebt.


    Gestern erhielt meine Frau einen Brief vom Sozialamt, den ich euch nicht vorenthalten möchte, denn es geht dabei auch um die Erstattung von zuviel gezahltem EU.

    Diese Erstattung ist zwar schön, aber gemäß dem Grundsatzt "gelebt ist gelebt" auch kurios.

    Ich dachte bisher, wenn das Sozialamt eine Forderung berechnet und ich diese durch Zahlung akzeptiere, so ist alles erledigt. Das heißt für die Vergangenheit gibt es keine Nachforderungen aber eben auch keine Erstattung wenn der gezahlte EU höher war, als die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.


    Ich freue mich auf eine interessante Diskussion.

  • Hallo Diophant,

    Zunächst vielen lieben Dank für das Einstellen des Briefes. Für mich sieht es so aus, dass die SHT sicherlich nicht so agieren würden, wenn das AEG nicht gekommen wäre. Bei euch gibt es ja nun eine Schlussabrechnung für 2019, gab es diese auch für 2018? Wenn nicht, könnte man eine unzulässige Bereicherung für den SHT vermuten.

    Aber nochmals vielen Dank für das Einstellen, es macht Mut für die von uns, die noch in den „Verhandlungen“ stecken.

    LG Ceres

  • Ich dachte bisher, wenn das Sozialamt eine Forderung berechnet und ich diese durch Zahlung akzeptiere, so ist alles erledigt. Das heißt für die Vergangenheit gibt es keine Nachforderungen aber eben auch keine Erstattung wenn der gezahlte EU höher war, als die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.

    hier ist der Fall jedoch anders gelagert, der Unterhaltspflichtige hat, warum auch immer, mehr als die geleistete Sozialhilfe bezahlt


    der Grundsatz lautet, der Unterhaltsanspruch - geleistete Sozialhilfe -

    wird begrenzt durch die Höhe der Leistungsfähigkeit


    hier liegt jedoch eine Umkehrung vor


    immerhin ist es dem Sachearbeiter aufgefallen und hat "freiwillig" rückwirkend Erstattung geleistet, kommt selten vor

  • Bei euch gibt es ja nun eine Schlussabrechnung für 2019, gab es diese auch für 2018?

    Hallo Ceres,

    ja diese Schlußrechnung gab es auch für 2018, wir erhielten sie Ende August dieses Jahres.

    Auch in diesem Schreiben wurde die geleistete Hilfe zur Pflege in 2018 mit den Unterhaltszahlungen verglichen, woraus sich aber diesmal eine Nachzahlung von 27,77 € ergab und der Hinweis, den seit 01.03.2018 festgesetzte Unterhalt weiterhin in gleicher Höhe zu zahlen.

    Wir haben diese geringe Nachzahlung beglichen.

  • Mir wird eigentlich erst jetzt klar, dass das Sozialamt den EU wohl immer als Vorauszahlung auf die Kosten angesehen hat!

    Anfang Feb. 2018 erhielten wir vom Sozialamt die Gegenüberstellung für 2018 ( Hilfe zur Pflege zu gezahltem EU).


    Daraus ergaben sich diesmal ungedeckte Kosten von 630€ und der Hinweis, dass der zu zahlende Unterhalt ab 01.03.2018 auf 100€ festgesetzt wird, um im laufenden Jahr eine Rückforderung zu vermeiden.

  • Hallo Diophant,


    ein sehr interessanter Vorgang. Dazu habe ich mal eine Frage.


    Hattest du die Bekleidungspauschale für deine Mutter beantragt?

    der Grundsatz lautet, der Unterhaltsanspruch - geleistete Sozialhilfe -

    wird begrenzt durch die Höhe der Leistungsfähigkeit


    hier liegt jedoch eine Umkehrung vor

    Verstehe ich nicht. Wie kann es denn zu einer solchen Umkehrung kommen.

    Taschengeld ist eine Leistung, die ja schon früher unter die 100.000€ Grenze gefallen war.


    Hier wäre es wirklich noch wichtig zu wissen, wie hoch die Heimkosten insgesamt liegen.

    Es kommt mir sehr merkwürdig vor, denn es scheint ja eine Kombination aus GS und Hilfe zur Pflege vorzuliegen.

    Selbst wenn die Leistungsfähigkeit von Diophant bei 100€ liegt, müsste ja ein deutlich höherer Sozialhilfebeitrag geleistet worden sein.


    VG frase

  • Hattest du die Bekleidungspauschale für deine Mutter beantragt?

    Hallo Frase, nein wir haben die Bekleidungspauschale nicht beantragt. Meine Schwiegermutter wird jedoch aufgrund ihrer Erkrankung durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten. Ich weiß aber nicht, ob er diese Bekleidungspauschale beantragt hat.

  • oder die Schwiegermutter hat soviel Rente, dass nur ein so geringer Betrag zusammenkommt.

    Das passt aber nicht mit der Bekleidungspauschale zusammen.

    Selbst wenn die eigenen Einkünfte so gut sind, das nur noch ein kleiner Betrag übergeleitet werden kann, müsste ja Sozialhilfe beantragt worden sein.

    Bei einer so hohen "Rente" wird aber nach meiner Meinung keine Bekleidungspauschale gewährt, die gibt es doch nur für GS-Empfänger!


    VG frase

  • Das passt aber nicht mit der Bekleidungspauschale zusammen.

    Selbst wenn die eigenen Einkünfte so gut sind, das nur noch ein kleiner Betrag übergeleitet werden kann, müsste ja Sozialhilfe beantragt worden sein.

    Bei einer so hohen "Rente" wird aber nach meiner Meinung keine Bekleidungspauschale gewährt, die gibt es doch nur für GS-Empfänger!


    VG frase

    Also meine Schwiegermutter hat eine überdurchschnittliche Rente, da sie trotz ihrer Krankheit lange Zeit voll berufstätig war. GS hat sie mit Sicherheit nicht bekommen das ist Fakt. Bzgl. der Bekleidungspauschale kann ich keine Details liefern, denn leider ist ihr Betreuer nicht gerade kommunikativ.

  • Danke nochmal für deine Antwort.


    Es ist schon seltsam, das man mit einer "guten Rente" von Staat eine Bekleidungspauschale bekommt.

    Wie auch immer, für dich ist der Fall ja sehr gut verlaufen.


    VG frase