Klage Elternteil gegenüber Kind auf Unterhalt aus Rache?

  • verlangt ein Elternteil Unterhalt, dann gilt das AEG nicht, sondern das BGB,

    also der "normale" Elternunterhalt mit Selbstbehalt, jetzt 2.000 €, etc.


    glaubst du immer deinen eigenen Aussagen, hast du nie einen Zweifel?


    Du machst m.E einen Gedankenfehler, weil du mit dieser Aussage fälschlicherweise einen gewissen angeblichen Automatismus voraussetzt: Elternteil verklagt den UHP nach BGB und zack - der UHP muss angeblich zahlen und zwar mit 2000 Euro Selbstbehalt

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


    Einmal editiert, zuletzt von Meg ()

  • nüchtern betrachtet ist die Aussage unter #39 eine Möglichkeit dem UHP einen Weg aufzuzeigen, wie man sich u.U. verteidigen kann, nicht mehr und nicht weniger

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • auch das stimmt mit dieser Eindeutigkeit so nicht

    du stützt dich nicht auf das heutige Recht und Gesetz, irgendwelche Visionen eines Anwalts sind daher ohne Belang

    nüchtern betrachtet ist die Aussage unter #39 eine Möglichkeit dem UHP einen Wegaufzuzeigen, wie man sich u.U. verteidigen kann, nicht mehr und nicht weniger

    nüchtern betrachtest ist dies keine Möglichkeit, sondern eindeutig eine Irreführung,

    du erweckst mit solchen Aussagen gewisse Hoffnungen, die durch nichts gerechtfertigt sind

  • Zitat

    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen“


    Karl Valentin

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg,


    es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir :) (Karl Valentin ist super :thumbup: )


    Hier der Link zum Gesetzesentwurf:

    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2


    Dort sollte man mal im allgemeinen Teil lesen. Der Sinn ist eben gerade den Nachranggrundsatz einzuschränken.


    Der Anteil des Unterhalts, den früher die Kinder unter der Grenze von 100.000 Euro zahlen mussten, übernimmt jetzt der Sozialhilfeträger. Und wer den neuen Paragraphen SGB §94 XII 1a) studiert, wird sehen, daß diese Ansprüche keine Berücksichtigung mehr finden. Das bedeutet nichts anderes, als daß hier der Nachranggrundsatz auch nicht mehr gilt.


    Fazit: Alle Kinder unter 100.000 Euro sollten sich jetzt wirklich zurücklehnen und ihr Leben geniessen und sich um ihre lieben Eltern kümmern (soweit dies gewünscht ist) . Falls böswillige Eltern oder Sozialhilfeträger trotzdem auf die Idee kommen, unberechtigter Weise Geld einzufordern, kann man sich immer noch drum kümmern. Lasst Euch auch von Unikat nicht verrückt machen und glaubt (in diesem Fall) lieber Herrn Hauß. Meistens weiß er was er schreibt (Kritisch sollte man natürlich immer sein, gilt auch sonst im Leben...)


    Viele Grüße,

    mustermann