Mutter im Heim, 2. Ehemann muss wieviel zahlen?

  • Hallo zusammen, ich wurde aufgefordert hier ein neues Thema aufzurufen. Danke schonmal an die Antworten die schon dazu im Elternunterhaltsblock gekommen sind.


    Zunächst ein großes Lob an dieses informative, nette und nivauvolle Forum und deren User.

    Wir sind sehr glücklich über das neue Gesetzt.


    Ich hätte eine Frage:


    Erklärung:

    Meine Mutter, seit 15 Jahren neu verheiratet, befindet sich seit einem Jahr in einem Pflegeheim aufgrund Ihrer fortgeschrittenen Demenzkrankheit.

    Das Verhältnis zwischen uns beiden Kindern zum 2. Ehemann ist eher schlecht, aufgrund seines negativen Verhaltens uns Kindern gegenüber. Das tut aber hier nichts zur Sache.


    Ihre persönlichen Ersparnisse sind nun aufgebraucht, von denen bisher vom Ehemann ca. 950 Euro monatlich für das Heim bezahlt worden sind.

    Der Ehemann hat aus Angst sich vor dem Finanzamt darzulegen, vor über einem Jahr seine bewohnte Eigentumswohnung seiner Tochter überschrieben, sein neuwertiges Fahrzeug verkauft usw. Aus Angaben meiner damals noch nicht erkrankten Mutter gab es seinerseits Ersparnisse von weit über 100.000 Euro, die er vermutlich gut versteckt angelegt hat.


    Wohlwissend das wenn es hart auf hart kommt, zurückverfolgt werden kann.


    Jetzt kommt dieser Mann auf uns zu und bittet uns Kinder um finanzielle Unterstützung, da Mutters Geld aufgebraucht ist. Für uns nicht nachvollziehbar, da seinerseits Geld vorhanden ist, wenn auch nicht beweisbar. Er mit seinen 75 Jahren versucht natürlich möglichst viel Geld seiner eh schon gut situierten Tochter zu hinterlassen und möglichst viel Geld zu sparen.


    Im grundegenommen ist er der Ehemann, in guten und schlechten Zeiten. Wäre Mutter gesund geblieben hätte er auch Kosten des gemeinsamen Haushaltes usw gehabt.

    Natürlich will er eine Offenlegung mit allen Mitteln verhindern aus Angst das seine finanzielle Potenz erkannt wird. Deshalb versucht er Geld von uns Kindern, beide weit unter 100.000 Euro jeweils liegend, nicht mal annähernd unter 50.000 Euro verdienend zu generieren.


    Eigentliche Frage:


    Kann ich Ihm erklären das er sich dem Sozialamt darlegen kann, bzw die Zahlungen ans Heim einstellen kann, da Ihm von seiner Rente von ca. 2200 Euro, eh nicht allzuviel genommen werden kann?

    Wenn er einen Mindesbehalt von 1800 Euro haben darf und die restlichen 400 Euro nur zu maximal 50 Prozent veranschlagt werden können?

    Oder ist die Berechnung in diesem Falle eine andere?

    Gilt das nur für unterhaltspflichtige Kinder?


    Vielen, lieben Dank schonmal


    Stan

  • Hallo Stan,


    vielen Dank das du dem Rat zu einer eigenen Frage gefolgt bist.

    Ich habe bisher den Eindruck gehabt, das du die Unterhaltsberechnungen von Kindern für Eltern (EU) und Unterhalt für den Ehepartner vermischt hast.


    Deine Schilderung würde ich wie folgt beurteilen:


    Du und deine Geschwister werden keinen EU zahlen müssen, wenn ihr unter 100.000€ bereinigtem Bruttoeinkommen p.a. liegt.

    Der Ehegatte deiner Mutter wird entweder selber die Unterdeckung weiter tragen, oder einen Antrag auf Sozialhilfe stellen müssen.

    Hier ist es u.a. auch wichtig, wer den Heimvertrag unterschrieben hat, der ist Vertragspartner.

    Das Amt wird dann prüfen, wie Leistungsfähig er ist. Dazu muss er so einige Formulare ausfüllen, die natürlich alles, was bis bis zu 10 Jahren zurückliegt erfasst und dies dann bewerten.


    Natürlich versucht der Eheman möglichst wenig zahlen zu müssen.

    Selbst wenn es das AEG nicht geben würde, müsste aber zuerst er nach seiner Leistungsfähigkeit für den Unterhalt aufkommen.


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