Selbstbehalt trotz Hausabtrag?

  • Hallo zusammen,


    ich kann es mir zwar schon denken aber wollte mir noch weitere Meinungen anhören.


    Ein paar Angaben, damit es vielleicht leichter fällt zu verstehen.


    - Meine Frau und ich sind getrennt lebend (noch nicht geschieden) und haben 2 Kinder (ihr zweites und drittes Kind)

    - Monatlicher Verdienst ca. 1800 Euro (Steuerklasse 3)

    - Eigenheim mit 1000 Euro Abtrag (mein Vater überweist mir jeden Monat das Geld auf mein Konto)

    - In der Ehe haben meine Frau und ich das Haus gekauft. Dieses habe ich Ihr nach der Trennung abgekauft bzw. sie ausbezahlt.


    Meine Frau und ich haben uns geeinigt, dass die 1000 Euro nicht als Einnahmen zur Errechnung des Kinderunterhalts gezählt werden, sondern nur mein normales Gehalt. Dieses Jahr ist unser Trennungsjahr vorbei und ab morgen, bin ich wieder in Steuerklasse 1. Zur Zeit zahle ich einen Unterhalt von 553 Euro und ab nächsten Monat würde er auf 588 angehoben.


    Da mir aber ab dem nächsten Monat nur noch ca. 1600 Euro Gehalt zur Verfügung stehen, lande ich so unter dem neuen Selbstbehalt von 1160 Euro, wenn ich die kompletten 588 bezahle. Es ist aber richtig, dass ich von dem Selbstbehalt kein Gebrauch machen kann, weil meine Ex-Frau dann die 1000 Euro von meinem Vater aufgreifen kann oder?


    Versteht mich jetzt bitte nicht falsch, ich habe bisher immer den kompletten Unterhalt bezahlt für meine Kinder und ich würde es natürlich noch weiter gerne machen. Aber ich kann es finanziell dann nicht mehr. Von dem Geld von meinem Vater habe ich nichts über zum Leben, es geht direkt ins Haus.


    Im Endeffekt wäre dann nur die Möglichkeit das Haus zu verkaufen und mir ne Wohnung zu suchen, richtig?


    edit:

    Es würde auch kein Unterschied machen, wenn das Geld nicht auf mein Konto überwiesen wird, sondern das es direkt von meinem Vater abgezogen wird?

  • Hallo,


    Besteht ein Unterhaltstitel?


    Hier kommt noch die Variante "Wohnvorteil" ins Spiel.


    Dieser Wohnvorteil wird deinem Einkommen zugerechnet ( dein Einkommen erhöht sich dadurch).


    Dieses habe ich Ihr nach der Trennung abgekauft bzw. sie ausbezahlt.

    Stand sie mit im Grundbuch? ( wurde die EX aus dem Grundbuch herausgenommen?).


    edy

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  • Hey edy..


    Was meinst du mit Unterhaltstitel?


    Ja Sie stand im Grundbuch und sie ist ausgetragen worden.


    Wenn es meinem Einkommen angerechnet wird, heisst es im Endeffekt, dass man sich als Vater nichts aufbauen kann, richtig? Ich meine das Geld habe ich ja nicht über bzw. es bleibt was für mich zum Leben. Das geht direkt ins Haus.


    Ich habe ca. 1800 Euro Steuerklasse 3 verdient. Davon 553 Euro Unterhalt für meine Kinder bezahlt. Mit allen Kosten Versicherung etc. blieben mir ca. 550 Euro zum Leben. Jetzt bin ich Steuerklasse 1, verdiene ca. 1600 Euro und muss 588 Euro Unterhalt bezahlen. Den Selbstbehalt kann ich nicht in Anspruch nehmen, weil das Haus da ist. Da werden mir knapp 300 Euro bleiben...


    Und da wundern die sich da oben, dass die Geburtenrate so schlecht ist ?

  • Hallo,


    Was meinst du mit Unterhaltstitel?

    Hast du eine Unterschrift geleistet,oder wurdest du verpflichtet den Kindesunterhalt zu zahlen (vom Gericht,oder Jugendamt?).


    Deine neue Steuerklasse hätte man berücksichtigen sollen/müssen.


    heisst es im Endeffekt, dass man sich als Vater nichts aufbauen kann,

    besser "unterhaltspflichtiger Elternteil".


    edy

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  • Wir haben beim Notar gesessen und vertraglich festgehalten, dass wir nach der Düsseldorfer Tabelle gehen und es dann angepasst wird.


    Vom Gericht oder Jugendamt würde nichts verpflichtet. Habe ja bisher immer gezahlt nur wird es jetzt bei Steuerklasse 1 so gut wie unmöglich.


    In den meisten Fällen sind es ja die Väter, die unterhaltspflichtig sind. Tut mir leid aber ich empfinde es einfach total unfair und überzogen, wie das mit dem Unterhalt abläuft. Da muss doch mal was gemacht werden. Und natürlich wird jeder nicht unterhaltspflichtige Elternteil das Gegenteil behaupten...

  • Es ist aber richtig, dass ich von dem Selbstbehalt kein Gebrauch machen kann, weil meine Ex-Frau dann die 1000 Euro von meinem Vater aufgreifen kann oder?

    Nur das ich es richtig verstehe. Das Haus gehört der Bank, du stehst um Grundbuch allein und dein Vater zahlt die Raten auf dein Konto, von dem du dann die Kreditraten an die Bank zahlst?


    Meine Frau und ich haben uns geeinigt, dass die 1000 Euro nicht als Einnahmen zur Errechnung des Kinderunterhalts gezählt werden, sondern nur mein normales Gehalt.

    Dann würde ich das mal mit der Mutter besprechen und ihre Position abwarten.


    Welche Miete müsstest du für ein Haus in ortsüblicher Lage zahlen?


    heisst es im Endeffekt, dass man sich als Vater nichts aufbauen kann,

    nur nicht auf Kosten der Kinder, auch wenn diese möglicherweise später davon partizipieren könnten.


    VG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

    Einmal editiert, zuletzt von frase ()

  • Genau, ich stehe im Grundbuch alleine. Der Kredit läuft auf meinem Namen und mein Vater überweist mir das Geld, weil es von meinem Konto abgezogen wird.


    Wenn ich ihr sagen würde, dass ich ab jetzt weniger zahlen kann, rennt sie zum Anwalt oder Jugendamt.. Mit der Miete kann ich das gar nicht so genau sagen würde aber so 600 oder 650 kalt vermuten.


    Ich will ja nichts auf die Kosten der Kinder aufbauen. Ich möchte aber gerne auch ein normales Leben führen. Ich finde es nur paradox, dass ich bei dem was ich verdiene, mich besser arbeitslos melden und mir ne kleine Wohnung suchen könnte. Ich würde behaupten, dass ich damit mehr Geld zur Verfügung hätte als so. Und ich müsste nicht mehr malochen ohne Ende, um ein bissl was in der Tasche zu haben.


    Will damit einfach sagen, dass ich dieses System einfach als falsch und ausbeuterisch sehe.

  • Hallo Raffnix,


    edy hat es oben schon angeschnitten, es geht bei dir um den "Wohnwert" der dein Einkommen anhebt.

    Wenn dein Vater die volllen Kreditraten zahlt, um den Kredit zu tilgen, dann wohnst du praktisch mietfrei.

    Dieser Vorteil wird dir aber durch den Wohnwert zu deinem Einkommen gerechnet und erst danach geht es in die Spalte der DT.

    Der Notar hatte die Aufgabe euch neutral zu beraten, ein Anwalt hätte bestimmt diesen (deinen) Vorteil schon vorher beim Kindsunterhalt berücksichtigt.

    Berechne mal dein bereinigtes Netto und dann addiere eben den Wohnwert (Mietspiegel in deiner Region kann helfen) dazu und dann schau mal wo du in der DT landest.

    Ich fürchte, das Ergebnis wird dir nicht gefallen.

    Ich finde es nur paradox, dass ich bei dem was ich verdiene, mich besser arbeitslos melden und mir ne kleine Wohnung suchen könnte. Ich würde behaupten, dass ich damit mehr Geld zur Verfügung hätte als so.

    das denken viele Unterhaltszahler, aber da irrst du.

    Du bist verpflichtet alles zu tun, um den Unterhalt leisten zu können.

    Es ist sogar strafbar, sich durch solche Manöver der korrekten Zahlung zu entziehen.

    Was nützt es denn deinen Kindern, wenn die weniger zur Verfügung haben, es sind doch deine Kinder.


    Ich bin selber viele Jahre in einer ähnlichen Lage gewesen. Es war sicher nicht leicht, habe fast 20 Jahre gezahlt.

    Konnte aber immer mit der Mutter der Kinder und später mit den erwachsenen Kindern direkt alles ohne Anwalt regeln.

    Will damit einfach sagen, dass ich dieses System einfach als falsch und ausbeuterisch sehe.

    Diesen Satz habe ich schon oft gelesen oder gehört.

    Wer soll denn nach deiner Meinung für die Unterhaltskosten deiner Kinder aufkommen?


    Ich kann heute meinen Kinder offen und ehrlich in die Augen schauen.

    Sie haben es auch dank meiner Unterhaltszahlungen geschafft ihr eigenes Leben aufzubauen,

    darauf bin ich irgendwie auch etwas Stolz, daran beteiligt gewesen zu sein.


    VG frase

  • Hi,


    was meinst du, wie ich mich ausgebeutet gefühlt habe, ich habe zwei Kids allein aufgezogen, keinen Unterhalt bekommen, und auch noch für die die finanzielle Seite allein gesorgt. Man ist nun mal für das verantwortlich, was man selbst verursacht. Wer um des Himmels willen soll für deine Kids aufkommen, wenn nicht du? Bei dem Betrag, den du zahlst, bzw. jetzt zahlen musst (sind pro Kind und Monat ca 15 € mehr), da zahlt die Mutter doch ohnehin dazu. Denn davon ist incl. Miete, Klamotten u.s.w. kein Kind aufzuziehen.


    Das Problem, das ich sehe, ist, wie die regelmäßige Zuwendung deines Vaters zu bewerten ist. Ich würde wie edy dazu neigen, diesen Betrag deinem Einkommen zuzurechnen. Und dann würdest du mit Sicherheit mehr Unterhalt zahlen als jetzt. Wenn die Kindsmutter einverstanden ist, dass es so bleibt, wie es jetzt ist, dann würde ich da nicht dran rühren. Was dir übrig bleibt, das ist wesentlich mehr, als viele Unterhaltszahler haben. Denn im Selbstbehalt ist normalerweise ein Mietanteil enthalten, der bei dir wegfällt.


    Natürlich ist es dein gutes Recht, was aufzubauen, aber nicht auf Kosten anderer, hier der Kinder, das geht doch gar nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hey frase,


    also das sollte jetzt nicht heissen, dass ich das machen werde. Werde den Unterhalt ganz normal weiter bezahlen, weil ich es muss und mir nicht nachsagen lassen will, dass ich es nicht getan hätte.


    Auch wenn ich das Haus bezahlt bekomme, lebe ich ab jetzt (Alle Nebenkosten vom Haus, Auto, Versicherungen und Restschulden aus der Ehe) von ca. 300 € im Monat. Davon muss ich auch noch für ca. 100 bis 150 € tanken, weil ich ländlich wohne und natürlich noch zur Arbeit muss. Also ich habe noch keine Ahnung, wie ich damit über die Runden komme, anstatt das Haus zu verkaufen und mir ne Wohnung zu suchen. Nicht, weil ich mich vor meiner Verantwortung drücken will, sondern, weil ich doch einfach gar nicht mehr anders kann. Wenn es angerechnet werden würde, wäre ich bei über 650 € Unterhalt für meine beiden Kinder. Wären noch einmal ca. 60 € mehr. Das von den 300 € abgezogen und vielleicht kann man mein Dilemma verstehen.


    was meinst du, wie ich mich ausgebeutet gefühlt habe, ich habe zwei Kids allein aufgezogen, keinen Unterhalt bekommen, und auch noch für die die finanzielle Seite allein gesorgt. Man ist nun mal für das verantwortlich, was man selbst verursacht. Wer um des Himmels willen soll für deine Kids aufkommen, wenn nicht du? Bei dem Betrag, den du zahlst, bzw. jetzt zahlen musst (sind pro Kind und Monat ca 15 € mehr), da zahlt die Mutter doch ohnehin dazu. Denn davon ist incl. Miete, Klamotten u.s.w. kein Kind aufzuziehen.

    Hey timekeeper,


    ja es sind 17,50 € pro Kind im Monat mehr. Dieses Jahr. Jedes Jahr wird es doch angehoben und so steigt mein Lohn aber leider nicht... Und pauschal sagen, dass sie ohnehin draufzahlt würde ich nicht. Sie lebt vom Amt, bekommt ca. 600 €. Ihr Ex (hat das 1. Kind mit ihr) und ich zahlen insgesamt 1067 € Unterhalt, dann das Kindergeld von 588 €. Sie geht noch auf 450 € arbeiten. Sind ca. 2700 €. Ich würde einmal die Behauptung aufstellen, dass das zum Leben reichen wird, auch mit 3 Kindern...


    Und zum Thema, was ich machen würde um das System zu ändern, hat glaube ich jeder so seine Gedanken. Würde aber 1. hier den Rahmen sprengen und 2. eh nichts nützen, also...

  • Ich sage ganz ehrlich, dass ich keine Ahnung von Hartz4 habe und nur das wiedergeben kann, was sie mir sagt. Habe jetzt nur gelesen, dass ein Bedarf von einer alleinerziehenden Mutter + 3 Kinder in deren Alter und ungefähre Miete bei ca. 1300 € liegt. Weiß aber nicht, was da alles eingerechnet ist und was nicht...

  • Frase, das war doch gar nicht die Frage.

    sicherlich nicht aber so ein Verhalten (der Mutter) "stinkt" mir gewaltig.


    Es geht hier auch darum, das der Fragesteller mit seiner aktuelle finaziellen Lage in Probleme gerät, wenn er nicht auf den Selbstbehalt rechnen darf.


    Es gibt die Vereinbarung, das die 1000€ Zuwendung durch den Vater nicht berücksichtigt werden soll.

    Dazu gibt es auch in den LL der OLG Regelungen, das freiwillige Zuwendungen Dritter nur als Einkommen gewertet werden, wenn dies auch dem Willen des Dritten entspricht.


    Da hier keine Titel zu bedienen sind, würde ich das Gespräch mit der Mutter suchen und auf einen Kompromiss hinwirken.

    Meine Argumente sind hier, ich habe deutlich weniger Netto und soll mehr Kindsunterhalt zahlen. Da bleibt mir nicht mehr genug zum Leben, wenn nicht auf den Selbstbehalt abgestimmt werden darf.


    VG frase

  • Hallo,


    Dazu gibt es auch in den LL der OLG Regelungen, das freiwillige Zuwendungen Dritter nur als Einkommen gewertet werden, wenn dies auch dem Willen des Dritten entspricht.


    das ist richtig.Es bleibt aber noch der Wohnvorteil.


    Die ganze Situation könnte m.E. hier nur über "Umwege" gestaltet werden,die letztendlich


    dem TE über das "Erben" wieder zu gute kämen . (Voraussetzung, er wäre Alleinerbe).


    Oder über ein Niesbrauchrecht?



    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi frase,


    der Mann hat 2.600 € im Monat zur Verfügung. Netto. Davon sollte man doch Unterhalt leisten können. Und was am Verhalten der Mutter stinkt hier gewaltig? Die Mutter ist arm und muss mit dem Cent rechnen. Sie ist von Job-Center aus gehalten, jeden Cent Unterhalt geltend zu machen. Sonst wird da nämlich mit einem fiktiven Einkommen gerechnet. Der Vater kann froh sein, dass das JC noch nicht auf die Idee gekommen ist, die Zuwendungen des Vaters mit in die Berechnungen mit einzubeziehen. Dass dieses Zusatzeinkommen keine Berücksichtigung findet, das ist so ganz und gar nicht klar. Jedenfalls müsste berücksichtigt werden, dass hier kein Mietzins zu zahlen ist, ich meine, sogar noch mehr.


    Und die Rechnung des Fragestellers ist sowieso eine Lachnummer. Die Mutter hat (grob gerechnet) für 4 Perdsonen netto nur unwesentlich mehr finanziell zur Verfügung als der Fragesteller für sich allein, wieso ist hier also eine Verurteilung der Mutter angebracht? Ach ja, ich vergaß, auch ihr Zusatzverdienst wird ja weitgehend auf ALG II angerechnet.


    Herzlichst


    TK

  • Ach ja, ich vergaß, auch ihr Zusatzverdienst wird ja weitgehend auf ALG II angerechnet.

    Was du auch vergessen hast, ist wohl die Tatsache, das die gute Frau den Anteil vom Haus ausgezahlt bekommen hat.

    Das wird das Amt sicher sehr interessieren, das die "arme" Mutter dies möglicherweise verschwiegen hat.


    VG frase

    Meine Beträge beruhen auf meiner Meinung und sind nicht rechtsverbindlich;)

    Einmal editiert, zuletzt von frase ()

  • Es würde auch kein Unterschied machen, wenn das Geld nicht auf mein Konto überwiesen wird, sondern das es direkt von meinem Vater abgezogen wird?

    Das könnte schon von Bedeutung sein, dann wird der Wohnwert nach der ortsüblichen Miete für deine Immobilie bestimmt und deinem Einkommen hinzugerechnet. Nach deinen Angaben wären dann 1600 + ca.650 = 2250€ Netto anzusetzen. Dieser Betrag ist noch zu bereinigen.


    VG frase

  • Hi,


    frase, wir wissen nicht, wie viel GEld das war, ich gehe da nicht von Millionen aus, denn der Mann kann sich aus eigener Kraft ja das Haus gar nicht leisten. Sie allein hat einen FReibetrag im inzwischen wohl fünfstelliger Höhe zulässig, dazu kommen dann noch die Kinder. WEnn man dann rechnet, was ein Umzug kostet, neue Möbel und alles andere, etwa Makler und Kaution, dann wird auch bei üppiger Auszahlung in der Regel kein weltbewegender Betrag übrig bleiben, der anzugeben ist. Und wer sagt, dass sie diesen nicht angegeben hat? Also hier einen Betrug von vornherein zu unterstellen, alle Frauen, die ALG II bekommen und vorher ausbezahlt worden sind, sind Betrügerinnen, sorry, das ist rassistisch und unverschämt.


    Gerade bei so Fällen guckt das JC doch sehr genau. Fakt ist hier, dass der Mann offensichtlich über seine Verhältnisse lebt, nach der Rechnung oben, die er gemacht hat. Dass die Kinder an der Armutsgrenze leben, denn von dem Unterhalt, den er zahlt, können sie nicht leben.


    Überleg mal deine Haltung.


    Herzlichst


    TK