Unterhaltszahlung Fristen

  • Hallo Zusammen,

    Folgende Situation besteht.

    KIND 1996 geboren lebte mit KM nicht zusammen.Sie erhielt Unterhaltsvorschussgeld bis 2003..diese zahle ich jetzt aktuell monatlich mit 20 Euro ab.

    KIND ist 18 Jahre alt geworden 2014 und es existiert wohl ein schuldtitel beim Jugendamt. Da ich damals viel getrunken habe u.mein Leben nicht im Griff hatte existiert leider für mich keine Urkunde davon.aktuell sind schulden knspp 30000 euro aufgelaufen bei KM.kind machte ausbildung u ich brauchte nicht mehr zahlen.monatlich zahle ich 200 euro an KM.ist es richtig das sie mich anmahnen muss u somit der unterhalt garnicht mehr gezahlt werden muss.hätte das kind nicht den unterhsltstitel auf sein namen umschreiben müssen.muss er sich nicht kümmern.nun will sie immer mehr geld u hält aber die füsse still u geht nicht zum Anwalt was meiner Freundin sehr verwundert.ich geh arbeiten u verdiene sehr gut.bin ich verpflichtet noch zu zahlen?habe sonst keine kinder weiter.verfällt der schuldtitel nicht nach 3 jahren?ich finde im netz nicht so wirklich was über solchen Fall. In der Schufa steht kein vollstreckungsbescheid oder ähnlich darüber.kann mir jemand Auskunft geben.

    Vg hexhex

  • Hallo,


    Den Unterhaltsvorschuss muss du wohl zurückzahlen.


    Der Schuldtitel ist ausgestellt auf den Unterhaltvorschuss? oder auf den "nicht geleisteten" Unterhalt?


    Wurden schon Vollstreckungsversuche vorgenommen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,


    ohne dass irgendwas Konkretes bekannt ist, kann man nur schwer helfen. Es könnte sein, dass die Forderungen verjährt sind, trotz TItel. Da müsste man zwecks Abschätzung den gesamten Vorgang kennen. Wie wärs damit, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen?


    Herzlichst


    TK

  • hallo edy


    Unterhaltsvorschuss muss ich zurückzahlen das ist mir klar.leider.der titel besteht wenn dann nur auf fie anderen unterhaltszahlungen laut jugendamt schreiben.vollstreckungsversuche wurden nicht unternommen.deshalb denke icj ja wie ich lesen konnte das ich nichts nichts zahlen muss.danke vg hexhex

  • was meiner Freundin ja sehr wundert war folgender text der KM von heute. Sie freut sich das sie den titel nicht vollstrecken muss u ich ab april 20 euro mehr zahle.

    Der titel ist mit der volljährigkeit meines Sohnes ja komplett an ihn übergegangen sodas er 3 jahre zeit hatte zu vollstrecken obwohl ich ja bezahlt habe freiwillig mehr oder weniger.ich hab nochmal studiert 4 Jahre u habe 3 entziehungskuren hinter mir.und seit knapp 10 Jahren trinke ich nix mehr.vg hexhex u danke für eure Hilfe

  • Ein Gedanke, der hier auch eine Rolle spielen könnte, ist die Tatsache, das du ja gezahlt hast.

    Damit hast du die Forderung auch anerkannt. Vermutlich wird damit die "Verjährung" aufgehoben.

    Zu deinen erfolgreichen Entzug gratuliere ich dir und wünsche ein weiter "trockenes" Leben.


    VG frase

  • Hi,


    Verjährung ist nur eine Einrede, es spielt also keine Rolle, was bisher gezahlt worden ist. Viel wichtiger wäre als erster SChritt, zu klären, wieviele Titel in der Welt sind, ob sie privatrechtlich oder öffentlichrechtlicher Natur sind, und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK