Ersparnisse wieder auf das Konto einzahlen - 2020 Vermögen und 100.000 Euro Jahreseinkommen

  • Liebe Community,


    Euch allen wünsche ich alles Gute für das neue Jahr.


    Ich hätte eine etwas dümmliche Frage. Da es nun die Gesetzesänderung gab, welche eine Elternunterhaltszahlungspflicht erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen ansetzt, kann man doch als (bis jetzt und in alle Zukunft verpflichtete) Unterhaltspflichtige/er die Ersparnisse wieder auf sein Konto einzahlen, die über dem Gesamtbetrag, welcher sich aus den ca. 2.000 Euro für jedes abgeschlossene Berufsjahr zusammensetzt, liegen, oder?


    Das Sozialamt hatte mir bei der Überprüfung meiner finanziellen Situation mitgeteilt, dass ca. 2.000 Euro Sparvermögen für jedes abgeschlossene Berufsjahr als "wird nicht zum Zweck der Unterhaltszahlung herangezogen" betrachtet werden kann. Daher habe ich auch lediglich diesen Freibetrag (bei mir zwei abgeschlossene - nicht Berufsausbildung - Berufsjahre ohne Unterbrechung des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses) auf meinem Konto gehabt und Überschüsse stets unterbunden. Meine Tante hat diese Ersparnisse bei sich aufbewahrt.


    Nun meine Frage erneut... diese Berufsjahrgrenze wurde doch nun auch gekippt, oder bleibt die noch bestehen?


    Kurz: Darf ich ca. 20.000 Euro auf dem Konto haben, auch wenn ich nur zwei Berufsjahre bereits hinter mir habe und sich nach der alten Regelung nur 2x2.000 Euro daraus ergeben?


    Einige Sozialämter sollen diese gar nicht haben (auch vor 2020) und stets alle "möglichen" Berufsjahre in einem gesamten Leben angerechnet haben.


    Liebe Grüße

    Anne

  • Hallo Anne,


    auch ich wünsche Dir und allen Forumsteilnehmen alles Gute im neuen Jahr.

    kann man doch als (bis jetzt und in alle Zukunft verpflichtete) Unterhaltspflichtige/er die Ersparnisse wieder auf sein Konto einzahlen, die über dem Gesamtbetrag, welcher sich aus den ca. 2.000 Euro für jedes abgeschlossene Berufsjahr zusammensetzt, liegen, oder?

    Auch in der Vergangenheit gab es keine solche statische Grenze. Sparen konnte man so viel wie man wollte, nur wurden die Sparbeiträge nur dann als einkommensbereinigend anerkannt, wenn sie nicht höher als 5% des Bruttoeinkommens waren.


    Beispiel:


    Ein Bruttoeinkommen von 40.000 EUR im Jahr bedeutete, dass maximal nur 2000 EUR einkommensbereinigend anerkannt wurden. Wenn jemand 3000 EUR gespart hätte, wären nur 2000 EUR anerkannt worden. Die 1000 EUR mehr wären zwar nicht anerkannt worden, darauf zu greifen hätte man die nicht können.


    Darf ich ca. 20.000 Euro auf dem Konto haben, auch wenn ich nur zwei Berufsjahre bereits hinter mir habe und sich nach der alten Regelung nur 2x2.000 Euro daraus ergeben?

    Die Höhe des Kontostands war noch nie begrenzt. Auch in der Vergangenheit wären 20.000 EUR kein Problem gewesen. Auf 20.000 EUR Vermögen hätte ein SA nicht zugreifen können.


    diese Berufsjahrgrenze wurde doch nun auch gekippt, oder bleibt die noch bestehen?

    Berufsjahrgrenze ist eine Wortschöpfung, die ich nicht kennen. Ich verstehe aber was Du meinst. Diese Grenze wurde vom BGH eingeführt. Sie schützt einen UHP davor Unterhalt aus Vermögen zahlen zu müssen. Bislang ist mir aber noch keine Fall bekannt, in dem ein noch Berufstätiger von einem Gericht zu Unterhalt aus Vermögen verurteilt wurde.


    Diese 5% (24%) Regelung wird weiterhin für alle UHP gelten, die ein höheres Einkommen als 100.000 EUR haben, so lange bis ein Gericht eine andere Entscheidung trifft.


    Gruß

    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Die Höhe des Kontostands war noch nie begrenzt. Auch in der Vergangenheit wären 20.000 EUR kein Problem gewesen. Auf 20.000 EUR Vermögen hätte ein SA nicht zugreifen können.

    Hallo awi,


    dann frage ich mich ganz ehrlich, was diese Behördenmitarbeiterin mir da erzählt hat. Sie hat mir eindeutig gesagt und gab sich schon großzügig, dass sie mir überhaupt Auskunft zum Elternunterhalt erteilt, schließlich wäre sie nicht meine Anwältin, dass ich alles über 1.800 Euro im Monat zur Hälfte für den Pflegefall abgeben müsste und dass mein Vermögen über einem Freibetrag von 2.000 Euro für jedes abgeschlossene sozialversicherungspflichtiges Arbeitsjahr (ausgeschlossen Ausbildung) herangezogen wird, um meiner Verpflichtung nachzukommen.


    Kurz: Ich kann also, da ich nicht über 100.000 Euro im Jahr verdiene... nun - 2020 - mein Geld wieder auf meinem Konto ansparen und niemand wird kommen und sagen, dieses Geld wird nun herangezogen? Da ich sehr sparsam bin, wie weit nach oben darf ich sparen, ich weiß, dass Du sagtest... nun Unterhaltspflichtige, die über den 100.000 Euro liegen müssen sich sorgen machen, doch wenn ich irgendwann höhere Beträge auf dem Konto habe, was dann?

  • Hallo Anne,

    Ich kann also, da ich nicht über 100.000 Euro im Jahr verdiene... nun - 2020 - mein Geld wieder auf meinem Konto ansparen und niemand wird kommen und sagen, dieses Geld wird nun herangezogen?

    Wann war deine letzte Überprüfung und wie ist das Ergebnis ausgefallen?


    VG frase

  • dann frage ich mich ganz ehrlich, was diese Behördenmitarbeiterin mir da erzählt hat.

    Behördenmitarbeiter erzählen oft Unsinn. Die Gründe sind wahrscheinlich vielfältig:


    1. Unkenntnis

    2. Um einen UHP zu verunsichern

    3. Um möglichst viel Unterhalt zu generieren.

    4. usw. usw.


    Deshalb gebe ich immer wieder den Rat:


    "Nie persönlich bei der Behörde vor sprechen, nie mit der Behörde telefonieren, alles schriftlich abwickeln und Kopien von allen Schriftstücken anfertigen.

    gab sich schon großzügig, dass sie mir überhaupt Auskunft zum Elternunterhalt erteilt, schließlich wäre sie nicht meine Anwältin

    In diesem Punkt hat sie recht.

    dass ich alles über 1.800 Euro im Monat zur Hälfte für den Pflegefall abgeben müsste

    Wenn sie sich bei 1800 EUR auf das bereinigte Einkommen bezogen hat, dann ist das richtig.

    dass mein Vermögen über einem Freibetrag von 2.000 Euro für jedes abgeschlossene sozialversicherungspflichtiges Arbeitsjahr (ausgeschlossen Ausbildung) herangezogen wird, um meiner Verpflichtung nachzukommen

    Eine solche Aussage ist schlichtweg falsch. Einen statischen Freibetrag von 2000 EUR gibt es nicht. Das hängt von vielen Faktoren ab, u.U. vom Alter, vom Beruf (Beamter, Arbeiter, Selbständig), usw. Ich würde hier einfach mal behaupten, dass bei einem relativ jungen UHP ein Bankvermögen von 50.000 EUR - 100.000 EUR nicht abgegriffen werden könnte. Das heißt jedoch nicht, dass es eine Behörde nicht versuchen könnte, vor einem Gericht würde ein solcher Versuch jedoch scheitern.


    Du sagtest... nun Unterhaltspflichtige, die über den 100.000 Euro liegen müssen sich sorgen machen

    Von „Sorgen machen“ habe ich nichts geschrieben. Ob man sich bei diesem Einkommen Sorgen machen müsste lasse ich mal dahin gestellt.

    doch wenn ich irgendwann höhere Beträge auf dem Konto habe, was dann?

    So lange dein Einkommen unter 100.000 EUR liegt, wird dein Vermögen nicht mehr überprüft. Falls es irgendwann einmal diese Grenze überschreiten sollte, dann sollte man rechtzeitig Maßnahmen ergreifen.



    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen