Nachehelicher Unterhalt

  • Hallo....

    erst mal wünsche ich euch einen guten Tag.

    Zu meiner Frage.

    Ich bin 27 Jahre verheiratet seit einem Jahr dauernd getrennt lebend.


    Mein Exmann hat die Scheidung eingereicht.

    Ich würde seit Juni 2019 anwaltlich vertreten.

    Habe diesen Anwalt aber gekündigt weil er sich um nichts gekümmert hat.

    Bis zum heutigen Tag habe ich kein Unterhalt erhalten.

    Ab Februar habe ich einen neuen Anwalt.

    Wir haben 3 Kinder erwachsene 28 26 23...

    Ich habe wegen der Kinder nur 26 Jahre ein 450€ Job ausgeübt.

    Durch psychische Probleme meines Ex war ich über längeren Zeitraum mehrfach alleine.

    Trotz versuche einen Teilzeitjob zu ergattern gelang es mir nicht.

    Immer wenn es kurz davor war zu klappen war mein Mann wieder verschwunden.

    Gott sei Dank konnte ich im Jahr 2018 ein Teilzeitjob ergattern den ich nun neben den 450€ ausübe .

    Über Bekannte habe ich erfahren das der Anwalt meines Exmanns behauptet mir würde kein nachehelicher Unterhalt zustehen.

    Wenn wir geschieden werden.

    Mein damaliger Anwalt behauptete den bekomme ich cirka 7 Jahre.

    Aufgrund einer körperlichen Erkrankung ist es mir nicht möglich 8 h zu arbeiten.

    Meinen Teilzeitjob und 450€ Job bekomme ich gut unter einen Hut .

    Aufgrund der Situation das ich beruflich zugunsten von ihm komplett zurück gesetzt habe muss ich nun wirklich dafür allein die Verantwortung tragen.

    Er meint er gehe arbeiten und nach der Scheidung will er von seinem Geld allein Leben.

    Ich werde nie im Leben annähernd die Vorteile beruflich erlangen er ist seit 34 Jahren bei dieser Firma.

    Ich würde mich über eure Antworten freuen.

    Ich schlafe keine Nacht mehr weil mich Existensorgen plagen.

  • Hallo,


    Es liegt in der Natur dass beide Anwälte unterschiedlich argumentieren.


    Du müsstest nachweisen das du Ehe bedingte Nachteile hast ( was würdest du heute verdienen wenn


    du Kariere gemacht hättest ?).


    26 Jahre wegen der Kinder? da wird der Nachweis schwer fallen .


    Trennungsunterhalt könnte dir noch rückwirkend zustehen.


    edy

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  • Um uns über Wasser zu halten weil wir natürlich auch Geld brauchen habe ich nachbarschaftshilfe gemacht ich habe immer wieder mein Mann gesagt ich muss auf lohnsteuerkarte arbeiten gehen aber wie gesagt er war immer wieder weg ich hatte 3 Kinder Hunde und ein altes Haus

  • Hallo,


    Hunde sind liebe Tiere, aber man muss sie nicht haben.


    Kinder sind ab einem Alter selbstständig, und man kann arbeiten gehen.


    so in etwas könnte ein Familiengericht argumentieren.


    edy

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  • Hi,


    tja, das ist mal wieder so ein Fall, in welchem sich die klassische Rollenverteilung in einer Ehe bös rächt. Seit 1976 kann der Ehemann seiner Frau nicht mehr verbieten, zu arbeiten. Hättest du nur einige Stunden mehr gearbeitet, über die geringfügige Beschäftigung hinaus, dann sähe es bei dir ja schon viel günstiger aus, auch rententechnisch (Stichwort EM-Rente z.B.). Du wärst unter dem Schutzschirm unseres Sozialsystems, was so natürlich nur sehr eingeschränkt der Fall ist.


    Jedenfalls ist eines klar: der alte Satz "einmal Arztfrau, immer Arztfrau" unterhaltstechnisch gilt nicht mehr. Man kann das Problem praktisch auf wenige Punkte zusammenfassen.


    Wieviel verdienst du, wieviel der Mann, bezogen auf ein Jahr. Daraus lässt sich dann ein möglicher Unterhaltsanspruch von dir berechnen, auf der Basis des bereinigten Einkommens. Es kann natürlich sein, dass du jetzt noch keinen Anspruch hast, wenn ihr in einem Eigenheim wohnt, er alleine Abtrag und Unterhalt des Hauses trägt. Dazu bräuchten wir noch ein paar Angaben.


    Wie lange wird er dich (teilweise) mit unterhalten müssen? Schwer abschätzbar. Das wird individuell entschieden, da spielen viele Faktoren rein. 7 Jahre - das könnte eine Hausnummer sein, die realistisch ist. Aber bitte in diesem Zusammenhang auch bedenken, dass deine Position sehr schwach ist. Er kann seine Berufstätigkeit verringern, weniger verdienen, es können andere Berechtigte vorpreschen. Sieh also zu, dass du dich auf eigene Beine stellst. Es gibt inzwischen (wieder) von vielen Organisationen Angebote für Wiedereingliederung ins Berufsleben speziell auf Frauen wie dich ausgerichtet. Nutze die Beratungsstellen. Und nicht nur eine wie die Arbeitsagentur.


    Positiv für dich: du nimmst an seinen Rentenanwartschaften, die in der Ehe erworben worden sind, teil, dein Rentenkonto wird aufgefüllt. Es gibt den Zugewinnausgleich, also das in der Ehe Erwirtschaftete (Haus?) wird finanziell aufgeteilt.


    So, das war mein Einstieg. Jetzt musst du ein paar Fakten mehr liefern, damit man weiterhelfen kann.


    Herzlichst


    TK

  • Du kannst mir eins glauben ja ich war das dumme Schaf aber immer wenn ich arbeiten wollte kam der nächste Schlag und ich musste gucken das Essen auf den Tisch kommt und Kleidung heranschaffen.

    Arztfrau schön wäre es gewesen.

    Nicht arm aber gerade so zum Leben die Situation hat sich vor 5 Jahren finanziell etwas verbessert.

    Ja ich habe alles versucht Arbeitsamt usw.

    aber da kam immer mein gesundheitliches Problem.

    Oder aber ich sollte den 450€ aufgeben.

    Die einzigsten Sicherheit die es seit 22 Jahren in meinem Leben gibt.

    Unser gemeinsames Kono war von ein auf den anderen Tag gesperrt.

    Ich bin vor 28 Jahren darauf eingetragen worden.

    Nie von Seiten der Bank informiert worden das zu ändern.

    Quittung dafür bekommen.

    Haus er zahlt abtragung sonst nicht s.

    Ich alles anderes.

  • Hallo Tara8,


    was du schilderst kann dir schon weiterhelfen.


    Wie alt ist denn dein Mann, wann geht er in Rente?


    edy

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  • Hallo,


    jetzt kommt es auch darauf an, wie hoch sein Netto nach der


    Steuerklassenänderung ist ?


    edy

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  • Hi,


    und wer wohnt in dem Haus? Das ist doch alles so schwer einschätzbar, wenn keine Infos kommen.


    Gut, du bist noch relativ jung. Da wird es nicht bis zur Verrentung Unterhalt geben. Aber wie viel es gibt, das können wir doch hier nicht abschätzen. Und wie lange auch nicht. Und du bist noch jung. Und wir wissen nicht, wievie der Mann hat, also ob da was überhaupt rausspringt. Ich kann nicht abschätzen, wie das mit dem Abtrag des Hauses ist, Ich weiss nicht, ob ihr trotz Trennung noch in einem Haus lebt, was auch immer.


    Du musstdir finanziell dein eigenes Leben einrichten. Aber - Versorgungsausgleich puffert deine Altersversorgung ab, und was mit dem Haus passiert, da ist natürlich auch noch was drinn. Wenn denn auch derZugewinnausgleich erfolgt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo....

    ich Danke dir.

    Mein Sohn (Ausbildung) und ich wohnen in den Haus.

    Ich hoffe das wir das vernünftig über die Bühne bekommen.

    Wenn ich mal mit allen durch bin werde ich schreiben wie es ausgegangen ist.

    Lg Tara

  • Hi,


    und jetzt kommen wir so langsam zu dem Punkt, der von entscheidender Bedeutung ist. Ihr wohnt in dem Haus, zahlt keine Nutzungsentschädigung an den Eigentümer, den Mann. So, dann stellt sich die Frage, wie das mit Unterhalt zu verrechnen ist. Und vor allen Dingen, wie das in Zukunft geregelt werden soll.


    Herzlichst


    TK