Kind/Wohngruppe

  • Hallo ich habe eine Frage, ich wollte wissen ob mein Vater meine Schwester in eine andere Stadt mithilfe seines Anwalts verlegen kann. Im Moment gibt es sehr viele Probleme und meine Schwester ist auf Wunsch in Obhut gegangen weil sie Angst vor meinem Vater hätte. Wie sich am rausgestellt hat wollte sie nur mehr Freiheiten genießen was sie selbst auch zugegeben hat, allerdings dem Jugendamt immer noch sagt sie hätte Angst vor meinem Vater. Mein Vater hat nun beschlossen meine Schwester in eine andere Stadt in eine andere Wohngruppe zu verlegen. Er hat das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmtungsrecht. Meine Schwester ist 16 Jahre alt und geht auch hier auf die Schule. Lehrer und Freunde von meiner Schwester und unsere Nachbarn haben dem Jugendamt ebenfalls geschildert dass es Zuhause und auch in der Schule niemals Probleme gegeben hat und dass es kein Grund geben würde dass meine Schwester angst vor meinem Vater hätte. Wir sind auch nie stark aufgefallen außer die typischen kleinen Streitereien zwischen Eltern und Kinder. Ich möchte noch erwähnen dass wir aus dem Kosovo abstammen und mein Vater ein Verhalten dass meine Schwester an den Tag legt und gelegt hat nicht toleriert. Seit dem sie in der Wohngruppe ist haben wir sie öfters in der Stadt mitten in der Nacht betrunken auf den Straßen gesehen und noch viele andere Sachen die ich jetzt nicht hier erwähnen möchte. Jedenfalls möchte ich fragen ob mein Vater sie in eine andere Wohngruppe verlegen kann die in eine andere Stadt oder anderes Bundesland ist. Wir leben in Niedersachsen. Danke im Vorraus

  • Hallo,


    Was sagt den das Jugendamt dazu, bei welchem die Schwester in Obhut ist?


    Die Schwester soll beim JA zugeben, dass sie "geschwindelt" hat.


    edy

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  • Jedenfalls möchte ich fragen ob mein Vater sie in eine andere Wohngruppe verlegen kann die in eine andere Stadt oder anderes Bundesland ist.

    Ich gehe davon aus, das dein Vater der Unterbringung in der Wohngruppe zugestimmt hat.

    Warum hat er das getan, wenn es, wie du schreibst, eigentlich keine wirklichen Gründe dafür gab?

    Da er das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht immer noch hat, kann er möglicherweise die Unterbringung in der Wohngruppe beenden.

    Man sollte aber immer bedenken, wem hier geholfen werden soll.

    Also wäre es wohl wichtig, dem Jugendamt die Verfehlungen der jungen Dame auch mitzuteilen, damit hier gegengesteuert werden kann.

    Wie ist den der Kontakt von Vater und Jugendamt, was ist mit der Mutter?


    VG frase

  • Hi,


    alles etwas wirr. Wenn die Schwester einvernehmlich in Obhut genommen worden ist, dann wird es bei dem Alter der Schwester schwer, sie gegen ihren Willen wieder aus der Wohngruppe raus zu nehmen. Da müsste eine gerichtliche Entscheidung her. Da diese Plätze in Wohngruppen überwiegend von Steuergeldern finanziert werden und recht teuer sind, wird eine solche Maßnahme nur durchgeführt, wenn es erforderlich ist. Und die Jugendämter sind eigentlich recht fit darin, bloße Lügen von der Wahrheit zu unterscheiden. Mit anderen Worten: irgendwas wird gewesen sein. Und dieses "Irgendwas" müssen ja andere nicht unbedingt mitbekommen.


    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, woher ihr wisst, was die Schwester so treibt, insbesondere nächtens. Treibt ihr euch auch auf der Straße rum, oder wie? Es liegt an euch, das Jugendamt zu benachrichtigen. Normalerweise sind die Wohngruppen von Jungendlichen doch unter recht intensiver Betreuung durch den Träger.


    Nein, der Vater kann nicht einfach bestimmen, welche Wohngruppe zuständig ist, es sei denn, die Unterbringung wird von ihm finanziert, und diese Wohngruppen nennt man dann Internat, und die Kosten betragen so ca. 3000 € + X. Zuständig für die Schwester ist das Jugendamt des Wohnortes, auch finanziell. Es wird kaum eine Unterbringung in einem anderen Ort aus Steuergeldern des Wohnortes finanzieren.


    Herzlichst


    TK