Schenkungen während der Ehe / vorweggenommene Erbfolge?

  • Hallo zusammen,


    ich war mit meinem Mann 12 Jahre verheiratet. Während der Ehe haben wir des öfteren Geld geschenkt bekommen. Mal für ein Auto, mal für eine Renovierung. Dann haben meine Schwiegereltern uns Geld gegeben um einen gemeinsamen Kredit von uns abzulösen und so weiter. Im Laufe der Jahre sind da schon einige Beträge geflossen. JEtzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und mein Mann hat eine neue Freundin. Da es jetzt um den Zugewinnausgleich geht, wird natürlich behauptet, das Geld wäre immer nur für meinen Mann gewesen und nie für uns beide. Somit wäre das Anfangsvermögen meinen Mannes natürlich immens hoch.

    - Das Geld ist meist auf das Konto meines Mannes überwiesen worden.


    Fragen: Muss ich unsere gemeinsamen Geschenke jetzt alle zurück bezahlen? Die komplette Summe?

    Ist das eine vorweggenommene Erbfolge wenn Eltern Ihren Kindern im LAufe der Zeit Geld überweisen?

    Gibts hier Experten die mir helfen können? DANKE :-)

  • Hi,


    das kann man so nicht sagen. Zurückzahlen wirst du wohl nichts müssen. Aber, je nachdem kann es sein, dass die Geldzuwendungen entweder ein vorweggenommenes Erbe sind oder aber eben keine Geschenke gemeinsam an euch, sondern nur an den Mann. Aber was ist denn mit dem Geld passiert? Wenn es verbraucht ist, dann ist es doch weg und nicht mehr zu verrechnen.


    Herzlichst


    TK

  • Vorweggenommene Erbfolge.... hätte ich als Frau nicht davon was wissen müssen? Das wäre ja so, dass wenn wir ein gemeinsames Haus haben und immer wieder Geldgeschenke kommen, mir hier nach und nach nichts mehr gehört. Es gibt keine Dokumente oder irgendwas und ich habe es auch nicht gewusst. Dann hätte ich das Geld ja nie angenommen?!

    Und ja, es ist quasi verbraucht. Ein Wohnwagen ist noch da, ein Auto.... Da ist auch Geld geflossen. Dann ist Geld in eine Sanierungsmaßnahme gegangen. Und Auto und Wohnwagen sind meiner Meinung nach keine Gegenstände die in den Zugewinn rein gehören? Das sind Verbrauchsgüter oder?

    Danke Dir!

  • Es ist durchaus üblich, Schenkungen der Eltern an ein Kind zum Anfangsvermögen zu rechnen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese zugunsten des Kindes gingen.

    Zurückzahlen musst du nichts, aber es reduziert deinen Anteil beim Zugewinnausgleich. Das geld wird dem Anfangsvermögen deines Mannes hinzugerechnet.

  • Es ist durchaus üblich, Schenkungen der Eltern an ein Kind zum Anfangsvermögen zu rechnen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese zugunsten des Kindes gingen.

    Zurückzahlen musst du nichts, aber es reduziert deinen Anteil beim Zugewinnausgleich. Das geld wird dem Anfangsvermögen deines Mannes hinzugere

  • Es ist durchaus üblich, Schenkungen der Eltern an ein Kind zum Anfangsvermögen zu rechnen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese zugunsten des Kindes gingen.

    Zurückzahlen musst du nichts, aber es reduziert deinen Anteil beim Zugewinnausgleich. Das geld wird dem Anfangsvermögen deines Mannes hinzugerechnet.

    Das Stelle ich mir schwierig vor, dass man glaubhaft machen kann, dass das Geld nur für Ihn war. War es ja auch nicht. Ein Wohnwagen nur für das eigene Kind und die Familie darf immer mit wenn Sie möchte?

    Wenn das gesamte Geld dem Anfangsvermögen zugerechnet werden würde, wäre das echt unfair. Zumal das Geld ja auch ausgegeben ist und nicht mehr wirklich vorhanden ist.....

  • Mir ist alles unklar :-) Es ist soooo kompliziert! Wenn ich gewusst hätte, dass Geschenke an uns plötzlich nicht mehr an mich sind sondern ich diese quasi jetzt zurückzahle (und das tue ich wenn das Anfangsvermögen um diese Summen erhöht wird) dann hätte ich auf einiges verzichtet!

  • Beate,


    bitte zitiere nicht laufend und eröffne neue Beiträge. Das macht alles unklar und hilft so ganz und gar nicht weiter.


    Dass Dir alles unklar ist, das merken wir hier. Ich weiss immer noch nicht, wie du rechnest. Denn selbst wenn das Auto ins Anfangsvermögen gepackt wird, heisst das doch nicht automatisch, dass du ihm das jetzt hälftig bezahlen musst.


    Bist du anwaltlich vertreten?


    Herzlichst


    TK

  • Mir ist alles unklar :-) Es ist soooo kompliziert! Wenn ich gewusst hätte, dass Geschenke an uns plötzlich nicht mehr an mich sind sondern ich diese quasi jetzt zurückzahle (und das tue ich wenn das Anfangsvermögen um diese Summen erhöht wird) dann hätte ich auf einiges verzichtet!

    Hallo Beate65,


    natürlich hast du Fragen und bist nun auch in einer echt blöden Situation.

    Dein noch Ehemann wird selbstverständlich alles versuchen um seinen finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

    Es ist immer eine Entäuschung, wenn man am Ende vor so einem "Scherbenhaufen" steht.

    Selten gelingt es mit der Trennung auch alles gerecht zu teilen.

    Du solltest dich mit dem Gedanken anfreunden, das dein Zugewinn eben nicht dem deines Mannes entspricht.

    Bedanke aber, das du in der Ehezeit auch schon von den Geschenken deiner Schwiegereltern "an deinen Mann" profitiert hattest.

    Suche dir dringend einen versierten Scheidungsanwalt, wenn du noch keinen hast.


    VG frase

  • Hallo TK,


    ich habe Beate so verstanden, das Sie das Gefühl hat, durch die Anrechnung der Geschenke auf das Anfangsvermögen, dies wie eine "virtuelle" Zahlung bei ihr wirkt.

    Es ist aber auch wirklich schwere Kost, wenn man von gemeinsamen Zuwendungen ausgegangen ist und nun Ex-Mann und Schenker das anders darstellen.


    VG frase

  • Fragen: Muss ich unsere gemeinsamen Geschenke jetzt alle zurück bezahlen? Die komplette Summe?

    Du stellst auf diese Frage ab?

    Da ist ja schon die Antwort in der Frage gegeben.

    Gemeinsame Geschenke waren es ja wohl nicht.

    Dann kann auch nur der Beschenkte die Geschenke zurückgeben.


    VG frase

  • Hi,


    ich bin ja nur von mäßigem Verstand, wirklich. Vielleicht habe ich da einen Denkfehler. Die Schenkungen kommen eventuell in das Anfangsvermögen des Mannes, dann hat er eine andere Ausgangsposition. Klar. So, und dann soll sie auf ihn was übertragen? Mir fehlt im Augenblick noch der Beginn des roten Fadens, mit dessen Hilfe man das ganze auftröseln könnte.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Beate,


    Ist denn noch genug Vermögen da, dass evtl. angerechnet werden könnte?


    Hat dein Mann denn genug Endvermögen?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Edy, bin ich froh, dass du dich eingeschaltet hast.


    Wir müssen doch erst einmal zwischen der Hausratsaufteilung in Naturalien und dem Zugewinn unterscheiden. PKW könnte zum ersteren gehören, der Rest, wir wissen es nicht. Hier wurde ja offensichtlich großzügig von den Schwiegereltern gesponsert. Nun nehmen wir mal an, beide hatten nichts vor der Ehe. Zuwendungen von Schwiegereltern 50.000,- Wir packen die ins Anfangsvermögen. Dadurch in der Ehe nichts gemeinsam erworben, null. Was soll dann ausgeglichen werden?

    Wieso sollte da die Fragestellerin dann an den Ehemann was zahlen?


    Steh ich auf meiner Leitung? Soll ja manchmal vorkommen.


    LG


    TK

  • Hallo TK,


    klar ist mal, es kann nur verteilt werden was noch vorhanden ist.


    Ohne eine entsprechendes Endvermögen (bei jedem Partner) ist jede Berechnung überflüssig.


    Manchmal denken die Partner, verbrauchtes Vorgezogenes Erbe müsste da von beiden verbraucht, trotzdem zurückgezahlt werden?


    Dem ist natürlich nicht so.


    edy

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  • Hi,


    also so könnte die Fragestellerin gedacht haben. Denn mir erschloß sich einfach nicht, wieso sie zahlen sollte, das befürchtet sie ja wohl. Vielleicht sollte sie mitnehmen: verteilt wird, was gemeinsam erwirtschaftet wurde. Wenn die Schenkungen der Schwiegereltern dem Anfangsvermögen des Mannes zugeschlagen werden, so sind die natürlich nicht zu verteilen. allenfalls die Zinsen. Wenn davon ein Hauskredit abgelöst wurde, auch dann reden wir von Wertsteigerung, die letztlich in Geld umgesetzt werden muss, oder sehe ich das falsch?


    LG


    TK

  • Schenkung zum Zweck der Hauskredittilgung dient der Vermögensbildung und wird daher beim Anfangsvermögen des Beschenkten berücksichtigt.

    Die Wertseigerung des Hauses ist Zugewinn.


    VG frase