Elternunterhalt aus Vermögen wenn "Kind" selbst in Rente

  • Hallo, ich (67 Jahre alt) bin selbst schon in Rente, diese liegt bei 1.300 Euro/Monat. Aus einer Erbschaft habe ich nun 110.000 Euro auf dem Konto. Wird dieses Geld zum Unterhalt dazugerechnet, also verrentet, so wie es vor der Neuregelung war? Meine Mutter ist 91 Jahre alt und kommt in den nächsten Monaten ins Pflegeheim.

  • bin selbst schon in Rente, diese liegt bei 1.300 Euro/Monat. Aus einer Erbschaft habe ich nun 110.000 Euro auf dem Konto.

    ab 01. Januar gilt ein neues Gesetz, es werden nur noch Unterhaltspflichtige herangezogen, deren jährliches Einkommen über 100.000 € liegt


    bei dem genannten Einkommen ist somit kein Elternunterhalt zu zahlen, egal wie hoch das Vermögen ist