Umgangsrecht?

  • meine Situation kurz erklärt: Mein Exmann und ich sind nun 1,5 Jahre geschieden. Wir haben einen gemeinsamen Sohn und ich habe eine Tochter mit gebracht. Sie war 2 Monate alt bei Beziehungsbeginn, sie weiß aber nicht dass mein Exmann nicht ihr leiblicher Vater ist. Nun zum Problem, mein Exmann fordert den Umgang mit beiden Kindern wöchentlich für max 24h ein. Lässt sich nicht auf Kompromisse ein (z.b. jedes 2. Wochenende komplett die Kinder zu betreuen) mit der Begründung dass ich froh sein müsste dass er meine Tochter überhaupt nimmt. Versteht mich nicht falsch, ich habe ihm meine Tochter nie aufgezwungen, er fordert den Umgang aber gleichzeitig macht er mir diesen zum Vorwurf wenn ich eine andere Möglichkeit finden möchte bezüglich des Umgangs. Welche Rechte/Pflichten hat er?

  • Meine Tochter ist jetzt 8 und unser Sohn ist fast 5.

    Kontakt zum Jugendamt gab es nur kurz während der Scheidung zwecks Unterhalt.


    Der leibliche Vater hat keinen Kontakt zu uns, habe für meine Tochter alleiniges Sorgerecht.

    Lg Mellila

  • Hallo Mellila,


    ein Recht auf Umgang hat er nur für sein leibliches Kind.


    Man sollte aber seine Situation verstehen, er liebt wohl beide Kinder.


    Würde mal einen Termin bei einer Beratungsstelle machen Caritas/Diakonie, Familienberatungsstelle.


    Dort kannst du dann "abwägen", ob du dem Umgang zustimmst oder nicht.


    edy

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  • Rechte/Pflichten hat er?

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html


    Da er eine soziale Beziehung zu dem Mädchen hatte, könnte ein Gericht ihm ein Umgangsrecht zusprechen, wenn es dem Kindeswohl nicht schadet.

    Da er eigentlich keine Pflichten (lasse mal die Moralischen unberücksichtigt) bezüglich des Mädchens hat, könnte er auch nur seinen Sohn betreuen.

    Dann würden seine Chancen aber deutlich schlechter stehen, wenn er später nochmal das Umgangsrecht für das Mädchen einklagen wollte.


    Es steht immer das Wohl des Kindes im Fokus der Betrachtung.

    Es kommt der Tag, da wird das Kind nach seinem leiblichen Vater fragen und es hat auch ein Recht auf die richtige Antwort.

    eine andere Möglichkeit finden möchte bezüglich des Umgangs

    Warum willst du die getroffene Regelung ändern?


    VG frase

  • An erster Stelle steht für mich das was die Kinder wollen, sie wollen gerne länger bei ihm sein. Zweitrangig aber auch wichtig ist dass ich auch am Wochenende mal arbeiten muss, bzw soll, mein Arbeitgeber war bisher immer verständnisvoll hat aber angekündigt in Zukunft andere Dienste zu vergeben. Ein dritter Punkt währe der, dass ich auch ein ganzes Wochenende mit meinen Kindern verbringen möchte und nicht jedes "zerrissene" Wochenende ausbaden möchte. Die Kinder sind ohnehin immer sehr müde und anders wenn sie zurück kommen.

  • Hallo,

    Bei diesen Beratungstellen sitze ich dann aber leider allein, weil er zu sowas nicht bereit ist. Ich möchte wirklich eine friedliche Lösung finden aber ich finde keinen kommunikativen Weg.

    Ich schrieb auch nicht das ihr zusammen zu einer Beratungsstelle gehen solltet, gehe einfach alleine.


    Du wirst dann besser für deine Entscheidung in die Lage versetzt.


    edy

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  • versuche das jetzt wie vorgeschlagen über das Jugendamt.

    Das ist die richtige Entscheidung und bestimmt wird man dich auch beraten.

    Sollte es dann zu keiner Einigung kommen, geht immer noch der Weg zum Familiengericht.


    Hier werden beide Parteien angehört und auch das Jugendamt sowie die Kinder sind beteiligt.

    Das Gericht wird auch erst auf einen Kompromiss orientieren.

    Bleibt das auch erfolglos gibt es ein Urteil, wie sich der Umgang in Zukunft gestaltet.

    Begleiten sollte diesen Prozess auch ein Fachanwalt.

    Dies wäre dann der schelchteste Weg.

    Ich möchte wirklich eine friedliche Lösung finden aber ich finde keinen kommunikativen Weg.

    Können denn die Kinder nicht ihren Wunsch deutlicher machen?


    VG frase

  • das machen die Kinder dauernd, was ihm offensichtlich egal ist. Als er noch in der Wohnung über uns lebte ließ er die Kinder auch gerne vor verschlossener Tür stehen wenn sie mal außerplanmäßig eine Stunde zum Papa wollten. Also man sieht, was der Herr nicht will gibt es auch nicht. Deshalb denke ich wird es über kurz oder lang vors Gericht gehen, was ich eigentlich vermeiden wollte.

  • Denke auch daran, das so eine Regelung, wenn durch ein Gericht festgelegt, zwar den Vater zu seiner Betreuung mit Nachdruck auffordern kann, es aber für die Kinder auch keine schöne Situation ist, wenn er das so nicht will.

    Die Kinder werden das sehr schnell spüren und dann haben Sie bald keine Lust mehr auf die stressigen Wochenenden beim Vater.

    Wem ist dann geholfen?


    VG frase