Schulausflug als Sonderbedarf?

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum und hab mal ne Frage, ob hier ein unterhaltsrechtliche Sonderbedarf vorliegen könnte.


    Ich bin Vater von 2 Kindern (Zwillinge) im Alter von 8 Jahren. Ich zahle den monatlichen Barunterhalt gemäß aktueller Düsseldorfer Tabelle zzgl. Hort (Betreuungskosten).


    Einer von meinen Söhnen (3. Klasse) unternimmt in 3 Monaten einen Schulausflug (keine Klassenfahrt). Die Kosten pro Kind sollen 212 € betragen und innerhalb von 2 Wochen an die Schule überwiesen werden. Die Mutter hatte mich heute darüber informiert, dass es eine "Sonderfahrt" ist und ich die Kosten ja schließlich zur Hälfte tragen müsse. Solch ein Schulausflug ist jetzt nichts besonderes und wird wohl in der Form in der 3. Klasse jedes Jahr durchgeführt. Das wusste auch die Mutter. Dingfest wurde der Ausflug aber erst kürzlich gemacht und auch die Kosten (212 €) wurden erst jetzt bekannt.


    Aus meiner Sicht ist es trotzdem ähnlich wie eine Klassenfahrt anzusehen, die meines Erachtens und ebenso laut gängigen Rechtssprechungen nicht als Sonderbedarf anzusehen ist und demnach aus dem Unterhalt bestritten werden muss.


    Wie seht ihr das? Ist es aus eurer Sicht Sonderbedarf, der von mir hälftig mitzutragen wäre?


    Schon mal vielen Dank ;)

    schwarztoco

  • Hi,


    sehe ich auch so. Wobei für einen Tagesausflug das schon gewaltige Kosten sind. Was ist das denn?


    Es mag sein, dass erst jetzt die Preise bekannt wurden, aber die Planungen für so Aktionen werden in der Regel doch schon im ersten Elternabend im Schuljahr bekannt gegeben. Man kann also ansparen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo, würde mal bei der Schule nachfragen, wie diese "Sonderfahrt" entstanden ist und welche Gründe es dafür gibt.


    Wenn es eine regelmäßige Veranstaltung in Klasse 3 ist, sehe ich dies nicht als Sonderfahrt an.


    VG frase

  • Danke erstmal für die Reaktionen. Heute hat sich herausgestellt, dass es eine mehrtägige und freiwillige Hortfahrt ist, die jedes Jahr stattfindet und auch beim letzten Elternabend wohl erwähnt wurde, bei dem ich nicht bei war. Nur die Kosten wurden jetzt erst bekannt. M. E. ist es demnach ohnehin einer Klassenfahrt gleichzusetzen, die ja in der Regel keinen Sonderbedarf darstellen.


    Danke und Gruß