Trennungsgeld trotz neuem Partner?

  • Hallo, meine Frau hat sich von mir getrennt, da sie einen anderen hat.


    Ich bin zum 1.10. ausgezogen, und seit dem wohnt der neue Partner dort mit meiner Noch-Frau und unserem Kind.

    Er hat zwar eine eigene Wohnung, ist aber dort quasi jeden Tag.

    zum1.1. hat sie nun die Wohnung allein übernommen. Den Mietvertrag hat sie aber nur bekommen, da der neue Partner für die Miete schriftlich gebürgt hat.

    Sie wollten nicht beide auf dem Mietvertrag unterschreiben, da sie dies dem Jobcenter melden muss und sie nicht wollten, das er mit belangt werden kann.


    Die Wohnung ist für einen Hartz4 Empfänger weit zu groß., sie ist also gezwungen einen großen Teil von dem Unterhalt für die Miete mitzunehmen. Dadurch wird sie nicht mehr genug zum leben haben, und der neue Partner muss finanziell mit beisteuern. dies ist meiner Meinung nach eine Art einkommen.


    Mir geht es darum, das ich zur Zeit 750 Euro Zahle und mir gerade der Selbstbehalt bleibt. Ich verdiene nicht schlecht, aber die Frau die einen betrogen hat, und mit dem neuen Partner lebt, in der schönen großen Wohnung lebt damit als Hartz4 Empfänger besser.


    Da der Partner dort quasi lebt, (Nachbarn können das alle bezeugen) und er ja die Bürgschaft übernommen hat, zählt sowas innerhalb des Trennungsjahres nicht irgendwie schon so, das ich raus bin aus der Nummer? kann er doch zahlen für sie!!!


    Für meinen Sohn werde ich zahlen, das steht außer Frage!


    Danke für einen Tip.


    VG

  • Natürlich zahle ich von Anfang an für beide!


    insgesamt sind es 750 Euro die ich zahle.


    verstehe nur nicht, warum ich für SIE zahlen muss wenn SIE mit dem Partner zusammen lebt!

    hätte sie eine kleine Wohnung, würde dort alleine leben, und ihren neuen Partner ab und zu mal sehen... aber wenn er täglich dort schläft, von dort zur Arbeit fährt und nach hause kommt, wenn er Sachen und Zahnbürste dort zu stehen hat... Dann kann er doch auch für das Leben seiner NEUEN Frau aufkommen!

  • Hi,


    jetzt weiss ich immer noch nicht, was Trennungsunterhalt ist und was Kindesunterhalt. Ich meine, der Selbstbehalt hat sich erhöht, auf knapp 1300 € gegenüber der Noch-Ehefrau. Wer hat denn den Unterhaltsanspruch für 2020 berechnet? Steuerklassenwechsel berücksichtigt?


    Abgesehen davon sind deine Vorstellungen von ALG II wohl nicht ganz korrekt. Mindestens 6 Monate zahlt das Jobcenter die volle Miete. Allerdings gehen deine Zahlungen an Kind und Ehefrau voll in die Berechnungen mit ein. Da die Trennung noch relativ frisch ist, der Neue noch eine eigene Wohnung hat, ist die Beweisführung sehr schwierig bis unmöglich. Ich würde erst einmal ganz sauber rechnen, und dann so schnell wie möglich die Scheidung einreichen.


    Aber beantworte erst einmal meine Fragen.


    Herzlichst


    TK

  • Berechnung wurde bei mir auf Arbeit gemacht,

    Unterlagen usw habe ich dem Jobcenter zur Überprüfung der Berechnung alles zugeschickt.


    Kind waren laut Berechnung 325 und Frau 425 (gerundet)


    Muss mich dann wohl jetzt doch an einen Anwalt wenden!

  • Hi,


    wer immer das "auf Arbeit" gemacht hat, die Klofrau oder wer? Kindergeld berücksichtigt? Einkommen bereinigt? Steuerklassenänderung berücksichtigt? Erhöhter Selbstbehalt seit 2020? Ich kann rechnen wie ich will, ich komme irgendwie nicht hin. Und das Jobcenter kann sowas in der Regel familienrechtlich auch nicht berechnen.


    Du brauchst ohnehin einen Anwalt. Alles ist preiswerter, als eine Scheidung so anzugehen, wie du es tust.


    Nochwas: der Aufwand mit der Unterhaltseinstellung für die Frau lohnt sich m.E. nicht, zumindest dann nicht, wenn endlich mal richtig gerechnet wird. Ich würde mich darauf konzentrieren, dass die Zahlungen nach einem Jahr eingestellt werden, dann kann man vielleicht von einer gefestigten Beziehung, eheähnlichem Verhältnis sprechen. Jetzt ist das m.E. noch zu zeitig. Und - die Scheidung kann man schon nach 9 Monaten einreichen. Damit es zügig voran geht. Besprich das auch mit dem Anwalt. Abgesehen davon kann der Anspruch der Ehefrau auf Zahlung nicht erst, wie man immer wieder liest, mit der Scheidung erlöschen, sondern auch schon nach einem Jahr. Darauf sollte sich der Anwalt konzentrieren, nachdem er sauber gerechnet hat.


    Was bleibt dir denn im Augenblick netto übrig, nach dem Steuerklassenwechsel ab diesem Monat? Wie weit ist die Wohnung vom Arbeitsplatz entfernt? bekommst du ein 13. Gehalt? WEnn du mir diese Info gibst, versuche ich mal eine ganz grobe Einschätzung der finanziellen Lage.


    Herzlichst


    TK