Unterhaltsvorschuss

  • Hallo, ich bräuchte mal Rat, bin verwirrt.


    Meine Situation ist wie folgt:


    Ich bekomme seit letztem Februar für meinen 15 jährigen Sohn Unterhaltsvorschuss, da sein Vater seitdem Krankengeld bezieht.

    Die Dame vom Jugendamt sagte mir damals, ich könne die Differenz zum Mindestunterhalt vom Vater einfordern..habe ich nicht getan.

    Jetzt, 1 Jahr später ist er immer noch krank geschrieben, zahlt also seit einem Jahr keinen Cent, fährt aber regelmäßig mit seiner damaligen Verlobten. Inzwischen Ehefrau in Urlaub und lässt es sich auch sonst gut gehen. Ich habe beim Jugendamt nachgehakt und um erneute Prüfung gebeten und bekomme jetzt den Bescheid, dass der Kindsvater mit Krankengeld aufgefordert wäre 150 Euro Unterhalt zu zahlen und ich verpflichtet bin, den Eingang zu melden...Nach tel.Rücksprache wurde mir gesagt, dass ich seinen Anteil vom derzeitigen Unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss...ich bin verwirrt...der Unterhaltsvorschuss wird dann neu berechnet werden...wenn er einen Teil selbst zahlen kann, sinkt dann automatisch der Vorschuss?....wozu gibt es dann den Mindestunterhalt...der ist ja weitaus höher.


    Vllt sollte ich noch erwähnen, dass seine Frau Ladeninhaberin ist und er trotz Krankenstand im Laden aushilft.


    Ich wäre dankbar für Tips, falls sich jemand mit der Berechnung auskennt.

  • Hallo,


    "aufstocken" kannst du ,bis die Höhe des UVG erreicht ist.


    edy

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    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Aha, ok Danke dir. Ich dachte, mit dem Unterhaltsvorschuss soll die Differenz ausgeglichen werden, die der Unterhaltspflichtige momentan nicht zahlen kann, aber wenn ich das jetzt richtig verstehe, darf es 293 nicht übersteigen.....insgesamt ??klingt für mich nicht logisch

  • Hallo,


    nein, der UVG ist eine soziale Leistung um die Situation etwas "ab zu federn"


    edy

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