Zahlungen die nicht in den Kindesunterhalt einfließen

  • Hallo,


    Ich habe 2 Kinder die Unterhaltsberechtigt sind. Ich zahle seit Jahren regelmäßig nach DDT. Die Kindesmutter ist nicht verarmt, ganz im Gegenteil. Egal ist eben so. Aber irgendwann ist auch mal genug, deshalb hier die Frage.


    Mein Arbeitgeber will mir für 2020 mehr Geld zahlen. Normal freut man sich, in meinem Fall weniger. Von den 130€ Brutto bleiben ca. 84€ Netto bei mir. Beim Kindesunterhalt würden dann sofort ca.60€ zur Mutter gehen und ca.24€ bleiben bei mir. Kann ich gut drauf verzichten.


    Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, mir Sonderzahlungen zu gewähren die nicht in die Unterhaltsberechnung einfließen.


    Danke für eure Antworten

  • Hallo,


    wer hat die U-Berechnung vorgenommen?


    du zahlst den Mindestunterhalt?


    edy

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  • Hallo,


    Vom Jugendamt ?


    wurde dein Einkommen richtig bereinigt? (wurden alle Abzugsmöglichkeiten genutzt?).


    Du kannst z.B. Geld für eine sekundäre Altersversorgung usw. "zurücklegen".


    edy

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  • Ja Jugendamt,


    Das Einkommen wurde bereinigt -5%. Ja Riester Rente o.ä, habe ich auch gehört. Aber ich bin so ein Typ der heute und jetzt lebt, Wer weiß was in 20 Jahren ist.


    Mir hatte mal eine was von Treuegeld und Weihnachtsgeld bis 500€ Brutto erzählt, aber dazu hört man verschiedene Meinungen.

  • Hallo,


    Vielleicht kannst du durch die Bereinigung in eine niedrigere EK-Stufe kommen?


    Und bei einer sekundäre Altersversorgung ,gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten.


    edy

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