Will immer mehr

  • Guten Tag

    Meine kurze Geschichte hab mich nach 5 Jahren Ehe von mein Mann getrennt. Bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und wohn jetzt mit mein 4 jährigen Sohn in einer Wohnung. Haben uns erstmal so geeinigt das mein noch mann sich 3 tage in der woche um den kleinen nach den Kindergarten kümmert, bis ich Feierabend habe damit ich weiter mein Beruf ausüben kann um die wohnung zu finanzieren. Dann hat er noch die 2 Wochenende und ein Wochenende hat seine Mutter den Kleinen weil er ein richtiges Oma Kind ist. Also hab ich ihn 2 Tage die Woche und die Nächte in der Woche damit es ein geregelten Ablauf gibt. Weil er den kleinen auch arbeitsbedingt nicht in den Kindergarten bringen kann. Jetzt will er ihn noch mehr haben und dann über Nacht kann er das einfach.

  • Hi,


    wollen kann er viel. Mir kommt es so vor, als wenn das Hin- und Herreißen des Kindes zwischen drei Haushalten eigentlich mit dem Kindeswohl nichts mehr zu tun hat. Offensichtlich kann der Vater aber inzwischen auch die Morgenversorgung des Kindes organisieren? Hier sollte man genau auf das Kindeswohl gucken und schauen, wie das mit den beruflichen Belangen der Eltern vereinbar ist.


    Ich glaube nicht, dass ihr das ohne Hilfe schafft, evtl. Jugendamt oder aber eine andere Stelle. Und - laßt die Großmutter erst einmal aus der regelmäßigen Planung raus. So, wie das im Augenblick läuft, ist das wohl kaum kindgerecht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    verlangen kann man viel.


    Aber was spricht dagegen?


    Solltet ihr euch nicht einigen können, wird ein Familiengericht eine Regelung festlegen.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Die morgen Versorgung kann er nicht übernehmen das heißt das er ihn vor den Kindergarten zu mir bringt. Er pocht auf seine 50/50 die man ja automatisch hat.

    Mich würde es interessieren wie andere es machen und was muss ich alles zulassen.

  • Hi,


    wie andere das machen, interessiert nur am Rand. Wichtig ist, was dem Kindeswohl entspricht. Und davon lese ich in deiner Frage gar nichts. Und es gibt keine Rechte am Kind, das Kind ist kein Möbelstück, sondern ein Lebewesen. Suche professionelle Hilfe, denn dieses Hickhack, das geht doch gar nicht.


    Und frag den Mann mal, wo das mit den 50% steht. Ist mir in den letzten 40 Jahren jedenfalls kein Gesetz unter gekommen.


    Herzlichst


    TK

  • Guten Abend Angel,


    Jeder Elternteil kann beim Familiengericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

    Das Gericht folgt oft dem Kontinuitätsprinzip (wo und von wem wurde das Kind vorher regelmäßig betreut).

    Vorher ist immer das Jugendamt einzubeziehen, das auch berät und vermittelt.

    Das würde ich an deiner Stelle als nächsten Schritt empfehlen, wenn du keine Einigung mit dem Vater erzielst.

    Aber Achtung, das Gericht muss dann auch eine Entscheidung treffen.

    Wenn der Vater vorher hier dann den größeren Teil der Betreuung übernommen hatte, kann auch er das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen.


    VG frase

  • Frase, im Prinzip hast du recht. Aber wenn ich sehe, dass das Kind vor Tau und Tag täglich zur Mutter transportiert werden muss, damit es dort auf den Transport zum Kindergarten warten kann, dann hab ich so meine Zweifel, dass das ein Gericht als angemessen empfindet. Dieses arme Kind ist doch hin- und hergerissen. Der Vater muss erst einmal von dieser irrigen Meinung runter kommen, dass es sein gutes Recht sei, das Kind rein rechnerisch 50% der Woche, aufgerechnet in Stunden haben zu müssen. Und auch die Mutter sollte sich überlegen, was sie dem Kind schon mit der jetzigen Lösung zumutet.


    Man stelle sich die vom Vater angepeilte Lösung mal in der Praxis vor: Kind schläft beim Vater, muss extrem früh aufstehen, ist aber niemand da, der es hüten kann, darum wird es zur Mutter gebracht, von dort aus zum Kindergarten, nach dem Kindergarten geht es dann zum Vater, später dann wieder zur Mutter, zumindest in der Hälfte der Woche. Das geht doch gar nicht.


    Die Eltern haben schon jetzt nichts befriedigend auf der Reihe. Und das soll noch ausgebaut werden?


    Herzlichst


    TK

  • Ich muss noch dazu sagen das der kleinen mit dem wie es jetzt läuft so groß geworden ist nur das er in einer anderen Wohnung jetzt schläft und der kleine kommt somit gut mit der Trennung zurecht ich habe nur Sorge das alles vor Gericht geht und wir dadurch den kleine richtig kaputt machen. Zumal die komminikation zwischen ihm ne Katastrophe ist hab das Gefühl das ich gegen die wand rede und vor dem Kind sagt er einfach nichts.

  • Hi,


    kein Gericht macht ein Kind kaputt. Das schaffen die Eltern in der Regel ganz alleine.


    Und es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ein Kind von beiden Eltern wechselnd in EINER Wochnung betreut wird, oder sich ständig auf die Wanderschaft begeben muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Angel,


    du hast in deiner Überschrift eine Sorge mitgeteilt.

    TK hat schon deutlich gemacht, das dieses "Wanderpokalleben" nicht wirklich gut für dein Kind sein kann.

    Ihr als Eltern lebt dem Kind vor, wie es eigentlich sein sollte.

    Es muss dir auch klar sein, das du dann was ändern musst, damit Kontinuität für das Kind entsteht.

    Deine Sorge ist möglicherweise sogar berechtigt, auch der Vater kann zum Jugendamt gehen und sein Problem schildern.

    Was machst du, wenn keine Einigung möglich und er den Antrag auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht stellt?

    Es passiert immer wieder, das Eltern ihre Kinder benutzen, um dem Expartner das Leben schwer zu machen.

    kein Gericht macht ein Kind kaputt. Das schaffen die Eltern in der Regel ganz alleine.

    Wenn beiden Eltern das Wohl des Kindes wichtig ist, dann sollten erwachsene Menschen auch zum Dialog und Kompromiss in der Lage sein.


    VG frase