Familienzuschlag / Beamten

  • Hallo,


    irgendwie finde ich nichts.


    Ich versuche Kurzfassung.


    Vater heirate neu. Ist dadurch in Klasse 3 (Frau 5)

    Vater bekommt für 5 Kinder Familienzuschlag und für Ehe.

    Nun kommt Mutter und will das nach Netto klasse 3 berechnet wird inkl. Ehe Zuschlag und Zuschlag für die 2 stiefkinder. Finde nach 3 Kids OK aber der Ehe und stieg Kind Zuschlag wäre doch nicht fair?!?


    Es kann doch nicht sein oder?

    Bitte ich kann kaum schlafen...

    Gruss

  • Hi,


    im Recht geht es nicht unbedingt fair zu. Aber darauf kommt es nicht unbedingt an. Findest du z.B. fair, dass dieser Zuschlag nur für Beamte gezahlt wird, nicht für andere Berufsgruppen? Hier geht es ausschließlich darum, wie eine solche zusätzliche Leistung definiert wird. Und laut Definition sind als Kriterien für den Zuschlag eben die fünf Kids in diesem Fall. Hier wird nach dem Zuflussprinzip gehandelt (ist so festgelegt), und damit gehen diese Zuschläge in die allgemeine Berechnung mit ein. Sie dienen zwar der Alimentierung der Kinder, sind aber keinem bestimmten Kind zuzuordnen, sondern dienen allgemein der Erhöhung des Einkommens.


    Anders ausgedrückt: weil es das Kind A gibt, gibt es einen Zuschlag, aber der ist nicht speziell für das Kind A bestimmt, sondern allgemein für die Familie. Andernfalls müsste ja auch ein Nachweis darüber geführt werden, dass man hier speziell das Kind A damit auch vesorgt hat. Und nicht etwa die Familie allgemein davon profitiert hat. Das ist faktisch nicht möglich, Und soll auch so nicht sein.


    Herzlichst


    TK

  • Okay, dickes Dank, für deine Antwort.

    Jedoch kriegt der Mann doch durch die Stiefkinder mehr, da ist es doch verständlich, für wen es ist, das steht doch auf den Bezügen drauf (die namen der Kids)?!?

    Und der Ehegatten Zuschlag dann auch mit in die Berechnung?


    Eigentlich wollte mein Mann in Lohnsteuerklasse 3, doch wenn danach dann berechnet wird gehen wir beide in 4!

    Oder darf man das dann nicht?


    Gruss und danke für die Erklärung...

  • Hallo Kalabus,


    ich würde die StK nicht wechseln, wenn du dadurch in eine höhere DT-Guppe steigst.

    Woher hat denn die Mutter der Kinder diese Information her?
    Der Kinderzuschlag ist bei Beamten Bestandteil des Familienzuschlages, ob es erfolgreich ist die Stiefkinder, da namentlich genannt, rausrechnnen zu könne wage ich auch zu bezweifeln, versuchen kann man es ja.

    @TK: es gibt den Kinderzuschlag nicht nur bei Beamten, sondern auch für Geringverdiener, damit diese nicht in H4 rutschen.


    VG frase

  • Hi,


    das ist aber ein anderer Kinderzuschlag, ganz etwas anderes. Hier geht es um den integrierten Gehaltszuschlag der bestandteil des Beamtengehaltes ist.


    Ob die Steuerklasse gewechselt wird oder nicht, das ist doch wirklich einerlei. Es wird zugunsten der Kinder grundsätzlich von STeuerklasse drei oder vier ausgegangen, und das ist auch völlig richtig, denn die Korrektur erfolgt ja ohnehin mit dem Einkommensbescheid.


    Kalabus, ich hatte doch geschrieben, dass die Kinder letztlich nur ein Zählfaktor sind. Das Geld ist keinem bestimmten Kind zugeordnet. Letztlich profitieren alle Familienmitglieder (auch die, die auswärts leben) von diesem Zuschlag.


    Herzlichst


    TK