Allgemeine Fragen zur Scheidung

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe mich vor bald einem Jahr von meinem Mann getrennt und auch auf den Unterhalt von ihm verzichtet.

    Da ich momentan studiere und meine Eltern mir das Studium finanzieren stellt sich mir schon die erste Frage: zählt das Geld, welches meine Eltern mir monatlich überweisen als richtiges Einkommen? Nein, oder? :/


    Mein Mann und ich haben demnächst einen gemeinsamen Termin beim Anwalt, da wir Kosten sparen möchten... Ich habe keinerlei Rücklagen (Studium und der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung haben alles Erspart vernichtet) und kann eigentlich nicht wirklich was bezahlen. Nun ist die Frage, ob ich Prozesskostenhilfe bekommen könnte?


    Und da ich bereits auf den Unterhalt verzichtet habe, möchte ich einen Zugewinnausgleich beim Anwalt ansprechen und würde mich mit meinem Mann (von meiner Seite aus.. Es wäre etwas weniger als der Wert des Zugewinnausgleiches) gerne einigen, dass er in meiner Regelstudienzeit meine Krankenversicherung bezahlt... Wie schaut das rechtlich aus? Wenn wir es vertraglich festhalten beim Notar, sollte das ja kein Problem sein. Die Summe des Zugewinnausgleiches spielt bei den Scheidungskosten mit rein, oder?


    Vielen lieben Dank erstmal fürs lesen, ich hoffe bald etwas schlauer zu sein und beim Termin mit dem Anwalt etwas "gewappnet" zu sein.


    Viele Grüße

    Resi :)

  • Hallo,


    du verzichtest auf dir evtl. zustehenden Trennungsunterhalt nur weil die Eltern dir Geld geben?


    das hätten sie auch für dich auf die "hohe Kante" legen können.


    Ob das Geld von deinen Eltern als dein Einkommen zählt? dann sollen sie die Überweisung halt stoppen.


    Zugewinnausgleich? wie lange dauerte die Ehe?


    Ach, und wen vertritt dieser Anwalt ?


    edy

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  • Mein Mann und ich haben uns an sich im guten getrennt, weshalb ich keinen Unterhalt von ihm haben wollte. Allerdings ist vor der Ehe einiges an Geld geflossen, damit die Ehe überhaupt möglich wurde, weshalb ich den Zugewinnausgleich gerne dennoch hätte. Gerne eben auch mit der Regelung über die KV Beiträge, damit es für ihn eher eine angenehmere Art ist.

    Wir waren 4 Jahre verheiratet, danach habe ich mich getrennt. Das Trennung Jahr endet Ende Februar, sodass wir bis zur Scheidung 5 Jahre verheiratet sind.


    Da mein Mann den Termin gemacht hat, wird der Anwalt erstmal ihn vertreten.

    Die Frage ist, ob es überhaupt möglich ist eine Regelung wie die mit den KV Beiträgen zu klären, wenn der Anwalt bspw. Nur ihn vertritt.


    Viele Grüße

    Resi

  • Hallo,


    Ein Zugewinnausgleich ( dieser Begriff ) ist nur für die Ehezeit vom Tag der Hochzeit bis zum


    Tag der Zustellung des Scheidungsantrages vorgesehen ( bei einer Zugewinngemeinschaft).


    Was vor der Ehe geflossen ist, gehört nicht in den Zugewinnausgleich (müsste also anders geregelt werden).


    Verteilt werden kann nur, was noch vorhanden ist.


    Wenn noch genug "Masse" vorhanden ist, kann man mit der Berechnung beginnen.


    Jeder hat ein Anfangs- und ein Endvermögen.


    Was war am Tag der Hochzeit vorhanden :


    bei dir ?


    bei ihm ?


    Was ist nun noch vorhanden:


    bei dir ?


    bei ihm ?



    Grüße


    edy

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  • Moin!

    Ich habe nichts und hatte auch nichts, er hatte nichts und er hatte zumindest bei unserer Trennung ein nettes Sümmchen angespart.

    Was er jetzt auf dem Konto hat, weiß ich natürlich nicht.

    Ich stelle mir nur die Frage, ob es sinnvoll ist bei sogesehen SEINEM Anwalt das ganze anzusprechen, denn wenn ich dann offiziell noch keinen Antrag auf Zugewinnausgleich stellen kann, kann er ja (wenn er das tun würde..) sein Geld zur Seite schaffen.


    Viele Grüße

    Resi

  • Hi,


    wie du richtig feststellst, ist es "SEIN" Anwalt. Sein Anwalt ist Interessenvertreter. Er wird nie gegen die Anweisung seines Mandanten mit Dir etwas zum Nachteil seines Mandanten vereinbaren. Natürlich kann man mit dem gegnerischen Anwalt verhandeln. Nur, dann sollte man familienrechtlich einigermaßen fit sein. Und wissen, wie man an so einen Fall rangeht. Und das weisst Du nicht. Du hast ja im Augenblick nicht einmal Fakten zu bieten. Eben z.B, was derzeit an Zugewinn da ist.


    Was wer beiseite bringt oder auch nicht, das interessiert nur sehr am Rande. Entscheidend ist, was zum Datum der Rechtshängigkeit da ist. Das muss belegt werden.


    Mein dringender Rat: ab zum eigenen Anwalt. Anders bekommst du das nicht gebacken.


    Herzlichst


    TK