JA berechnet Unterhalt falsch

  • Hallo,


    ich habe eine 10 jährige Tochter, welche bei der Kindesmutter (KM) lebt. Die KM hatte an unserem Wohnort die Beistandschaft des ab JA 2013 in Anspruch genommen. Es gab einen Titel 2013, welcher auf 110% des Mindestunterhalts festgelegt wurde gemäß der Düsseldorfer Tabelle von 2013. Grundlage der Eingruppierung waren Gehaltstufe 2 (105%) damals + Aufstufung, da ich nur meiner Tochter Unterhalt schuldig war. Soweit war das in Ordnung.


    2014 wurde dann mein zweites Kind in meiner neuen Partnerschaft geboren. Ich hatte damals nach der Geburt den Unterhalt bei 110% belassen - war in Ordnung für mich. 2015 ließ die KM erneut mein Einkommen prüfen und ich reichte auch den Nachweis zur Geburt meines Sohnes ein. Das JA setze den Unterhalt daraufhin auf 105% fest.


    2016 zog die KM mit ihrem neuen Partner in ein anders Bundesland 500 km von mir weg. Umgang mit meiner Tochter hatte und habe ich trotzdem, da es da nie Probleme mit der KM gab (Kind war mit uns öfters im Urlaub, verbrachte Zeit in den Ferien hier, hat ihr eigenes Zimmer hier). Was das betrifft gibt es bis heute keine Probleme.


    Nun hatte ich nach 4 Jahren vor paar Tagen Post mit der Info von JA am neuen Wohnort meiner Ex, mit der Info, dass die Beistandsschaft übernommen wurde und ich doch bitte ab Februar 110% des Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2020 zu zahlen habe, lt. dem Titel von 2013.


    Ich habe dem per Einschreiben widersprochen mit Verweis auf die Abänderung von 2015 durch das JA hier an meinem Wohnort (Schreiben von JA aus 2015 angefügt). Ebenso habe ich darauf hingewiesen, das es nach 2013 neue Abstufungen beim Gehalt gab in der Düsseldorfer Tabelle. 2013 wie 2015 war mein damaliges Gehalt mit ca. 1600 EUR netto Gehaltstufe 2 (105%), dem würde heute die Gehaltstufe 1 in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entsprechen - habe heute etwas unter 1900 EUR netto. Ebenso habe ich noch einmal die Geburtsurkunde meines Sohnes als Nachweis bei gefügt und um Neuberechnung gebeten.


    Ich bin bei eigener Berechnung von folgenden Eckdaten ausgegangen:

    - ca. 1850 EUR netto (unbereinigt) durchschnittlich, bin angestellt

    - zwei Kindern denen ich zu Unterhaltspflichtig bin

    - betroffene Tocher 10 Jahre


    und auf 322 EUR gemäß Düsseldorfer Tabelle 2020 gekommen (hälftiges KG wurde abgezogen) und hab dem JA mitgeteilt, dies vorbehaltlich der Neuberechnung zu überweisen, statt der 110 % (wären 365 EUR). 110% würden heute einem Gehalt von mindestens 1901 EUR + Aufstufung bzw. unter Berücksichtigung meines zweiten Kindes von über 2300 EUR netto unterstellen. Da liege ich ja bei Weitem drunter.


    Die Frage ist auch, wie kommt das JA auf einmal wieder auf 110%? Gibt es keine Austausch der Ämter untereinander? Meine Ex scheint nur den Titel von 2013 dort vorgelegt zu haben und die haben dann ohne weitere Prüfung mir den künftigen Unterhalt mitgeteilt.


    Kann es nun aber sein, dass das JA auf die 110% behaaren kann? Unterlagen habe ich ja nun wie gefordert eingeschickt zur Prüfung - sollte daher auch automatisch eine Neuberechnung erfolgen?Habe auf jeden Fall darum gebeten.


    Hatte nun solange Ruhe mit dem Thema und bin meinen Zahlungen immer gemäß Titel nachgekommen ... aber das Thema hat mich nun ganz schön aufgeschreckt =O. Denke im Notfall auch über eine Abänderungsklage nach.

  • Hallo,


    du solltest unbedingt auf eine Bereinigung deines Netto hinwirken.


    Die Düsseldorfer Tab. geht nicht vom Netto sondern vom bereinigten Netto aus.


    Außerdem ist dein Selbstbehalt für den Kindesunterhalt per 1.1.2020 gestiegen.


    edy

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  • Habe für mich nochmal gerechnet und kann mir jemand sagen ob meine Berechnung so stimmt?


    1832 netto Einkommen (Einkommenstufe 1 lt. DT 2020)

    - 5% Pauschalbetrag

    =1740,40 EUR bereinigtes Einkommen


    Unterhalt für Tochter (10 Jahre, lebt bei KM):

    322 EUR

    +

    Unterhalt für Sohn (6 Jahre, in meinem Haushalt)

    267 EUR


    = 591 EUR Gesamtunterhaltssumme


    1740,40 EUR - 591 EUR = 1149,40 EUR Kontrollbetrag


    - 1160 EUR Selbstbehalt = -10,60 EUR Unterdeckung (Mangelfall)


    Wenn ich das jetzt wichte müsste ich vom Mindestunterhalt 322 EUR meiner Tochter 5,67 EUR abziehen, so dass ich auf gerundet 317 EUR komme.


    Wäre das so richtig? Mir wäre jetzt der Mangelfall egal, ich würde schon den normalen Mindestunterhalt von 322 EUR zahlen, so wie ich es dem JA mitgeteilt habe.

  • Hallo,

    vielen Danke für eure Hinweise.


    Eine Frage hätte ich noch, wenn die KM, wie in meinen Fall, das JA beauftragt mein Gehalt usw. zu prüfen und nun anhand der Fakten rauskommt, dass ich eben nicht bei 110% einzustufen bin, sondern 100 - ändert das JA dann den ursprünglichen Titel ab, bzw wird die KM informiert dass der Titel zu hoch ist und sie muss aber Zustimmung auf Abänderung geben?


    Wie ist es in meinen Fall, wo bereits vor Jahren der Titel eigentlich auf 105% gesenkt wurde, welchen Bestand hat der Ursprüngliche Titel von 110%?

  • Guten Morgen.


    Du zahlst Unterhalt für deinen Sohn obwohl bei dir im Haushalt? Ist das wirklich so richtig?

    Müsstest du nicht Geld bekommen von der Mutter?


    MFG

  • Ast, das Kind, welches im Haushalt des Fragestellers lebt, geht doch in die Berechnung mit ein.


    @ MiamiVice: nein, ein Titel wird nicht automatisch abgeändert. Und, das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes, es wird nicht automatisch zu Lasten des Kindes eine neue Entscheidung fällen. Und nein, wieso sollten sich die Jugendämter insoweit austauschen?


    Was ich machen würde: eine Ablichtung des jüngeren Titels hinschicken auf die Neuberechnung hinweisen. Frage: ist der alte Titel außer Vollzug gesetzt oder existiert der noch? Dann haben wir nämlich ein Problem. Lies bitte mal durch, was in dem jüngeren Titel insoweit steht. Etwa: in Abänderung des Titels vom ..... oder was ähnliches?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,


    also wenn ich den Titel von 2013 mit 110% nun hernehme, welchen die KM dem neuen JA vorgelegt hat, dann ist ja mein Selbstbehalt lt. DT bei 1500EUR.


    Wenn ich nun für meine Unterhaltsberechtigten zwei Kinder die Stufe 3 mit 110% zu Grunde legen, dann komme ich auf 634EUR Unterhaltsanspruch.


    Bei 1740 EUR bereinigtem Netto wären dass ja 1740 EUR - 634 EUR = 1106 EUR (-394 EUR !!) was mir bleibt vs. 1500 EUR Selbstbehalt.


    Das muss doch selbst dem JA einleuchten, dass das schon rechnerisch nicht geht mit 110% ... um wenn man mal weiter spinnt und den Mangelfall betrachtet:


    394 EUR * 55,86 % (gewichtet auf betroffene Tochter), dann müsste ich ja 220EUR vom Unterhalt meiner Tochter abziehen, ergo theoretisch müsste ich nur noch 145 EUR (110%, Alterstufe 2 abzüglich 220EUR Mangelfall) zahlen. Das kann doch nun weiß Gott nicht im Interesse des Kindes sein ...