Unterhaltstitel lt. Düsseldorfer Tabelle 2015 vs. Düsseldorfer Tabelle 2020

  • Hallo,


    neben mein anderen Thread mal losgelöst eine grundlegende Frage:


    Es wurde ja mit der DT 2018 die Gehaltsgruppen 1 (bis 1500EUR, 100%) und 2 (1501EUR - 1900EUR, 105% ) aus den alten Tabellen reformiert als Gehaltsgruppe 1 (100%) zusammen gefasst.


    Wenn ich nun aus 2015 einen Titel habe der 105% besagt, dann sollte der doch aktuell lt. DT 2020 der Gehaltsstufe 1 mit 100% entsprechen (bis 1900EUR, 100%).


    Sehe ich das richtig? Sieht das auch das JA so?

  • Hi,


    wie es Dein Jugendamt sieht, kann ich in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht sagen.


    Im übrigen gibt es dynamische Titel und nicht dynamische. Die Titel, in denen Prozente angegeben sind, die sind in der Regel dynamisch. Da muss man dann gucken, auf was sich die Dynamik bezieht, und insoweit erfolgt dann eine automatische Anpassung.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo TK,


    ich hatte ursprünglich einen dynamischen Titel mit 110% aus 2013. 2015 habe ich lediglich ein Schreiben (KM hatte um Neuberechnung gebeten beim JA und einer Abänderung zugestimmt) vom JA bekommen, dass der Satz auf 105% gesenkt wird und die KM informiert wird.


    Im übrigen gibt es dynamische Titel und nicht dynamische. Die Titel, in denen Prozente angegeben sind, die sind in der Regel dynamisch. Da muss man dann gucken, auf was sich die Dynamik bezieht, und insoweit erfolgt dann eine automatische Anpassung.

    Die damalige Eingruppierung erfolgte 2013 gemäß Gehalt (105%) + Stufenerhöhung, weil zum damaligen Zeitpunkt nur ein Kind unterhaltsberechtigt war.

    2015 wurde dies eben auf 105% gesenkt, was meinem Gehalt entsprach und die Berücksichtigung der Geburt meines zweiten Kindes.


    Da aber mein Gehalt heute, was damals (2013 und 2015) Gruppe 2 (105%) entsprach heute eigentlich Gruppe 1 (100%) entspricht, weiß ich nun nicht, ob ich das einfach eigenmächtig umrechnen kann, trotz Titel mit (105%). Relevant ist das ja auch beim Selbstbehalt. Ich habe das zwar dem JA mitgeteilt, aber habe im Moment noch keine Reaktion (ist erst paar Tage her).

  • Hallo,


    vermutlich existiert der Titel von 2013 noch, da die KM diesen wohl dem JA am neuen Wohnort vorgelegt hat. Mir ist auch nicht bekannt, dass dieser zurück gegeben wurde. In meinen Unterlagen befindet er sich auch noch, neben den Schreiben vom JA aus 2015. Muss ehrlich gestehen, bin da auch extremst Laie auf dem Gebiet.


    Wenn ich jetzt den Titel von 110% als gegeben nehmen würde, dann kann ich doch aber wahrscheinlich nicht eigenmächtig den Zahlbetrag ändern, wenn ich den Selbstbehalt berücksichtige. Meine Tochter würde dann ja extrem weniger Unterhalt erhalten, was jetzt auch nicht in meinem Sinn wäre.


    Auf jeden Fall berechnet wahrscheinlich das JA im Moment neu, da die KM das JA veranlasst hat, meine aktuellen Daten zu prüfen. Interessant ist nur, wenn das JA eben auch zu meinem Ergebnis kommt, was dann geschieht.

  • Hi,


    das mit dem Laien kann ich uneingeschränkt unterschreiben. Nee, du kannst den Zahlbetrag nicht eigenmächtig ändern. Ich wiederhole meine Frage: ist im zweiten Titel eine Aufhebung des ersten Titels festgelegt?


    Es ist wurscht, was das Jugendamt im Augenblick berechnet oder es lässt. Wenn der erste Titel nicht außer Kraft gesetzt ist, dann muss das sofort, aber wirklich sofort geschehen. dasraus kann nämlich 30 Jahre vollstreckt werden, auch alle "Rückstände."


    Bitte, bitte erklär uns mal, was im zweiten Titel steht. Ob darin der erste Titel außer Vollzug gesetzt worden ist.


    Herzlichst


    TK

  • Hi TK,


    mir liegt nur ein Schreiben des JA vor, dass mein zukünftiger Zahlbetrag bei 105% liegt und die Mutter informiert wurde. im Vorfeld wurde um meine Unterlagen gebeten und mir wurde mitgeteilt, dass die KM einer Neuberechnung zugestimmt hat. Die Schreiben liegen mir alle im original vom JA vor. Ich werde heute nochmal mein örtliches JA kontaktieren und nach dem Stand des Titels fragen bzw. aushändigen lassen.

  • Okay, dann ist der ursprüngliche Ttitel noch in der Welt. so teile kann man verkaufen, vererben. Das geht natürlich gar nicht. Dein letzter Satz ist eigentlich der erste vernünftigste, den ich in diesem Zusammenhang hier von dir lese. Tu das sofort, unter Fristsetzung! So, und wenn das Teil aus derWelt ist, kann man sich überlegen, was man neu tituliert. Da helfen wir natürlich auch gerne.


    Herzlichst


    TK