Berechnung von Zugewinn, Ausgleichszahlung, Übernahmepreis Haus

  • Guten Abend in die Runde,


    ich befinde mich seit einigen Wochen in der Trennung und nun geht auf die Scheidung zu. Natürlich würde ich mir über kurz oder lang einen Anwalt nehmen. Bis dahin würde ich aber gerne wissen, ob meine folgende Berechnung (siehe Anhang) korrekt ist. Konkret geht es um die blau hinterlegten Werte. Wie ich auf den Betrag gekommen bin, habe ich daneben geschrieben. Kann mir jemand sagen, ob das so einigermaßen richtig gerechnet ist? Ich möchte erstmal nur eine grobe Tendenz wissen, damit ich absehen kann, in welche Richtung die Reise geht.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Kleine Ergänzung meiner konkreten Fragen:

    1) Der Punkt wo ich mir am unsichersten bin, ist das mit dem Betrag der von Person 1 and 2 gezahlt werden muss, wenn das Haus übernommen werden soll. Sind das wirklich knapp 140T€, obwohl so viel Anfangsvermögen da war und ja noch 200T€ Darlehnen offen ist? Das klingt so viel. Wäre zwar gut für mich, aber kann ich mir nicht vorstellen? Immerhin sind ja noch 200T€ Darlehen offen und ich hatte kaum Anfangsvermögen.



    2) Und was auch ziemlich bitter für meine Ex-Frau wäre, dass ja scheinbar ein negativer Zugewinn nicht "erlaubt" ist. Dann wird das auf 0 gesetzt. Ist das echt so? Oder muss ich "befürchten", dass sie noch einen Weg findet das zu umgehen?


    Danke!

    Gruß,

    Maik

  • Hallo Maik,


    Es gibt zwar ein negatives Anfangsvermögen, was ein Zugewinn ergeben kann,


    andererseits gibt es aber nur ein Endvermögen wenn noch tatsächlich etwas "positiv" vorhanden ist.


    Ich würde den Wert das Hauses folgendermaßen berechnen.


    Verkehrswert minus noch bestehender Kredite = rechnerischer Wert des Hauses.


    Bei 50:50 Eintragung ins Grundbuch, bekommt jeder die Hälfte in sein Endvermögen.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Guten Abend Edy,

    Danke für deine Rückmeldung!

    Was ist denn, wenn Person 2 (ich) weder im Grundbuch stehe noch jemals zur Tilgung der Kreditraten beigetragen habe? Steht mir dann trotzdem die Hälfte des Hauses zu, eben weil es während der Ehe gebaut wurde und wir ja zusammen lange darin gelebt haben?


    Gruß,

    Maik

  • Hallo,


    Wenn nur Person 1 im Grundbuch steht, dann gehört dieser das ganze Haus, und bekommt den Wert des Hauses (Verkehrswert minus Restkredite ) in sein Endvermögen.

    Hat Person 1 dadurch einen Zugewinn erzielt, muss Person 1 seinen gesamten Zugewinn mit Person teilen. (also nur den Zugewinn).


    Die Zugewinnberechnung hat eine Verjährungsfrist ( 3 Jahre nach rechtskräftiger Scheidung).


    edy

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