Gehaltsumwandlung in Langzeitkonto: welche Auswirkung hat dies auf die Berechnung des Bruttoentgelts?

  • Es gibt unterschiedliche Arten von Entgeltumwandlungen. Die Idee mit 552 Euro pro Monat ist interessant, aber ob sie auf den §16 SGB IV zutrifft, hmm...


    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Bei einer Entgeltumwandlung in eine z.B. Direktversicherung senkt der Angestellte sein Bruttoeinkommen dank der "8% Regelung", maximal um 6.624 EUR jährlich, 552 EUR monatlich. Bei einer Umwandlung in ein "Langzeitkonto" gibt es eine solche Begrenzung nicht.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Bei einer Entgeltumwandlung in eine z.B. Direktversicherung senkt der Angestellte sein Bruttoeinkommen dank der "8% Regelung", maximal um 6.624 EUR jährlich, 552 EUR monatlich. Bei einer Umwandlung in ein "Langzeitkonto" gibt es eine solche Begrenzung nicht.

    Danke Meg,

    soll das heißen, solch eine Umwandlung in ein "Langzeitkonto" wäre kein gesetzwidriger Weg, sein Brutto zu senken??!

  • ich habe das wegen Langzeitkonten unter #23 schon mal beantwortet


    was soll daran gesetzeswidrig sein.. vielleicht verstehe ich deine frage nicht

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen