Mutter verdient wesentlich mehr

  • Hallo, ich habe einen noch 5 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt. Ich habe 1600,- Euro netto, einen Konsumentenkredit und einen Leasingkredit (aufgenommen während der Beziehung).

    Die Mutter ist Beamtin, Netto 3500,- Euro und möchte Unterhaltsvorschuss beantragen. Nun habe ich gelesen, dass bei einem doppelten Verdienst der

    Vater keinen Kindesunterhalt zahlen muss. Stimmt dies? Wäre der Konsumentenkredit und die Leasingrate von meinem Netto abzuziehen ?

  • Hallo,


    Zitat von aus dem Netz

    Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, dass es bei einem hohen Einkommensunterschied der Eltern gerechtfertigt sein kann, dass der das Kind betreuende Elternteil auch den Kindesunterhalt ganz oder teilweise zu tragen hat. Dabei muss das Einkommen des betreuenden Elternteils das Einkommen des nicht betreuenden Elternteils mindestens um das Dreifache überschreiten.


    edy

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  • Danke für die Antwort


    Einige Oberlandesgerichte lassen bereits das doppelte Nettoeinkommen ausreichen (so z.B. das Oberlandesgericht Brandenburg). Das Oberlandesgericht Schleswig hielt in einer Entscheidung aus 2014 sogar ein höheres Einkommen von 500 € netto monatlich für ausreichend.


    Wie ist das mit dem Konsumkredit. Wir dieser angerechnet?

  • Hallo Solaplexus,


    tatsächlich gibt es Urteile, die bei erheblicher Abweichung der Einkünfte der Eltern auch den betreuenden Elternteil mit finanziell mit ins Boot holen oder sogar den Barunterhaltspflichtigen vollkommen entlasten.

    Z.B. hat das OLG Brandenburg (12.11.2018 – 13 UF 97/18) dies bei einer "bereinigten" Abweichung von mehr als 500€ so entschieden.

    Hier sind aber weitere Aspekte zu berücksichtigen.

    Welche Kosten hat der betreuende Elternteil für das Kind (Kita, Tagesmutter usw.), das wird natürlich auch abgezogen.

    Als Beamter wird vom Netto noch die PKV abgezogen, auch die für das Kind wenn bei der Mutter versichert, möglicherweise auch Altersvorsorge.

    Auch du möchtest ja dein Netto bereinigen, das sollte dann der Mutter auch zugestanden werden.

    Natürlich kannst du der Unterhaltsvorschusskasse erklären, warum du den Unterhalt nicht zahlen kannst und das die Mutter ein erheblich höheres Einkommen hat. Ob das in deinem Fall aber dazu führt, keinen Kindsunterhalt zahlen zu müssen, würde ich mal offen lassen.


    VG frase

  • Hallo,


    Ob du damit "durch kommst " bezweifel ich eher.


    Lass dich vom Anwalt beraten.


    Man wird prüfen ob du eine höhere Arbeitszeit oder einen Zusatzjob ausführen kannst.


    Ist dein Netto entsprechend bereinigt?


    edy

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  • Danke für eure Antworten. Mein Netto ist noch nicht bereinigt. Ich weiß auch nicht, was alles angezogen werden kann. Mein Konsumkredit, 300 Euro Rate? Meine Leasing Rate 191, Euro?

    Täglicher Weg, einfache Fahrt 45 KM, Arbeitszeit 40 Stunden.

  • Hallo,


    zur Bereinigung kannst du dich hier schon einmal einlesen,


    ggf. dann hier Fragen stellen.


    suche dir dein für dich zuständiges OLG raus, und dann unter Punkt Bereinigung


    https://hilferundumsfamilienre…der-olg-2010-2018-t6.html


    edy

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  • Hi,


    wie so häufig bei Unterhaltsfragen und "Lösungen" aus dem www. Zumindest mißverständlich. Vorsichtig formuliert. Es gibt keine mathematische Formel, die als Allzweckwaffe immer eingesetzt werden kann. Man muss sich gerade in diesen individuellen Entscheidungen zumindest durch das ganze Urteil lesen, nicht nur durch das Rubrum, da sieht man dann doch, dass das sehr individuelle Entscheidungen sind, also maßgeschneidert für den Einzelfall. Das muss man einfach wissen.


    Nun zu deinem Fall, ganz speziell: ich gehe nicht davon aus, dass eine totale Befreiung vom Kindesunterhalt raus kommt. Dein Konsumkredit ist deine Angelegenheit. Aber, dein Einkommen ist ja zu bereinigen, um berufsbedingte Aufwendungen, evtuell um zusätzliche Beträge für die Altersversorgung u.s.w. Die Leasing-Rate fließt in die Entfernungsberechnung (ich vermute mal, es ist ein PKW?) unter den berufsbedingten Ausgaben mit ein. Wenn man dann noch berücksichtigt, dass dss Kindergeld hälftig zu berücksichtigen ist, du einen Selbstbehalt hast, dann sollte die Leistung doch für dich erträglich sein.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe nun gelesen, dass die letzten 12 Monate (Gehaltsbescheinigungen) genommen werden. Ich habe letztes Jahr Teilzeit gearbeitet

    und erst seit Januar wieder Vollzeit. Wird jetzt das zu erwartende Einkommen genommen?

  • Hi,


    wieder so eine mißverständliche Auskunft. Die letzten 12 Monate incl. Sonderzahlungen und Steuerrückzahlung werden unter der Voraussetzung genommen, dass sich daraus auch das jetzige Einkommen so einigermaßen errechnen lässt. Bei Selbständigen werden übrigens die letzten drei Jahre genommen. Daraus ist klar, dass es eben um eine möglichst korrekte Greifbarkeit des zukünftigen Einkommens geht.


    Bei wesentlichen Veränderungen die nicht in die Berechnung eingeflossen sind, kann man jederzeit den Ist-Zustand überprüfen, auch wenn seit der letzten Berechnung keine zwei Jahre her sind. Bei dir hat sich eine wesentliche Veränderung ergeben, so dass aufgrund des Ist-Zustandes gerechnet wird.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort.


    Bei mir wird es dann wohl noch komplizierter, da ich ein Brutto plus variabler Provision habe. Heißt, ich verdiene zukünftig mal mehr, mal weniger.

    Da wird mir nichts weiter übrig bleiben, als mich einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.