ARGE verlangt Ehegattenunterhalt

  • Hallo,


    ich möchte an dieser Stelle eine Frage für ein gute Freundin stellen.


    Folgender Sachverhalt:


    - Frau war vor der Scheidung 12 Jahre mit Ihrem Mann verheiratet.
    - Ihre Ausbildung hat Sie auf Wunsch Ihres Mannes wegen Ehe und Schwangerschaft abgebrochen.
    - Sie hat sich aus folgenden Gründen scheiden lassen:
    Der Ehemann hat regelmäßig dem Alkohol zugesprochen und seine Frau beleidigt und beschimpft. Zuletzt ist er auch gelegentlich gewalttätig geworden. Auch ist kurz vor der Trennung rausgekommen, dass er seit Jahren regelmäßig mit verschiedenen Frauen fremdging. ... Jetzt mag die Frage kommen "Warum ist sie nicht früher gegangen?". Dazu lässt sich nur sagen, dass er so ein "gewisses etwas" und ein Talent hat, sehr überzeugend anderen Schuld einzureden und selbst mit "weißer Weste" darzustehen. Darauf ist nicht nur seine Frau, sondern seine komplette Verwandschaft reingefallen.
    - Das gemeinsame Kind wohnt bei der Mutter.
    - Er war bis zur Trennung der Hauptverdiener. Im Nebenerwerb hatte das Ehepaar Einkommen aus Obstanbau. Neben der Hausarbeit und der regelmäßigen Feldarbeit für den Nebenerwerb hatte die Frau (eist in den Wintermonaten) Aushilfjobs um das gemeinsame Einkommen aufzubessern.
    - Bei der Scheidung wurde der Mann zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
    - Bis heute (3 Jahre nach der Trennung / 2 Jahre nach der Scheidung) hat er jedoch keinen Cent Unterhalt gezahlt; weder für seine Frau noch für seine Tochter (Zitat von Ihm nach der Scheidung: "Du wirst nie Geld von mir sehen. Warts ab, du wirst noch für mich zahlen müssen. Du wirst mich auf Knien anflehen, dass ich dich in Ruhe lasse."). Nach der gerichtlichen Zahlungsaufforderung wurde er "plötzlich" krank und konnte daher mangels ausreichendem Einkommen keinen Unterhalt zahlen. Als er merkte, dass das Geld vom Amt ihm nicht reicht, hat er ein paar Monate später wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen. Kurz darauf erhielt er Post vom Jugendamt wegen des ausstehenden Kindesunterhalts; (wie eigentlich jeder erwartet hat) traten genau zu dem Zeitpunkt seine Krankheitssymptome wieder auf und er war erneut arbeitslos. Die Krankheit scheint jedoch nur vorgetäuscht, denn er wird regelmäßig bei Tätigkeiten gesehen, die er mit seiner Krankheit angeblich gar nicht machen kann. Leider stellt er es so geschickt an, dass man ihm nichts nachweisen kann. Nahezu SEINE komplette Familie steht mittlerweile auf Seiten seiner EX. Aussagen der Familie waren allerdings vor Gericht nicht "erwünscht" (wg. angeblicher Befangenheit).
    - Die Frau wollte nicht vom Unterhalt abhängig sein und hat sofort nach der Trennung eine Ausbildung begonnen, die sie jetzt abgeschlossen hat. Bis dahin wurde Sie von der Arge unterstützt.
    - Die Frau hat jetzt ein Einkommen von etwa 1300 € und zahlt davon Miete und die monatlichen Kosten für sich und ihre Tochter.
    - Zwischenzeitlich hat sie auch einen neuen Partner, mit dem sie demnächst zusammenziehen will.
    - Jetzt meldet sich bei ihr die ARGE, die Ihrem Ex Arbeitlosengeld zahlt und verlang von Ihr den Ehegattenunterhalt. Bei Ihrem Einkommen wird da jetzt noch nichts rauskommen, aber sobald sie mit ihrem neuen Partner zusammenzieht, wird sein Einkommen meines Wissens für Ihren Unterhalt mit angerechnet, so dass von ihrem Einkommen tatsächlich ein möglicher anteiliger Unterhaltbetrag errechnet wird.
    - Ihr Ex-Mann wurde etwa 1 1/2 Jahre nach der Trennung Vater von Zwillingen und lebt mir seiner neuen Partnerin (mietfrei) im Haus seiner Eltern.
    - Beide (Mann und neue Partnerin) bekommen Harz 4. Keiner zeigt auch nur das geringste Interesse arbeiten gehen zu wollen. Sie kann angeblich wegen Kinderbetreuung nicht und er wegen seiner angeblichen Krankheit. Aber jeden Tag in der Garage kistenweise Wein und Bier trinken können Sie.
    - Seinen Obstanbau macht er übrigens weiter; hat daraus (offiziell) aber so gut wie keine Einnahmen. Bäume schneiden, Hacken usw. geht aber seltsamer Weise trotz Krankheit. Trotz mehrfacher Anzeigen scheint das aber weder die Arge noch sonst ein Amt zu interessieren.


    Kurz gesagt ER legt sich auf die faule Haut (Zitat von Ihm: "Ich weiß gar nicht warum ihr alle arbeiten geht. Mit Harz 4 und Kindergeld hab ich jeden Monat mehr als ihr.") und SIE wird "bestraft" für eine verkorkste Ehe Unterhalt an ihren arbeitsscheuen Ex-Mann zu zahlen.


    Jetzt zur Frage:


    Darf die Arge ohne gerichtliches Urteil den Unterhalt einfordern und gibt es eine Möglichkeit/Rechtsgrundlage, dass Sie nicht für Ihren Ex-Mann zahlen muss?


    Sie will noch nicht mal Geld von ihm haben, fände es allerdings nicht schlecht, wenn er endlich die finanzielle Verantwortung seiner Tochter gegenüber wahrnehmen würde.


    Bevor hier irgendwelche Kommentare kommen wie "einseitige Darstellung" zugunsten der Frau, möchte ich nur darauf hinweisen, dass das zuvor beschriebene nur ein sehr kleiner Bruchteil von dem ist, was ER sich alles erlaubt hat. Ich kanns beurteilen. Denn ich bin leider Gottes mit IHM verwandt.

  • Hi Tim_Bo,


    also wenn ein Unterhaltstitel für die Ex-frau oder das gemeinsame Kind besteht, so kann daraus vollstreckt werden. Man muss den Gerichtsvollzieher beauftragen. Zahlt er allerdings für das Kind nicht, so tritt das Jugendamt in Vorleistung und der Unterhaltsanspruch des Kindes kann von dem Jugendamt gegen den Unterhaltsschuldner geltend gemacht werden.


    Der Ex-Mann hat offensichtlich keinen Unterhaltstitel, also kein Urteil, aus dem sich eine Unterhaltspflicht der Ex-Frau ergibt.
    Solange kein Unterhaltstitel vorhanden ist, kann die ARGE auch keine Zahlung von Unterhalt verlangen, denn es ist bei so einem Sachverhalt auch davon auszugehen, dass überhaupt kein Anspruch auf Unterhalt des Mannes besteht.
    Die Arge kann aber, wenn Sie Hartz IV an den Mann zahlt, eventuelle Unterhaltsansprüche auf sich überleitetn und sie geltend machen. Im Klartext heißt das: sie kann eine Unterhaltsklage erheben, die aber meiner Ansicht nach in so einem Fall keine Erfolgsaussichten hat. Solange kein Unterhaltstitel besteht, besteht keine Veranlassung der Frau, irgendeine Zahlung zu leisten. Das ist meine persönliche Meinung, klar.


    Gruss,


    Ludwig