Volljährigkeit und Ausbildung kommt

  • Hallo,

    der Sohn meines Mannes (lebt bei seiner Mutter) wird im Dezember 18 Jahre alt und startet im August vorraussichtlich seine Ausbildung im Handwerk. Auf was müssen wir uns im Unterhalt einstellen? Wir zahlen um und bei 500 Euro monatlich an die Mutter. Darf der Unterhalt ab dem 18. Lebensjahr direkt ans Kind gezahlt werden? Verringert sich die Summe erst ab Ausbildungsbeginn? Muss die Mutter ab dem 18. Lebensjahr auch was zum Unterhalt beitragen?

    Ich bedanke mich im Voraus und hoffe auf Antwort.


    Viele Grüße

  • Hallo Enidan,


    die Mutter muss falls leistungsfähig, sich am Unterhalt für den Sohn , ab Volljährigkeit, beteiligen-


    Wo wird der Sohn leben ? bei Mutter,oder in eigener Wohnung?


    Auf seinen Unterhaltsbedarf wird das volle Kindergeld so wie der Azubi.Lohn angerechnet.


    edy

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