Vater muss mach erneute Prüfung durch das Jugendamt mehr Kindesunterhalt zahlen

  • Hallo,

    der Vater meiner Kinder (13/16) verdient sehr gut und ich zahle ihm zusätzlich Miete, da wir momentan noch einen Bereich seines Hauses bewohnen. Er wohnt dort nicht, wir waren auch bis vor einem Jahr verheiratet. Er zahlt auch Unterhalt für die Kinder. Aber das Geld ist immer wieder Thema, da ich es angeblich nur für mich ausgebe usw.. Er droht auch immer wieder das Wechselmodel zu beantragen, damit er nicht Unterhalt an mich zahlen müsste. Er hat war auch nicht ehrlich dem Jugendamt gegenüber was seine Wohnverhältnisse angeht und der zusätzlichen Mieteinnahmen durch mich. Ich habe jetzt nach 2 Jahren der Erstprüfung eine neuerliche Prüfung angestrengt durch das Jugendamt. Er muss jetzt wesentlich mehr zahlen, als er es sonst getan hat.

    Das Jugendamt hat ihn auch aufgefordert sich titulieren zu lassen. Ich weiß schon jetzt, dass er das nicht machen wird.


    Macht da ein Rechtsstreit Sinn, er zahlt ja schon für seine Kinder. Das Jugendamt meinte ich könnte froh, dass er überhaupt zahlt.


    J.

  • Hi,


    in Ermangelung irgendwelcher Zahlen ist das etwas schwierig mit dem Rat, ich habe leider keine Kristallkugel zum wahrsagen. Die Angabe, er verdiene sehr gut, das ist doch arg relativ. Da muss sauber gerechnet werden, anhand der bereinigten Einkünfte aus den letzten 12 Monaten. Ob die Mieteinnahmen anzurechnen sind, auch das können wir hier nicht einschätzen. Es kann nämlich sein, dass unter Berücksichtigung der Kredite, des Finanzmodells in der Ehe nichts anzurechnen ist. Außerdem muss die Berücksichtigung der Mieteinnahmen nicht zwingend zu einer Erhöhung des Unterhalts führen. Die Gehaltsstufen sind ja doch recht weit gefasst.


    Wechselmodell heisst nicht, dass er gar nichts zahlen muss. Er würde dann für den halben Monat Unterhalt zahlen, du umgekehrt nach deinen Verdiensten an ihn den anderen halben Monat. Eine Nullnummer wird daraus nur, wenn die Verdienste nach Bereinigung gleich sind. Vorsichtshalber weise ich noch darauf hin, dass das Wechselmodell kein Sparmodell ist, sondern die teuerste Option, die es gibt. Denn letztlich hat man dann doch alles doppelt: Garderobe, PC u.s.w. Das wird häufig unterschätzt, und scheitert dann schon daran.


    Wenn du mit dem Jugendamt nicht zurecht kommst, dann kündigst du die Beistandsschaft und nimmst dir einen Anwalt.


    Herzlichst


    TK