Elternunterhalt, eigene Altersvorsorge

  • Guten Tag,

    nach mehreren Krankenhausaufenthalten meiner Eltern und der momentanen Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung, steht nun die Suche nach geeigneten Pflegeheimplätzen an.

    Jetzt geht es um die Finanzierung:

    Meine Eltern beziehen nur gemeinsam eine kleine Rente. ca. 1800 € monatlich.

    Mein Jahresbruttoverdienst laut Steuerbescheid liegt bei 47.000 Euro. Somit fällt eine Unterhaltspflichtsprüfung wohl nicht an.

    Ich stehe als Endfünfziger, mit 39 Berufsjahren, selbst in absehbarer Zeit vor dem Renteneintritt.


    Da ich immer gut gespart habe, kein Eigentum habe, beläuft sich meine Altersvorsorge auf ca.190.000 Euro.

    Sparguthaben, Tagesgeldkonto, Fonds, Sparverträge usw.


    Meine Frage lautet:

    Findet vom SA eine Prüfung meines Vermögens statt ?


    Wenn ja, wieviel Jahre der Berufstätigkeit werden tatsächlich zur Berechnung meiner Altersvorsorge angerechnet ?

    Habe gelesen das Pauschal 35 Jahre anerkannt werden...??

    Die Regelung 5 % vom jetzigen Jahresbrutto mit jährlicher 4 % Verzinsung (Zinseszins) ist mir bekannt.


    Gruß

    tony

  • Hallo Toni, willkommen hier im Forum.

    Findet vom SA eine Prüfung meines Vermögens statt ?

    Das ist im AEG nicht vorgesehen.


    "Die 100.000 Euro-Grenze umfasst das gesamte Jahresbruttoeinkommen. Das bedeutet, dass auch sonstige Einnahmen wie aus Vermietung, Verpachtung oder Wertpapierhandel als Einkommen im Sinne der 100.000 Euro-Grenze zu berücksichtigen sind.

    Vorhandenes Vermögen wird dabei nicht berücksichtigt."
    Quelle: siehePunkt 15 https://www.bmas.de/DE/Themen/…en-entlastungsgesetz.html


    VG frase

  • Hallo,


    ich möchte noch eine weiterführende Frage zu meinem Sachverhalt stellen.


    Was passiert denn mit dem Vermögen, wenn ich Rentner bin (oder schon wäre). Ich habe gelesen, dass dann aus meinen Altersrücklagen ein fiktives Einkommen gerechnet wird.


    Frage: stimmt das? und wie wird das berechnet, wenn ich mit 64 Jahren in Rente gehen würde.


    Wäre es möglich, dann einen Teil der Ersparnisse meiner Frau /Schwiedertochter zukommen zu lassen ?

    Und wie würde zu ihrem Renteneintritt 2 Jahre später verfahren ? (Nach heutigem Stand)


    Danke vorab.


    Gruß

    Tony



  • Eigentlich ist deine Frage schon unter #2 beantwortet :)

    Ich sehe in deinem Beispiel keine Anzeichen dafür, dass du nach dem §16 SGB IV über 100T Euro kommst und dein Einkommen nach diesem Paragraph ist stand heute entscheidend. Vereinfacht dargestellt, es ist nicht zu erwarten dass du im Rentenalter einen Steuerbescheid haben wirst in dem dein Einkommen über 100T liegt


    Wenn du dir jetzt vorsichtshalber Gedanken über das Vermögen machst, mag es zwar nachvollziehbar sein, aber man kann wirklich sehr schlecht in die Zukunft schauen und festlegen wie die Ämter agieren werden und wie die Rechtslage sein wird. Aktuell hast du keinen akuten Handlungsbedarf


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • wenn das zu versteuernde Einkommen unter der 100.000 € Grenze liegt, egal ob als Arbeitnehmer oder Rentner, dann spielt das Vermögen keinerlei Rolle, es können auch Millionen Euros sein


    eine Umrechnung des Vermögens in eine "Rente" findet nie statt, so ist die Rechtslage

  • wenn ich Rentner bin (oder schon wäre). Ich habe gelesen, dass dann aus meinen Altersrücklagen ein fiktives Einkommen gerechnet wird.

    dachte, dass als Rentner andere Maßstäbe zur Berechnung angesetzt werden.



    Ich vermute, du hast sowas gelesen, wenn es um UHP-Rentner geht, die Elternunterhalt zahlen müssen/mussten und wo es um die Berechnung der Leistungsfähigkeit ging.


    In deinem Beispiel geht es aber vor allem darum *ob* du 100T übersteigst oder nicht, die Antwort darauf hast du bereits :)


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • In deinem Beispiel geht es aber vor allem darum *ob* du 100T übersteigst oder nicht,

    Man kann wohl davon ausgehen, das zukünftige Rentner immer eine Steuererklärung abgeben müssen. Hier nochmal der Hinweis auf die Gesamtsumme der Einkünfte, denn Rentner haben oft sehr geringe Werbungskosten.

    Wenn man seinen Lebensabend plant, dann soll es auch Leute geben, die eine schöne Rücklage dann zur Aufbesserung der Alterseinkünfte einsetzen. Hier lauern dann schon Fallen, wenn man das "Vermögen" entsprechend arbeiten lässt.


    VG frase

  • Man kann wohl davon ausgehen, das zukünftige Rentner immer eine Steuererklärung abgeben müssen


    abgeben an das Finanzamt ?


    jedenfalls nicht (immer) dem SHT vorlegen müssen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Meg,


    natürlich meinte ich die Abgabe an das Finanzamt.

    Mein Hinweis bezog sich auf Konstellationen, wo dann plötzlich auch in Einzelfällen die Grenze gerissen werden könnten.

    Hier reicht es ja schon aus, wenn durch besondere Umstände (Verkauf von Immobilien in der Spekulationszeit oder Gewinne durch Wertpapiere etc.)

    die Gesamteinkünfte über die Grenze schießen lassen.

    Ich befürchte auch, das in Zukunft ein Abgleich der Finanzdaten zwischen den Behörden automatisiert werden wird.


    VG frase