Unterhalt Sparvereinbarung

  • Hallo zusammen,


    Ich Weiss nicht ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bekomme Kindesunterhalt von dem Vater meines Sohnes. Vor 3 Jahren gab es eine Erhöhung um 60 Euro. Wir haben per Vertrag festgehalten, daß er das a Geld in meinem Namen für unseren Sohn spart. Schriftlich natürlich, ich kann jederzeit widerrufen. Nun ist es aber so, daß sein Vater alleine bestimmt, wann er das Geld und wofür er es bekommt. Das ist doch nicht rechtens, oder? Ich meine das Geld steht ja mir zu. Er lässt mich nicht mitbestimmen. Kann ich dagegen angehen? Unser Sohn möchte mit dem Führerschein anfangen, aber sein Vater weigert sich.

  • Hallo,


    warum sparst du das Geld nicht selbst? (vom vollen Unterhalt).


    edy

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  • Wenn es sich um den Unterhalt für deinen Sohn handelt, steht ihm das Geld uneingeschränkt zu.

    Was ich nicht ganz verstehe ist deine Aussage, daß er "das Geld in meinem Namen für unseren Sohn spart".

    Er kann das Geld ja nur unter seinem Namen anlegen, oder wie wurde das genau gemacht?

  • Hallo,


    Ich habe mich falsch ausgedrückt. Mit meinem Einverständnis spart er es. Vertraglich festgehalten und jeder Zeit widerrufbar. Er hatte es mir damals so vorgeschlagen, das er das dann spart. Ich hab mir nichts böses dabei gedacht, da wir ja auch einen Vertrag haben. Das ist Geld das meinem Sohn zusteht. Und eigentlich hat er nicht allein darüber zu bestimmen. Was ich gestern aber noch erfahren habe ist, daß er wohl nur 30 Euro spart und 30 seine Frau. Wie die beiden das vereinbaren ist mir egal, solange es auf 60 Euro kommt. Nur sie verbietet jetzt meinem Sohn den Führerschein, weil es ja ihr Geld wäre, das sie dazu gibt. Meiner Meinung hat sie kein Recht dazu. Ihr persönliches Pech. Oder sehe ich das falsch?

  • Hi,


    ich weiss nicht, wie alt der Sohn ist. Volljährig, noch minderjährig? Außerdem würde ich den Vertrag sofort kündigen, damit zumindest für die Zukunft alles klar ist. Aber gib uns erst einmal diese Auskunft, dann geht es weiter.


    Gauss, eine kleine Berichtigung: wenn das Kind minderjährig ist, kann das Kind nicht uneingeschränkt über das Geld verfügen.


    Herzlichst


    TK

  • Ich muss gerade schmunzeln, hatte eine ähnliche Regelung mit meiner Ex ohne Vertrag usw., weil ich eine Vermögensvorsorge für meine Kinder wollte.

    Die Mutter hatte es damals nicht für notwendig angesehen und gesagt, "mach mal".

    Mein Rechtsbeistand hatte mir auch erklärt, das es eine gute Idee wäre und ich so die volle Kontrolle behalte.

    Mit 18 haben die das Geld bekommen, es lief vorher aber auch auf meinen Namen.


    Fakt bleibt, das den Kindern dieser Teil des Unterhaltes zusteht, wenn nicht über den gültigen Satz hinaus gespart wurde.


    Gibt es nicht eine Möglichkeit, den Teil der durch den Vater gespart wurde, auszuzahlen und den Rest mit 18?


    VG frase

  • Wenn schriftlich 60 € vereinbart sind, dann müssen auch 60 € ausbezahlt werden.

    Ein Anwalt wird das schon regeln.

    Blöd nur, dass der dann wieder einiges kostet.


    Ich verstehe vor allem nicht: Es ist doch SEIN Kind! Warum will er ihm denn jetzt nicht das Geld zukommen lassen, was er extra für ihn gespart hat.