Vater Pflegefall, Mutter insolvent: Wie kann es weitergehen?

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hoffe, ihr seid gut ins neue Jahr gestartet!


    Ich versuche im Folgenden die aktuelle Situation in meiner Familie bestmöglich wiederzugeben und hoffe auf den einen oder anderen Rat. Danke schon einmal!


    Mein Vater hatte vergangenes Jahr einen schweren Schlaganfall. Der MDK hat sich lange Zeit mit der Einstufung gelassen, er hat nun Pflegegrad 5 bekommen.

    Papa ist seit wenigen Monaten in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, der monatliche Eigenanteil hierfür beläuft sich auf ca. 2.700 EUR im Monat.


    Diese hat meine Mutter bisher "irgendwie zusammengekratzt".

    Nun aber ist ihr Konto heillos überzogen, die Bank bedient auch keine Lastschriften mehr. (Das heißt, sie hat auch kein "Schonvermögen" mehr zu


    Problem: Die Bearbeitung sämtlicher gestellter Anträge lässt auf sich warten, aktuell erhält meine Mutter weder Papas beantragte Rente noch Sozialhilfe.

    Grund: Mama hat bei der Stellung des Sozialhilfeantrags leider ein noch nicht eingetroffenes Erbe als Einkommen erwähnt. Papa soll irgendwann (nach Beilegung eines langwierigen Erbschaftsstreits) ein Erbe von ca. 30.000 EUR erhalten.

    Das Sozialamt argumentiert nun natürlich, dass keine Bedürftigkeit bestehe und zahlt nichts aus. Logisch, Mama hätte das ausstehende Erbe nicht erwähnen dürfen/ sollen, aber es ist schon krass, dass so viel vorauseilende Ehrlichkeit so brüsk bestraft wird. Immerhin die Rente wurde nun bewilligt, wird aber erst zum 01.04. ausbezahlt. Sie beläuft sich auf ca. 1.600 EUR, deckt also die Heimkosten bei Weitem nicht.


    Meine Mutter hat nur einen Job auf 450-Euro-Basis.


    Mein Bruder wohnt noch bei ihr, er und ich sind aufgrund des Angehörigen-Entlastungsgesetzes jedoch formal raus und auch auf freiwilliger Basis nicht fähig, weitere außer unseren eigenen Lebenshaltungskosten zu decken.


    Meine Eltern haben ein gemeinsames, noch nicht ganz abgezahltes Einfamilienhaus, die Restschuld wollte Papa mit dem erwarteten Erbe begleichen.

    Im Haus wohnen Mama und mein volljähriger, ebenfalls arbeitender Bruder. Es war eigentlich geplant, Papa nach Haus zu holen, um ihn dort zu pflegen.

    Das geht nun ja aber vielleicht nicht mehr, weil Mama das Haus verkaufen muss, um ihre laufenden Kosten zu decken?!


    Mir ist bewusst, dass das Eigenheim das einzige noch verbleibende Vermögen meiner Eltern darstellt und daher verlangt werden kann, dass es veräußert wird...

    Aber: Gibt es hier nicht auch "Schonvermögen"? Zumal wenn Mama mit meinem Bruder darin wohnt und sie Papa zu sich holen wollen.


    Mir will nicht in den Kopf, wie es nun sein soll, dass man wegen eines 30.000-Euro-Erbes, das vielleicht erst in einigen Jahren ausbezahlt wird, jetzt sein Haus verkaufen muss, um dann Miete zu bezahlen, die teurer ist als die monatlichen Raten fürs Haus...


    Habt ihr Tipps, wie man aus dieser verfahrenen Situation das Beste machen und erreichen kann, dass das Haus nicht verkauft werden muss?


    Das Schlimme ist tatsächlich dieser elendige Erbschaftsstreit, der theoretisch noch Jahre dauern kann... :-(


    Danke,

    eure verzweifelte Twentysomething

  • Guten Abend Twentysomething,


    wenn das Haus deiner Eltern eine angemessene Größe hat, steht es der Mutter als Schonvermögen zu.

    Es muss also nicht unbedingt verkauft werden. Natürlich hat der SHT das Ziel, seine Sozialleistungen zurückzufordern.

    In diesem Fall kann das Haus dann später nicht mehr vererbt werden, sondern geht an den SHT, abzüglich der möglichen Verkaufsüberschüsse.

    In eurem Fall kommt noch eine andere Sache hinzu, denn es wohnt noch eine weitere Person im Haus.

    Hier könnte das Amt argumentieren, das eine Mietzahlung angemessen wäre. Das wäre dann Einkommen der Mutter und des Vaters und könnte für den Fehlbetrag eingesetzt werden.

    Gibt es denn schon einen ablehnenden Bescheid über die Sozialleistungen?

    Wer hat den Heimvertrag unterschrieben?

    Hast du mal einen Pflegeberatung aufgesucht, falls es doch noch im Elternhaus versucht werden sollte?


    VG frase

  • Hi,


    Pflegegrad V zu Hause, das ist kaum zu stemmen. Zumindest nicht allein. Das funktioniert gar nicht, und wenn, dann nur mit tatkräftiger (teurer) Unterstützung von Fachpersonal. Ich habs in meinem Umfeld erlebt, da waren im -Zweischichtsystem eine Pflegekraft vor Ort anwesend, lebte dort, ein Pflegedienst kam zusätzlich 2x am Tag, dazu dann noch eine Nachtwache. Die Familie ist an dieser Situation förmlich zerbrochen. Überschätzt euch da nicht. Wenn sich der Vater im Pflegeheim gut fühlt, lasst ihn da, wo er ist.


    So, jetzt zum juristischen Teil. Hier müssen wir zwischen Ansprüchen der Mutter und Ansprüchen des Vaters unterscheiden. Ich gehe davon aus, dass das Haus beiden zu gleichen Teilen gehört, also beide im Grundbuch stehen. Da die Rente des Vaters vermutlich direkt an das Sozialamt oder die Pflegeeinrichtung geht, sie wohl noch unter dem Altersrentenalter liegt (?), hätte sie aufstockend einen Anspruch auf ALG II. Bitte beim Job-Center einen Termin ausmachen, beraten lassen. Es kann sogar sein, dass das JC sich sogar anteilig an der Verzinsung des Hauses finanziell beteiligt, auch an den Nebenkosten. Ihr Verdienst wird anteilig mit angerechnet, 100 € sind frei, bei jeden weiteren 100 €, die sie verdient, sind dann 20 € nicht anrechenbar. da muss also mal spitz auf den Punkt gerechnet werden. Auch wie der Sohn, der bei ihr lebt, in die Berechnung eingeht. Da gibt es zwei Alternativen, wenn Bedarf besteht, erkläre ich das noch.


    So, nun zum Vater. Auch hier ist das Haus wahrscheinlich unerheblich, allerdings würde das Sozialamt wahrscheinlich eine Hypothek zu seinen Lasten eintragen, die dann evtl. nach seinem Tod zu bedienen ist, ist letztlich eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich hat der Vater aber auch ein Schonvermögen, welches nicht anrechenbar ist. Wie hoch das beim Vater ist, ist altersabhängig. Da müsste mal gerechnet werden. Der Rest des Erbes ist anrechenbar, sofern der Vater der alleinige Erbe ist, nicht die Mutter. Ich würde (ich hoffe, die Frist ist noch nicht vorbei) Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, bitte per Einschreiben, begründen, dass das Erbe noch nicht realisiert ist (wieso ist es noch nicht ausgezahlt), außerdem anbieten, diesen Erbteil an das Sozialamt abzutreten, gleichzeitig auf die Dringlichkeit hinweisen.


    Letztlich ist dieser Fall von vornherein völlig falsch angegangen worden. Aber erklär uns zunächst vielleicht noch, wieso das Erbe noch nicht ausgezahlt ist, was ist da der genaue Stand?


    Herzlichst


    TK

  • Problem: Die Bearbeitung sämtlicher gestellter Anträge lässt auf sich warten, aktuell erhält meine Mutter weder Papas beantragte Rente noch Sozialhilfe.

    Grund: Mama hat bei der Stellung des Sozialhilfeantrags leider ein noch nicht eingetroffenes Erbe als Einkommen erwähnt. Papa soll irgendwann (nach Beilegung eines langwierigen Erbschaftsstreits) ein Erbe von ca. 30.000 EUR erhalten.

    Das Sozialamt argumentiert nun natürlich, dass keine Bedürftigkeit bestehe und zahlt nichts aus. Logisch...


    Nein, nicht logisch. Zugespitzt formuliert, könnte man meinen, das Amt nützt eure Situation und vielleicht auch Unwissenheit aus, natürlich "im Interesse der Allgemeinheit".

    Jetzt aber weg mit (meiner) Polemik, ich muss auch zugeben, dass ich ohne alle Einzelheiten eures Falles zu kennen mich jetzt schon etwas krass äußere.


    Ich würde zwar aktuell dir keine langfristige nachhaltige Empfehlungen geben können, aber kurzfristig um die Lage zu entschärfen, könnt ihr beim Amt ein Darlehen beantragen, zumindest solltet ihr die (nicht garantierte) Möglichkeit kennen und einschätzen

    Zitat

    SGB 12,

    § 91 SGB XII Darlehen


    Soweit nach § 90 für den Bedarf der nachfragenden Person Vermögen einzusetzen ist, jedoch der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich ist oder für die, die es einzusetzen hat, eine Härte bedeuten würde, soll die Sozialhilfe als Darlehen geleistet werden. Die Leistungserbringung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird.


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    bei der finanzielle Situation sehe ich Probleme mit einem Darlehen. Es besteht m.E. ein Anspruch auf die Aufstockung des Pflegebedarf durch das Sozialamt. Was mich stutzig macht, das ist, dass das Erbei zwar existieren soll, aber nicht ausgezahlt ist. Wahrscheinlich ist das Sozialamt auch von der sofortigen Bezahlung ausgegangen.


    Deshalb ja meine Frage nach dem Stand des Erbschaftsverfahrens. Denn wenn sie da angegeben hat, Erbschaft als Vermögen, dann geht natürlich jeder davon aus, dass das Geld eben jetzt kommt, denn Erbschaften haben es so an sich, dass sie sofort fällig sind. Wichtig ist jetzt, dass der Widerspruch rechtzeitig eingelegt wird, das ganze vernünftig begründet wird.


    Bisher ist der Fall ja völlig falsch angegangen worden. Aber wichtig für die Einschätzung für mich ist zunächst einmal der Stand der Erbschaftssache.


    Herzlichst


    TK

  • Mir will nicht in den Kopf, wie es nun sein soll, dass man wegen eines 30.000-Euro-Erbes, das vielleicht erst in einigen Jahren ausbezahlt wird, jetzt sein Haus verkaufen muss, um dann Miete zu bezahlen, die teurer ist als die monatlichen Raten fürs Haus...


    Habt ihr Tipps, wie man aus dieser verfahrenen Situation das Beste machen und erreichen kann, dass das Haus nicht verkauft werden muss?


    Deine Frage gehört eigentlich nicht in den Bereich "Elternunterhalt", sondern "Ehegattenunterhalt" oder vielleicht auch in irgendein "Sozialhilfe-Pflege-Forum" (was nicht automatisch heißt, dass es ein gutes Forum dafür gibt)


    So oder so, ich sehe aus der Beschreibung nicht, dass ihr schon aufgefordert worden wäret das Haus zu verkaufen. Ich verstehe es eher so, dass ihr euch Gedanken darüber macht, und das aus guten Gründen, weil die "Drohkulisse" ja nicht zu leugnen ist.


    Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll die Frage wie man "erreichen kann, dass das Haus nicht verkauft werden muss" dem Amt stellen. Hört sich vielleicht naiv an, aber kostet euch auch nichts und schadet auch nicht. Ich denke, es könnte vielleicht auf eine Art Beleihung des Hauses hinauslaufen.


    grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg,


    es gibt in dieser Richtung höchstrichterliche Rechtsprechung. Solange der Ehepartner noch in dem Haus wohnt, muss es nicht verkauft werden, deshalb ja mein Hinweis auf die Hypothek, die aber auch nur die Hälfte des Mannes betrifft. Das steht doch im Augenblick gar nicht zur Debatte.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo frase,


    vielen Dank für deine Antwort und komme auf deine Rückfragen zurück, nicht ohne Gegenfragen :-)


    Gibt es für dieses "angemessen" feste Größen oder handhabt das jedes Sozialamt anders?


    Nein, es gibt noch keinen ablehnenden Bescheid über Sozialleistungen, nur vom Sozialamt die Rückmeldung, dass sie den Antrag solange nicht weiterbearbeiten, bis die Sache mit dem Erbe geklärt ist. Also quasi ein "schwebendes Verfahren"...


    Den Heimvertrag hat meine Mutter unterschrieben, sie ist auch als Betreuerin für Papa eingesetzt.


    Pflegeberatung klingt gut, haben wir tatsächlich noch nicht gemacht.


    VG

    TS

  • Hallo TK,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Ehrliche Worte finde ich super!


    Du hast vollkommen Recht, wenn du sagst, dass der Fall völlig falsch angegangen wurde...

    Leider habe ich mich als Tochter viel zu spät eingeschaltet, was den Bürokratiewahnsinn angeht, das liegt auch ein wenig an dem angespannten Verhältnis zu meiner Mutter.


    Meine Motivation jetzt ist jedoch zu retten, was vielleicht noch zu retten ist...


    Zur Erbschaft:

    Es handelt sich um - ironischerweise - Restgeld von Oma, das nach deren Hausverkauf noch übrig war (sie lebte drei Jahre im Heim, war Witwe).

    Sie starb kurz vor Papas Schlaganfall. Das Erbe geht zu jeweils gleichen Teilen an Papa, seine Schwester, seinen Bruder und eine Cousine von mir (Tochter eines verstorbenen Bruders von Papa).

    Es handelt sich für jeden um ca. 30.000 EUR. Geld, mit dem Papa eben plante, die Restschuld meines Elternhauses zu begleichen.

    Leider ist es noch nicht zur Auszahlung gekommen, da der lebende Bruder meines Papas einen Rechtsstreit mit seiner Schwester herbeigeführt hat. Er hält die Erbsumme für zu gering und fühlt sich benachteiligt, laut ihm müsste noch mehr von Omas Geld übrig sein... Leider ist sein Rechtsanwalt von der Sorte, die man nicht als Gegner haben mag... Hält sich wiederholt nicht an Fristen, erachtet den Fall nicht als dringend etc. Alle Engelszungen, mit denen auf meinen Onkel eingeredet wurde, nutzten leider nichts. Das könnte theoretisch also noch Jahre dauern. Kann man dem eigentlich nicht irgendwie beikommen? :-(


    Das mit der Grundbuch-Eintragung ist eine gute Frage! Ehrlich gesagt muss ich da nochmal bei Mama fragen, ob sie auch mit drinsteht.

    Was wäre in unserem Fall denn "günstiger"?


    Ja, wir wurden aktuell noch nicht vom Amt auf das Haus angesprochen, aber fürchten die - ja leider doch realistische - Bedrohungslage...


    Liebe Grüße

    Twentysomething

  • By the way:


    Die Rente von Papa, die natürlich direkt an das Heim gehen würde, sobald sie denn einmal ausbezahlt werden würde, wird erst ab 01.04. ausbezahlt.

    Anspruch hat er scheinbar seit dem 01.11.2019, was seinen Arbeitgeber nun auch dazu veranlasst hat, Mama auf das Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags zu drängen.


    Papa wäre in ca. 2 Jahren regulär in Rente gekommen.

  • Hi,


    na jetzt gucken wir mal, ob wir den Fall zurecht ruckeln können. Nochmals: wenn man sagt, eine Erbschaft steht an, dann geht man davon aus, dass das Geld quasi unterwegs ist. Das ist der Regelfall. Okay, ist hier nicht so. Woher soll das Sozialamt das wissen? So ein Rechtsstreit kann sich über Jahre hinziehen. Nur, in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten kann das das Sozialamt doch nicht wissen. Das ist in einem persönlichen Gespräch mit dem Sozialamt klarzustellen. Gehe bitte mit, damit ein Zeuge da ist, bitte schreibe auch mit, für alle Fälle. Nehmt die Unterlagen der Rechtsstreitigkeit mit, es ist ein laufendes Verfahren, vermutlich Landgericht, Dauer für eine Instanz: 1-2 Jahre. Damit müsste man dann die sofortige Leistung rückwirkend ab Antragstellung bekommen, eventuell unter hälftiger Anrechnung der verbrauchten Ersparnisse, aber was solls.


    Jetzt zur Unterschrift der Mutter im Heim. Ich gehe mal davon aus, dass sie das als Betreuerin getan hat? Gegebenenfalls durch einen kurzen Brief klarstellen. Hoffentlich hat sie sich nicht persönlich verpflichtet. WEnn da Unklarheiten aufkommen, dann brennt die Hütte wirklich. Dann sofort ab zum Anwalt.


    Haus, das ist im Augenblick keine Baustelle. Das Sozialamt könnte ja auch nur die Hälfte des Hauses verkaufen, wenn die Mutter auch im Grundbuch steht. Und das wird nicht erfolgen, dann kommt die Hypothek, eventuell.


    So, das jetzt mal zum Einstieg, und dann sehen wir weiter.


    Herzlichst


    TK

  • Ja, das war ein Fehler von Mama, die Erbschaft zu erwähnen, da sie ja erst in der Zukunft liegt.

    Und klar kann das Sozialamt das nicht riechen. Ich weiß nicht, inwieweit meine Mutter das Sozialamt darüber informiert hat, dass das Erbe noch gar nicht ausbezahlt wurde.

    Der Erbschaftsfall ist noch gar nicht vor Gericht, jetzt lief die letzte Frist der Rechtsanwältin meiner Tante an den Rechtsanwalt meines Onkels aus (allerdings weiß ich nicht genau, wofür, ich denke, für ne Stellungnahme?)...


    Eigentlich sollte ja sowohl Mama als auch Papa ein gewisses Schonvermögen zustehen, oder? Also Geld, das man nicht verwerten muss?

    Mama hat nun aber alles restlos aufgebraucht. Das interessiert das Sozialamt aber vermutlich auch eher nicht, oder?


    Genau, Mama hat als Betreuerin im Heim unterschrieben. Zu "Persönlich verpflichtet" würde dann vermutlich was Kleingedrucktes im Heimvertrag stehen?


    Ich danke für jeglichen Input bisher und würde mich freuen, wenn du/ ihr noch ein bisschen an dem Fall dranbleiben würdet mit mir.


    Liebe Grüße

    TW

  • Rente erst ab April, weil die bisherige Rente für "eventuelle Nachforderungen von Seiten der Krankenkasse etc." einbehalten wurde.

    Die Begründung ist komplett abstrus...


    Krankengeld hat Papa nicht mal ein Jahr lang bekommen.


    Eine Abfindung gab es nicht, Papa scheidet ja ganz normal aufgrund von Schwerbehinderung aus...

    Vermutlich kann Mama den Aufhebungsvertrag unterschreiben, ohne dass Nachteile daraus entstehen, oder?

  • Nö, da muss man in den Vertrag reingucken. Nix mit Kleingedruckten. Wer hat sich verpflichtet? Der Vater, vertreten durch seine Betreuerin oder aber die Mutter/Ehefrau? Schonvermögen, was aufgebraucht ist, interessiert niemanden. Es geht nicht darum, was man hätte ansparen können, sondern darum, was angreifbar ist, d.h. in eine Berechnung mit einfließt.


    Wovon wird zur Zeit die Pflegeheimvergütung bezahlt?


    So, ich klinke mich jetzt mal für zwei Stunden aus, dann helfe ich weiter, einverstanden?


    Herzlichst


    TK

  • Ok, das mit der Verpflichtung muss ich nachfragen, das weiß ich adhoc nicht.

    Papa, vertreten durch Mama, wäre ja besser...


    Mama hat die Pflegeheimvergütung bisher von Erspartem bezahlt. Da die Ersparnisse nun aufgebraucht sind, kann sie das ab sofort nicht mehr.


    Danke dir, ich sollte auch noch ein bisschen versuchen zu arbeiten :-)


    Bis später.


    Dankbar,

    TW

  • Kurzes Update:


    Natürlich ist die schlechtmöglichste Kombi der Fall:

    Mama ist auch im Grundbuch eingetragen und der Heimvertrag läuft auf sie, damit haftet sie also auch... :-(


    Nun könnte man das Heim ja aber auch kündigen und bei einem eventuellen neuen Vertrag woanders genau auf sowas achten und vermeiden?

    Wir sind mit dem Heim ohnehin nicht wirklich zufrieden...

    Bzw. man müsste es eh kündigen, falls man eine Pflege zuhause in Betracht zieht?

    Zuhause geht natürlich nur dann, wenn das Haus bleibt...


    Oh Gott... :(


    Im Übrigen muss ich mich bzgl. des Aufhebungsvertrags korrigieren, der Arbeitgeber meines Papas ist nun von diesem abgewichen und schickte ein vorformuliertes Kündigungsschreiben, das Mama in Papas Namen unterschreiben soll, sie möchten ihn also dazu bewegen, selbst zu kündigen.

    Ist das nicht auch doof? Warum kündigt der Arbeitgeber Papa nicht einfach? Wie wird so ein Fall - und das wird ja durchaus häufiger vorkommen - denn von Arbeitgeberseite generell professionell gehandhabt?

    Fun Fact: Der Arbeitgeber wollte immer eine Aufhebung des Arbeitsvertrags zum 31.12.2019. Seit sie nun - vermutlich vom Amtsschimmel - erfahren haben, dass Papa seit 01.11.2019 Rente bezieht (was ja nicht stimmt, denn er erhält sie erst ab 01.04., bewilligt wurde sie ja schon zum 01.11., aber bisher wird sie eben noch zurückgehalten), möchten sie die Kündigung rückwirkend zum 31.10.2019 um einen "sauberen Abschluss" zu erreichen... -.-

  • Puh, bitte sprich unbedingt mit deiner Mutter, das Sie wenn überhaut, nur noch mit dem Zusatz "im Auftrag oder als Bevollmächtigte" unterschreibt, was die Dinge deines Vaters angeht. TK hat es schon erwähnt, so ist deine Mutter jetzt für die Erfüllung des Heimvertrages allein haftbar.

    Nein, es gibt noch keinen ablehnenden Bescheid über Sozialleistungen, nur vom Sozialamt die Rückmeldung, dass sie den Antrag solange nicht weiterbearbeiten, bis die Sache mit dem Erbe geklärt ist. Also quasi ein "schwebendes Verfahren"...

    Wenn die "Hilfe zur Pflege" dann mal bewilligt wird, gilt der Tag der Antragstellung, auch wenn das Amt hier auf Zeit spielt.

    Daher den Vorschlag von TK aufgreifen und die Sache mit der Erbschaft dem Amt erklären. Geht auch schriftlich mit Einschreiben oder per Fax.

    Dann gleichzeitig auf eine schnelle Entscheidung dringen und dabei auch auf §91 SGB XII hinweisen.


    VG frase