Mein Geld entfernt von gemeinsamem Konto. Welches Anrecht darauf hat Sie?

  • Hallo zusammen,


    bei uns läuft alles auf eine Scheidung hinaus.


    Wir haben ein gemeinsames Konto auf dem ein paar tausend Euro waren.

    Dieses Geld habe ich alleine eingezahlt im Laufe des letzten dreiviertel Jahres. Es sollte langfristig als Sparkonto für einen Kredit für einen Hauskauf in einigen Jahren dienen, es war ein rein digitales Konto, auf das ich monatlich das Geld, das wir in eben jenem Monat angespart haben, über Online-Banking eingebucht habe.


    Ich habe zwar das deutlich größere Einkommen aber Sie verdient auch ein paar hundert Euro jeden Monat.

    Von Ihrem Geld hat Sie nie auch nur einen einzigen Cent in das gemeinsame Sparkonto einbezahlt. Ich habe auch nahezu alle anderen sonstigen Kosten übernommen, von Miete, über Lebensmittel hin zu alltäglichen Ausgaben.


    Nach dem es vor ein paar Tagen klar wurde, dass Sie die Scheidung will, habe ich das von mir eingezahlte Geld vom gemeinsamen Konto entfernt. Das war, wie bereits oben erläutert, der gesamte Betrag von mehreren tausend Euro.


    Bin ich an dieser Stelle dazu verpflichtet Ihr die Hälfte dieses Betrags zu geben?


    Viele Grüße,

    Quixotic

  • Quixotic

    Hat den Titel des Themas von „Mein Geld entfernt vor gemeinsamem Konto. Welches Anrecht darauf hat Sie?“ zu „Mein Geld entfernt von gemeinsamem Konto. Welches Anrecht darauf hat Sie?“ geändert.
  • Hallo Quixotic,

    wie ihr in der Ehe gemeinsam wirtschaftet, das interessiert in diesem Zusammenhang nicht.

    Da die Scheidung noch nicht läuft, würde ich hier die kühne Vermutung äußern, das du das "gemeinsam Erwirtschaftetete" auch für dich einsetzen kannst,

    Da sich das Geld ja nicht in Luft auflöst, ist hier natürlich einiges zu beachten. Machst du eine Reise, ist es verbraucht, kaufst du ein Auto ist es in einen anderen Wert übergegangen, verspielst du es in der Spielbank ist es weg. Es kommt also genau darauf an, was du mit dem "abgehobenen Betrag" machst!

    Es für dich zur Seite zu legen klappt also nicht (so einfach).


    VG frase

  • Frase, eine kleine Korrektur. Es kommt nicht auf den Antrag der Ehescheidung bzw. auf den Eingang bei Gericht an. Grundsätzlich darf auch zuvor in einer Ehe keiner der Partner das ganze Vermögen verbrauchen, umleiten. Nicht einmal dann, wenn es unstreitig ihm allein zuzuschreiben ist (Erbschaft, Schenkung). Das würde dem Gedanken des füreinander sorgens widersprechen. Aber hier haben wir es ja mit ehelichem Gesamtgut zu tun, da kann er nicht so mit umgehen, wie er es getan hat. Steht auch irgendwo im BGB, ich bin zu faul, die Bestimmung rauszusuchen. Die Rechtsprechung ist da auch eindeutig.l


    Herzlichst


    TK

  • Frase, eine kleine Korrektur.

    Gerne doch, in der Praxis sieht die Sache leider oft ganz anders aus.

    Beispiel Spielsucht, hier kann der Ehepartner ja auch nichts mehr machen, wenn die Kohle verzockt wurde, obwol man "gemeinsam gewirtschaftet" hat.

    Es soll auch Menschen geben, die ihren Luxuskörper verwöhnen und dafür unmengen an Geld in den Ring werfen, auch da kannst du nichts machen, verlebt ist verlebt.

    Wenn es um ein "paar tausend" € geht, würde ich das nicht im 5-stelligen Bereich vermuten. Damit ist ja dann bestimmt auch nicht folgender Aspekt erfüllt:

    Grundsätzlich darf auch zuvor in einer Ehe keiner der Partner das ganze Vermögen verbrauchen, umleiten.

    Der Fragesteller wird sich bestimmt noch mit ganz anderen Folgen der Scheidung, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich usw. beschäftigen dürfen.

    Hier haben wir ja vermutlich die alte klassische Rollenverteilung.


    VG frase

  • Danke für eure Antworten.


    Ich muss noch etwas Nachfragen. Ich gehe davon aus, dass meine Frau dieses Geld (bzw. die Hälfte) nun ausgeben würde. Da es explizit zum Sparen für einen Hauskredit gedacht war, bin ich nicht so einfach bereit ihr jetzt direkt die Hälfte zu überweisen. Noch ist eine Scheidung nicht mal angeleiert und ich möchte die Finanzen im Zuge einer Scheidung klären. Wenn ich das jetzt überweise, war es das mit den paar Tausendern.


    Ich muss noch betonen, dass ich Sie gewiss nicht hängen lassen. Sie ist ins Hotel vor ein paar Tagen und ich habe ihr direkt 200€ überwiesen. Heute habe ich, wie immer zum Monatsende, 1000€ auf das Haushaltskonto eingezahlt. Sie wird versort sein, ich möchte wirklich nur verhindern, dass das Geld nun aufgebraucht wird.


    Ändert das etwas an der Lage?

  • Hi,


    bei allem Verständnis, deine Frau ist nicht entmündigt. Wann ihr eure finanzielle Situation auseinander dividiert, das kann im Augenblick dahingestellt bleiben. Jedenfalls hast du nicht das Recht, darüber zu bestimmen, wie sie dann ihr GEld auszugeben oder anzulegen hat.


    Herzlichst


    TK

  • Natürlich ist sie nicht entmündigt. Nur steuert Sie keinen einzigen Cent zu irgendwas zu trotz ihres eigenen Jobs. Wenn irgendwas fehlt, bezahle ich alles.


    Alles was ich eigentlich möchte ist das auseinanderdividieren korrekt zu regeln und ihr jetzt nicht die Hälfte zu überweisen, was sie verschleudern wird.


    Nun ja, danke nochmals für die Antworten.

    Ich werde schauen was ich daraus machen.

  • Ihr hattet bisher eine gemeinsame Lebensführung, auch finanziell.

    Nach der Trennung soll kein Partner benachteiligt sein, das ist natürlich nur eine "Wunschvorstellung".

    Alles was ich eigentlich möchte ist das auseinanderdividieren korrekt zu regeln und ihr jetzt nicht die Hälfte zu überweisen, was sie verschleudern wird.

    Ich verstehe nicht, warum du überhaupt das Geld abgehoben hast, wenn du ihr jetzt die Hälfte geben möchtest.

    Wenn es dir nur darum geht, die Kontrolle zu behalten, dann hole dir die Hälfte und zahle nicht weiter ein.

    Du schreibst, es ist ein Gemeinschaftskonto, dann hat Sie doch bestimmt eine Verfügung darüber, oder?

    So wie du vermutest, das Sie das Geld verbrauchen könnte, das gilt auch für dich.

    Ich würde das Konto gemeinsam mit ihr auflösen und wenn noch nicht geschehen jeder ein eigenes Konto eröffnen.

    Wie ihr das Geld aufteilt, ist ja nur formalrechtlich (50/50) geklärt.

    Du kannst also durchaus auch versuchen, deine Ex zu überzeugen mit deinen Argumenten, das eine andere Aufteilung "gerechter" wäre.


    VG frase

  • Ich glaube ich habe die Verhältnisse noch nicht so richtig rüber bringen können. Jeder von uns hat jeweils ein separates Konto.

    Von meinem Konto gehen Miete und alles andere an Fixkosten ab.
    Dazu gibt es zwei Gemeinschaftskonten:

    Eins ist für die Haushaltsführung. Da zahle ich i.d.R. monatlich 1000€ von meinem Gehalt ein und gegen mitte oder ende des Monats immer mal wieder z.b. weiter 100-200€ je nach Bedarf. Im Laufe unserer ganzen 1,5 jährigen Ehe hat sie auf dieses Haushaltskonto nur ein paar hundert Euro eingezahlt.

    Und das zweite ist das Konto zum Sparen für das spätere Haus bzw den Kredit. Um dieses letzte Konto geht es nun. Das ist ein rein digitales Konto der Sparkasse, das man nur mit Online-Banking führen kann. Auf dieses Sparkonto habe ich seit einem 3/4 Jahr monatlich etwa 1000€ einbezahlt. Von Ihrer Seite wurde auf dieses Konto niemals was überwiesen. Ja diese digitale Konto ist auf uns beide angemeldet aber ich sehe es nicht im geringsten ein, warum ihr jetzt sofort die Hälfte davon zustehen sollte, die sie verlangt.

    Sie hat ihre Arbeit und auch wenn sie nur ein paar hundert Euro in ihrer Weiterbildung verdient, sie beteiligt sich mit ihrem Einkommen an nichts und wieder nichts. Das war auch immer ok, nur will sie jetzt eben an das Sparkonto. Und wie bereits gesagt: Ich weiß nicht einmal WAS sie mit ihren paar hundert Euro im Monat überhaupt macht, denn ich komme für *alles* auf: Alle Fixkosten (über 1000€), weitere 1000+€ für Haushaltsgeld, weitere 1000€ zum Sparen auf das fragliche Konto. Jeden einzelnen Monat.

    Falls es zu einer Scheidung kommt und wir uns tatsächlich trennen werden, dann werden wir diese Verhältnisse mit anwaltlicher Hilfe gerne klären und sie erhält ihren Anteil davon. Im gegenwärtigen Zustand würde sie dieses Geld einfach nur verschleudern und ich würde trotzdem weiterhin für alles andere aufkommen müssen. Und das sehe ich einfach nicht ein.
    Von diesem Sparkonto wurde bisher niemals etwas abgehoben und immer nur monatlich von meiner Seite etwas eingezahlt. Mit Lebenshaltungskosten, Fixkosten etc. hat diese Konto nichts zu tun.

  • Ich glaube ich habe die Verhältnisse noch nicht so richtig rüber bringen können.

    Guten Morgen Q.,


    wir haben schon verstanden und es bleibt leider dabei, was ihr in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet, sollte eigentlich bei der Scheidung geteilt werden.

    Da spielen auch die verschiedenen Konten keine Rolle.

    Daher mein Hinweis, das du ja mit deinen Argumenten auch eine andere Aufteilung erreichen könntest.

    Es liegt doch in der Natur der Sache, das bei so ungleichen Einkommen, der eine Partner für den Anderen mit aufkommt und du eben für die gemeinsame Zukunft zusätzlich sparen konntest.

    Falls es zu einer Scheidung kommt und wir uns tatsächlich trennen werden, dann werden wir diese Verhältnisse mit anwaltlicher Hilfe gerne klären und sie erhält ihren Anteil davon. Im gegenwärtigen Zustand würde sie dieses Geld einfach nur verschleudern und ich würde trotzdem weiterhin für alles andere aufkommen müssen. Und das sehe ich einfach nicht ein.

    Dann sag ihr das so und warte ab was passiert. Wenn Sie Mitkontoinhaber ist, kann Sie sicher selber agieren.

    Wenn aber kein Geld mehr da ist, weil du alles es "bei Seite " geschafft hast, wird Sie sicher keine Kompromisse mehr machen wollen.


    VG frase